Wann darf ich den Kontrolleur vom Hof jagen?

Foto mit Dr. Robert Krüger
„Was muss ich zulassen, worauf kann ich bei Betriebskontrollen bestehen?“ – Um diese Frage ging es am 17. Oktober beim Vortrag „Rechte und Pflichten bei Betriebskontrollen“ mit Rechtsanwalt Dr. Robert Krüger von der Kanzlei Geiersberger Glas & Partner. Der Bauernverband Ludwigslust hatte seine Mitglieder exklusiv zu dieser Veranstaltung in die Räume der UFAT/DEULA in Wöbbelin eingeladen. Dr. Krüger erklärte anhand vieler Fallbeispiele die Grundlagen von Betriebskontrollen, die Folgen der Verstöße und gab Hinweise, worauf besonders vom Betriebsleiter zu achten ist. Eine Zusammenfassung des Vortrages können Mitglieder des Bauernverbandes in der Geschäftsstelle abrufen. Auch bei der Begleitung von Vor-Ort-Kontrollen unterstützen Mitarbeiter und Mitglieder des Bauernverbandes gern ihre Kollegen. Gerade wer alleine wirtschaftet oder sehr emotional wird, sollte sich jemanden an die Seite holen. Und die Antwort auf die Überschrift: „Eigentlich nie. Aber alles muss ausreichend und korrekt protokolliert werden. Das ist Ihr gutes Recht und bringt für beide Seiten Sicherheit“, so Dr. Krüger.  

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