Rote Gebiete: Ping-Pong-Spiel ist dem Gewässerschutz nicht zuträglich

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„Wenn man eine verursachergerechte und möglichst genaue, dem Gewässerschutz zuträgliche Ausweisung vornehmen möchte, hilft ein derartiges zufälliges Ping-Pong-Spiel nicht“, so der Bauernpräsident. „Wir können unseren Landwirtinnen und Landwirten den Sinn dieses Systems schon lange nicht mehr erklären.“Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern hat im November 2022 zum Entwurf der Neuausweisung der Roten Gebiete eine 18-seitige Stellungnahme abgegeben. Eine Reaktion seitens des Landwirtschaftsministeriums gab es bis heute nicht.
In der Stellungnahme bemängelte der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern unter anderem folgende Punkte.
- Die Verordnung enthält keine Beschreibung der insgesamt 818 verwendeten Messstellen, die aus verschiedenen Bereichen (z.B. Landesmessstellen, Rohwasserbrunnen, Vorfeldmessstellen der Wasserversorgungsunternehmen, Messstellen der Lagerstättenüberwachung und Beregnungsbrunnen) stammen. Aus dem Verordnungsentwurf geht nicht hervor, wo sich diese 818 Messstellen befinden und in welcher Tiefenlage sie ausgebaut sind. Ob einzelne Grundwassermessstellen aufgrund fehlender Tauglichkeit entsprechend eines Gutachtens der HYDOR Consult GmbH aus dem Jahr 2020 im neuen Entwurf herausgenommen worden sind, konnte der Verband nicht prüfen.
- Es fehlt die Möglichkeit einer einzelbetrieblichen Ausnahmeregelung für Betriebe, die anhand eines vorgelegten Nährstoffvergleiches eine gewässerschonende Bewirtschaftung nachweisen können.
- Mit der angewandten N2/Ar-Methode wird die bereits stattgefundene Denitrifikation im Boden bis zum Messpunkt geschätzt und hinzuaddiert. Das führt dazu, dass Gebiete in Grundwasserkörpern ungerechtfertigt als gefährdetes Gebiet ausgewiesen werden.
- Sehr kritisch sieht der Verband den Umgang mit Trinkwasserschutzgebieten, die das Land bereits bei Vorliegen einer einzigen auffälligen Messstelle komplett als rot einstuft. So sind beispielsweise im Fall des Wasserschutzgebietes Warnow ca. 100.000 ha von den Düngeeinschränkungen betroffen. Der Verband bezweifelt, dass die Nitratbelastung des gesamten Gebietes hinreichend mit Messwerten aus dem Grundwasser belegt werden kann (zumal es sich hier um Trinkwasserentnahme aus Oberflächenwasser handelt).
- Es fehlt eine Übergangsregelung für neu ausgewiesene rote Feldblöcke, in denen die erhöhten Anforderungen in diesem Vegetationsjahr nicht gelten.
Ansprechpartner Referat

Stefanie Lanin
Pressesprecherin
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