Merkblatt für Notvorstände

Wintersonne_0
Karl-Heinz Engel

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie sind in einigen Jagdgenossenschaften die Amtszeiten abgelaufen, ohne dass rechtzeitig gewählt werden konnte. Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird in diesen Fällen der jeweilige Bürgermeister der Gemeinde Notvorstand. Die oberste Jagdbehörde hat ein Merkblatt erarbeitet, in dem die wesentlichen Aufgaben, Regelungen und Bestimmungen aufgeführt sind. Es soll Bürgermeistern als Hilfestellung dienen, die bislang nicht oder kaum die Aufgaben eines Jagdvorstandes wahrnehmen mussten.