Sauenhalter brauchen Planungssicherheit
Um die Sauenhaltung in Deutschland zukunftsfähig aufstellen zu können, sind dringend Lösungen notwendig, die durch den Berufsstand praktisch umsetzbar sind. Der Bauernverband fordert daher praxistaugliche Regelung für die Nutzung von Kastenständen in der Sauenhaltung.
Die geforderten Umstellungen der Ställe sind mit erheblichen Baumaßnahmen verbunden. Hierfür sind ausreichende Übergangsfristen notwendig, da die finanziellen und personellen Belastungen für die Landwirtschaftsbetriebe sonst kaum tragbar wären. DBV-Präsident Joachim Rukwied fordert daher eine Übergangszeit von 25 Jahren, um die enormen Änderungen und Anforderungen umsetzen zu können. Zu kurze Fristen zur Umstellung würden einen erheblichen Strukturwandel insbesondere bei unseren kleineren Landwirtschaftsbetrieben verursachen.
Der BV M-V fordert unter anderem:
- ein abgestimmtes, bundeseinheitliches Vorgehen ohne Wettlauf zwischen einzelnen Bundesländern
- praxistaugliche Lösungen, die Tiergesundheit, Ökonomie und Tierschutz in Kombination fokussieren
- die Umsetzung einer europaeinheitlichen Lösung
- die Gewährung von Vertrauensschutz für bisher genehmigte Ställe
- Lösungen gemeinsam mit der Landwirtschaft zu erarbeiten.
Des Weiteren gilt es, mögliche Förderprogramme und vereinfachte Genehmigungsverfahren für bauliche Tierschutzmaßnahmen zu prüfen. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Sauenhalter muss so gesichert und eine weitere Abwanderung der Ferkelerzeugung ins Ausland vermieden werden.
Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Vertrauen müssten sowohl für die Landwirte als auch für die Veterinärverwaltungen wiederhergestellt werden.
Alle Veränderungen müssen eine zukunftsfähige Ferkelerzeugung in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland zum Ziel haben!
Hintergrundinfos:
Im niedersächsischen Entschließungsantrag wird der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung für Neu- und Umbauten sofort und für vorhandene Ställe im Regelfall ein Vollzug von max. zehn Jahren gefordert. Für Umbaumaßnahmen sollen den Betrieben weitere zwei und in Härtefällen nochmals drei Jahre eingeräumt werden können.
Im Eckpunktepapier des Bundes wird eine Übergangsfrist von zehn Jahren gefordert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zu einer Verlängerung um bis zu sieben Jahre, wenn die Betriebe rechtzeitig vor Ablauf der Frist ein verbindliches Umbaukonzept vorlegen und im Bedarfsfall einen Bauantrag stellen. Bereits während der Übergangszeit sollen die Kastenstände bestimmte Anforderungen erfüllen. Beide Vorschläge sehen vor, dass Sauen im Deckzentrum nur noch höchstens acht Tage anstatt bislang 35 Tage im Kastenstand gehalten werden dürfen.
Weiteres unter:
www.bauernverband.de/sauenhalter-brauchen-planungssicherheit