Ökolandbau: Erweiterungs- und Ersetzungsanträge sowie Neuanträge möglich
Einreichung von Erweiterungs- und Ersetzungsanträge
Wie das Ministerium mitteilte, sind Erweiterungs- und Ersetzungsanträge im Rahmen der Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise (Extensivierungsrichtlinie) bis zum 30.10.2018 möglich.
Die entsprechenden Flächen müssen dabei auch bei der Öko-Kontrollstelle gemeldet werden, denn über jede betriebliche Veränderung (hier Flächenzugänge) sind die Öko-Kontrollstelle unverzüglich zu informieren.
Neuanträge zur Förderung des ökologischen Landbaus auch in 2019
Neuanträge für die Umstellung auf die ökologische Wirtschaftsweise sind auch für 2019 möglich. Dafür müssen die Anträge bis zum 15.05.2019 gestellt werden.
Das Merkblatt zur Umstellung vom Netzwerk für ökologischen Landbau finden Sie im Downloadbereich.