Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeberverband und IG BAU

Ernte-(10)---Auswahl---Kopie

Am 13. Februar 2018 verhandelten die Tarifvertragsparteien, der Land-und forstwirtschaftliche Arbeitgeberverband M-V sowie die Gewerkschaft IG BAU, über den Abschluss eines neuen Entgelttarifvertrages sowie tarifvertragliche Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit für die landwirtschaftlichen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern.

Einigen konnte man sich derzeit nur auf eine 1 : 1 Umsetzung der sogenannten Bundesempfehlung Landwirtschaft vom 06.12.2017 (siehe unter www.glfa.de).

Das bedeutet: 

1. Die Löhne werden ab 01.01.2018 um 3 %, ab 01.01.2019 um 2,5 % und  ab 01.01.2020 um 1,5 % angehoben. Dabei ist vorab auf Basis der am 30. Juni 2015 geltenden Tariflöhne eine rechnerische Erhöhung um 3 % anzurechnen.

2. Zur Flexibilisierung der Arbeitszeit kann eine abweichende Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit (regelmäßig 40 Stunden) auf die Kalenderwochen vorgenommen werden oder es können Arbeitszeitkonten mit Mehr- und Minderstunden eingeführt werden. Grundlage dafür ist jeweils die Zahlung eines verstetigten Monatslohns auf Basis von 174 Stunden pro Monat.

3. Die Ausbildungsvergütung wird um 10% erhöht.

Die Tarifparteien vereinbarten zu den Verhandlungsergebnissen eine Erklärungsfrist bis zum 28.02.2018. 

Offen gebliebene sind Forderungen der Arbeitgeberseite nach einer tarifvertraglichen Regelung zu Verlängerungsmöglichkeiten der täglichen Arbeitszeit auf 12 Stunden. Aber auch der Forderung der Gewerkschaft nach einer schrittweisen Angleichung der Entgelte an das „West-Niveau“ wurde nicht entsprochen.

Zu diesen und anderen Themen wird es im März ein erneutes Tarif-Gespräch geben.

Ansprechpartner Presse
Bild von Bauernverband M-V
Bauernverband M-V 0395 / 430 92 0