Ökolog. Vorrangfläche ab 1. Juli für Mahd und Beweidung freigegeben

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BV MV Selig

Information des Ministeriums:

Ab dem 01. Juli 2018 können Landwirte in ganz Mecklenburg-Vorpommern Bracheflächen, die als ökologische Vorrangflächen im Agrarantrag ausgewiesen wurden, für Mahd und Beweidung nutzen. 
Ein gesonderter Antrag dazu ist laut Ministerium nicht erforderlich. Mit dieser Maßnahme sollen insbesondere viehhaltende Betriebe unterstützt werden, auch wenn nur mit einer geringen Futterqualität auf diesen Flächen zu rechnen ist. 

Landwirtschaftliche Unternehmen haben derzeit in MV auf Grund der anhaltenden Frühjahrstrockenheit erhebliche Einbußen in der Futtererzeugung zu verzeichnen. So ist der erste Futterschnitt weit unter den in normalen Witterungsjahren erzielten Erträgen zurück geblieben. Durch die fehlenden bzw. nicht ausreichenden Niederschläge der vergangenen Wochen lässt auch die weitere Futterernte wiederum Mindererträge erwarten.
Das Ministerium macht mit der Freigabe von der Möglichkeit Gebrauch, von der ausschließlichen Beweidung dieser Flächen ab 01.08 durch Schafe und Ziegen und ohne Mahd abzuweichen.
Die Nutzung solcher Flächen vor dem 01.07. ist rechtlich nicht erlaubt und aus umweltpolitischer Zielstellung nicht zulässig; sie würde zur Aberkennung als Ökologische Vorrangfläche führen.
In MV haben im Jahr 2018 insgesamt 1.947 Landwirte Bracheflächen im Umfang von 28.879 ha als ökologische Vorrangflächen beantragt, deren Aufwuchs dann für die Futtergewinnung zur Verfügung stehen könnte.

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