QS-Antibiotikamonitoring

Ernte-(10)---Auswahl---Kopie

Auf Vollständigkeit der Daten achten

Erneuter Hinweis - bitte beachten Sie folgenden Termin

Tierhaltende Betriebe (Schwein, Geflügel, Rind), für die am 1. November 2017 kein Therapieindex in der QSAntibiotika-Datenbank berechnet werden kann, verlieren die Lieferberechtigung für das QS-System. Auch fehlende Stammdaten führen zur Sperre bei QS. Der Therapieindex kann nur berechnet werden, wenn für jedes Kalenderquartal entweder Behandlungsbelege in der Antibiotikadatenbank vorliegen oder die sogenannte Nullmeldung (keine Antibiotikabehandlung) vorliegt. Falls die Daten noch nicht in der Antibiotikadatenbank gemeldet sind, sollte dies vom Betrieb oder Tierarzt bis spätestens 31. Oktober 2017 erfolgen. Hierbei sind die Behandlungen für die Zeit vom 01.04. bis 30.09.2017 in die QS-Antibiotikadatenbank einzutragen. Sofern keine Antibiotika eingesetzt wurden, muss der Tierhalter selber für jedes Kalenderquartal und getrennt nach Produktionsarten eine Nullmeldung abgeben. Weitere Informationen und Hinweise zur Eingabe der Daten finden Sie unter: https://www.q-s.de/dokumentencenter/arbeitsuebersicht.html(DBV/selig)

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