Nationaler GAP-Plan gefährdet Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum

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Foto: Selig

Drei Prozent Brache, mehr Umweltmaßnahmen und weniger Geld für große Landwirtschaftsbetriebe in den östlichen Bundesländern – das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat sich heute auf Details für die Auszahlung der Prämien aus der Gemeinsamen Agrarpolitik in Deutschland ab 2023 festgelegt.

Der vorliegende Entwurf für die nationale Umsetzung der GAP stößt beim Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern auf Kritik. Er berücksichtige nicht die historisch gewachsenen Betriebsstrukturen in den ostdeutschen Bundesländern und gefährde dadurch Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum.

„Vor allem die geplante Erhöhung der Umverteilungsprämie und die vorgesehene Degression torpediere die Einkommenssicherung eines Teils der Landwirtschaftsbetriebe in den östlichen Bundesländern, also auch in Mecklenburg-Vorpommern“, stellt Bauernpräsident Detlef Kurreck fest.

So plant Bundesministerin Klöckner  eine Umverteilung der Direktzahlungen zulasten größerer Betriebe. Das bedeutet: rund jeder vierte Landwirtschaftsbetrieb in MV erhält künftig keine Umverteilungsprämie mehr, weil er mehr als 300 Hektar bewirtschaftet. Das eingesparte Geld wird aus Mecklenburg-Vorpommern wegfließen.

Auch die zudem geplante Degression – die Kürzung der Basisprämie ab einer festgelegten Höhe - wird die größeren Betriebe vor Herausforderungen stellen: Noch stärker als bisher werden sie auf die Kostenbremse treten müssen.  Denn sie erhalten künftig weniger Geld, müssen aber trotzdem bereits bestehende hohe deutsche Standards für Umwelt und Tierschutz einhalten.

Keine Leistung mehr ohne Gegenleistung habe die Bundesministerin in der Vergangenheit immer wieder verspochen. Doch in dem Entwurf für die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik Europas  wurde die größte und wichtigste Leistung der Landwirte aus dem Blick verloren: Hier stehen Umweltleistungen und Naturschutz im Fokus.

„Wettbewerbsfähige landwirtschaftliche Strukturen, die effizient mit Rohstoffen umgehen und Arbeitsplätze nach marktwirtschaftlichen Kriterien sichern, sind offenbar nicht mehr gefragt“, kritisiert Bauernpräsident Kurreck.

Hintergrund:
Der nationale Strategieplan zur GAP ist die Grundlage der Umsetzung in Deutschland. Er muss bis Ende 2022 von der EU-Kommission freigegeben werden. Damit das gelingt, muss er bis Ende 2021 nach Brüssel geschickt werden.
Die entsprechenden Gesetzentwürfe, welche die Eckpunkte der Umsetzung des Strategieplanes enthalten, sollten darum möglichst noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Für ein reguläres parlamentarisches Verfahren ist die verbleibende Zeit zu knapp, es muss also zu einem beschleunigten Verfahren mit Fristverkürzungen in den Anhörungen kommen.
Zunächst aber müssen die drei Gesetzentwürfe vom Bundeskabinett beschlossen werden, was schnellstmöglich angestrebt wird.

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