Richtlinie zur Dürrehilfe veröffentlicht

roggen
S. Selig

„Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Dürreschäden 2018 in landwirtschaftlichen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern“ veröffentlicht

Auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt MV finden Sie seit heute Mittag (09.10) die genannte Richtlinie sowie die erforderlichen Dokumente zum Download. Ab sofort können somit landwirtschaftliche Betriebe Anträge auf finanzielle Unterstützung aus dem Bund-Länder-Dürrehilfsprogramm stellen. Die Anträge auf einen anteiligen Schadensausgleich können bis zum 30. Oktober beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg in Schwerin - Bleicherufer 13 in 19053 Schwerin eingereicht werden. Der Antrag kann in Papierform oder per E-Mail an h.rentz@staluwm.mv-regierung.de erfolgen.

Das Ministerium weist darauf hin, dass aus dem Bund-Länder-Dürrehilfsprogramm maximal 50 Prozent des dem Unternehmen durch die Trockenheit entstandenen Schadens ausgeglichen werden. Von dieser 50-prozentigen Schadenshilfe („Billigkeitsleistung“) sollen noch in diesem Jahr Abschlagszahlungen in Höhe von maximal 70 Prozent ausgereicht werden; die Endabrechnung erfolgt im Jahr 2019. Die Anträge von Futterbau- und Ökolandbaubetrieben werden prioritär bearbeitet.

Weitere Informationen sowie die Richtlinie und Antragsformulare finden Sie unter: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Foerderungen/Hilfen-fuer-Landwirte/

Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung der Anlage 2 ein Abspeichern auf dem PC erforderlich ist (Rechtsklick auf den Dateinamen und "Speichern unter").