Nachbesserungen bei den Eco Schemes gefordert
Gemeinsamer Brief aller Landesbauernpräsidenten an die Agrarminister von Bund und Ländern
Nach dem EU-Beschluss von Ende Juni über die GAP-Förderung hat der Deutsche Bauernverband (DBV) gemeinsam mit den Landesbauernverbänden die wichtigsten Anliegen für die weitere Umsetzung der Fördermaßnahmen in Deutschland formuliert. Ab 2023 findet eine erhebliche Aufstockung der Agrarumweltmaßnahmen von bisher etwa 0,9 Milliarden Euro auf etwa 2,5 Milliarden Euro jährlich statt. Insgesamt führt nach Einschätzung des DBV die Absenkung der Basisprämie einschließlich bisherigem Greening um mehr als 100 Euro/ha in Kombination mit einer deutlich erweiterten Konditionalität aus kostenintensiven Auflagen und einem noch unausgewogenen Angebot an Eco Schemes dazu, dass schmerzhafte Einkommensminderungen entstehen.
Daher macht Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, folgende Vorschläge zur Ausgestaltung der GAP-Förderung an die nationale Politik:
„Die Zukunftskommission Landwirtschaft hat gefordert, dass Agrarumweltmaßnahmen betriebswirtschaftlich attraktiv sein sollen. Dies muss der Bund jetzt aufgreifen. Die Eco-Scheme-Maßnahmen müssen so kalkuliert werden, dass sie auch an Gunststandorten für die Landwirte attraktiv sind. Der Bund muss zügig die Eckdaten für die Kalkulation der Eco Schemes vorlegen, damit die Landwirte planen können. Außerdem weist der bisher vorgesehene Katalog der Eco Schemes für Grünland- und Futterbaubetriebe große Lücken auf, hier muss noch in diesem Herbst deutlich nachgebessert werden.“
Rukwied macht auch auf die problematische Ausgestaltung der Konditionalität aufmerksam:
„Die von der EU beschlossene deutliche Ausweitung der Konditionalität kann bei einer Basisprämie von nur noch etwa 150 Euro je Hektar dazu führen, dass sich die Teilnahme für eine Reihe von landwirtschaftlichen Betrieben betriebswirtschaftlich nicht mehr rechnet. Das liegt ausdrücklich nicht im Interesse des landwirtschaftlichen Berufsstandes. Der Anspruch, dass möglichst alle Betriebe teilnehmen, sollte weiter eingelöst werden. Deshalb ist es erforderlich, die im EU-Recht beschlossenen Optionen und Ausnahmen in Deutschland vollständig anzuwenden und darauf zu achten, dass Auflagen von den Landwirten praktikabel und bürokratiearm erfüllt werden können. Konkret fordern wir bei der Mindestverpflichtung für Brachen die Anwendung aller EU-rechtlich vorgesehenen Optionen, wozu unter anderem die anteilige Anrechnung von Zwischenfrüchten und Leguminosen gehört.“
Quelle: Deutscher Bauernverband, 28.07.2021
Das Schreiben aller Landesverbände und des DBV finden Sie im Downloadbereich dieses Beitrags.