Sozialwahl in der SVLFG 2023: Wahl in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte

sOZIALWAHL
@Canva

Alle sechs Jahre finden in Deutschland Sozialversicherungswahlen, die sogenannte Sozialwahl statt.
Sie ist neben der Europawahl und der Bundestagswahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Es handelt sich um eine Listenwahl. Wahltag für die Sozialwahl 2023 ist der 31. Mai 2023. Bei der SVLFG wählen die versicherten ArbeitnehmerInnen, die ArbeitgeberInnen und die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte jeweils ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlung.
Die Vertreterversammlung, das Parlament der SVLFG, entscheidet über die Satzung und damit auch über die Beitragsmaßstäbe bei Berufsgenossenschaft und Krankenversicherung, über Präventionsangebote und zusätzliche Leistungen der Krankenkasse.

In seiner Sitzung am 22. Dezember 2022 konnte der Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) alle fristgerecht eingereichten Vorschlagslisten für die Wahl der Vertreterversammlung der SVLFG anlässlich der Sozialwahl 2023 zulassen. Mit Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundeswahlausschuss am 17. Januar 2023 steht fest, dass in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) eine Wahlhandlung stattfindet. Neun Listen wurden zu dieser Wahl zugelassen, unter anderem

die Liste 8 – Die Liste der Land- und Forstwirte der neuen Bundesländer.

Die Sozialwahl 2023 wird in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft durchgeführt. Die SVLFG wird daher voraussichtlich ab Ende Februar den rund 1,5 Millionen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versicherten Unternehmen – nach postalischen Leitregionen zeitlich versetzt – Fragebögen zuschicken, um die Wahlberechtigten in der Gruppe der SofA festzustellen. Die Rücksendung des Fragebogens ist Voraussetzung, um die Wahlunterlagen für die Briefwahl zu erhalten.

 

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Dr. Martin Piehl Hauptgeschäftsführer
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