Neue Fachinfo zur EU-Öko-VO
Werte Mitglieder,
ab 01.01.2022 gilt für die ökologische Landwirtschaft eine neue EU-Verordnung. Eine aktualisierte Fachinformation mit wichtigen Hinweisen zur neuen EU-Öko-VO sowie einen Leitfaden zur Risikovorsorge und zum Umgang mit Rückständen (des FiBL) und die neue Öko-VO (EU 2018/848) finden Sie im Mitgliederbereich unserer Internetseite.
Der Leitfaden gibt einen Überblick über:
• die neue Rechtslage,
• die unternehmerischen Pflichten zur Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen,
• eine Anleitung zur Umsetzung eines betriebsindividuellen Vorsorgekonzeptes,
• relevante Risiken und entsprechende Vorsorgemaßnahmen in den unterschiedlichen Unternehmensbereichen,
• Praxisbeispiele aus den verschiedenen Unternehmensbereichen.
Bezüglich der Rückstände gibt der DBV folgenden Hinweis:
Die neue EU-Öko-Basis VO 2018/ 848 definiert die Verantwortlichkeit für den Umgang mit Unregelmäßigkeiten und Rückstandsfunden klarer (Art. 27 und 28). Öko-Betriebe müssen zkftg. innerbetrieblich eine Risikobewertung mit kritischen Kontrollpunkten aufstellen und mit ihrer Kontrollstelle abstimmen. Das ist zwar zunächst lästig, dafür kann der Betrieb bei Bagatellvorfällen die Risikoabschätzung aber intern selber vornehmen und muss nur bei begründeten Verdachtsfällen auf Regelverstoß die betroffene Charge sperren und zur amtlichen Untersuchung nach Art. 29 weiterleiten. Die unternehmerische Verantwortung wird also gestärkt und das Öko-Kontrollsystem vor einer Blockade aufgrund einer Flut von minimalen Verstößen und belanglosen Rückstandsmeldungen geschützt. Damit kann sich risikoorientiert auf die echten Verdacht- und Problemfälle konzentriert werden.