Neue Mustersatzung ab 2023
Ende letzten Jahres wurde durch die "Erste Verordnung zur Änderung der Jagdgenossenschaftssatzungsverordnung" eine Vielzahl von Regelungen in der Mustersatzung verändert. In Kraft treten soll die neue Mustersatzung für Jagdgenossenschaften am 1.1.2023. Voraussetzung ist allerdings, dass die Jagdgenossenschaft einen entsprechenden Beschluss in der Mitgliederversammlung fasst. Eine Lesefassung mit allen enthaltenen Neuregelungen haben wir im Mitgliederbereich des AJE eingestellt.