Impfung gegen Ebergeruch für ökologische Schweinehaltung nicht zulässig

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Landwirtschaftsministerium erklärt die Impfung gegen Ebergeruch als nicht zulässig für ökologische Schweinehaltung 

„Nach Prüfung der eindeutigen Positionierung der EU-Kommission vertritt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Meinung, dass die Immunokastration im Ökolandbau rechtlich nicht zulässig ist“, so Minister Dr. Backhaus in seinem Antwortschreiben an den Bauernverband. 

Der Bauernverband MV hatte das Ministerium in einem Brief Mitte März um die Zulassung des Tierarzneimittels gebeten. (siehe Rückblick).

In der Antwort erklärt Minister Dr. Backhaus, dass er und seine Kolleg:innen der anderen Bundesländer mehrheitlich der Auffassung sind, dass die Immunokastration eine „besonders tierschutzgerechte Alternative im Vergleich zur operativen Ferkelkastration“ darstellt. Doch laut EU-Kommission (KOM) würde die Immunokastration gegen die Prinzipien des Ökolandbaus „verstoßen“. Aus Sicht des Bauernverbandes ist dies nicht nachvollziehbar. 

Unser Fazit

Bei der Zulassung nicht kurativer Eingriffe, wie die Impfung gegen Ebergeruch im ökologischen Landbau, erwarten wir von den politisch Verantwortlichen in Deutschland mehr wirkungsvolle Argumente gegenüber der Kommission. Nachfragen allein, das ist uns entschieden zu wenig. Wer Tierschutz fordert, muss diesen auch in der Praxis umsetzbar ermöglichen.
Die Ministerien auf Landes- und Bundesebene sollten sich mit tierschutzfachlichen und veterinärmedizinischen Gutachten dafür einsetzen, die immunologische Kastration für alle Haltungs- und Bewirtschaftungsformen per Neubewertung der EU-Kommission zu zulassen. 


Rückblick

Während einer Videokonferenz am 03. März verständigten sich Vertreter der Fachausschüsse „Vieh & Fleisch“ sowie „Ökologischer Landbau“ aus den Bauernverbänden MV und Brandenburg unter anderem über die Vereinbarkeit der immunologischen Kastration und der EU-Öko-Verordnung.
Im Detail ging es um die Verwendung von Improvac. Improvac ist ein in der EU zugelassenes Tierarzneimittel zur immunologischen Kastration. Das Tierarzneimittel verhindert die Bildung von Geschlechtshormonen beim männlichen Schwein und somit die Ausbildung vom „Ebergeruch“. 
Die Impfung gegen Ebergeruch ist eine Methode, die unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und des Tierschutzes eindeutig positiv zu bewerten ist. Sie sollte für die EU-Bioschweinehaltung zulässig bleiben, da die Hauptziele des ökologischen Landbaus gewahrt bleiben. 
Die weitere Zulassung von Improvac wäre auch ein Impuls für die konventionelle Schweinehaltung und deren Marktpartner, so das Fazit der Teilnehmer. Die Ausschussvorsitzenden Ulrich Bosch (FA Ökologischer Landbau) und Stefan Wille genannt Niebur (FA Vieh & Fleisch) haben den Bauernverband MV vertreten. 

Als Ergebnis des Austauschs wurde ein gemeinsames Schreiben der Fachausschüsse des BV MV an Minister Dr. Backhaus erarbeitet. Darin sprechen sich die Verbandsvertreter für die Wiederzulassung von Improvac für die ökologische Schweinehaltung (EU-Öko) aus. Nach Einschätzung des Bauernverbandes MV ist die Impfung mit Improvac nach der alten wie neuen EU-Öko-Verordnung zulässig und daher bitten wir, um eine erneute Bewertung des Aussetzens eines Verbots.

Hintergrundinformation

In einer Abstimmung vom März 2010 hatte die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) die Impfung mit Improvac unter Rücksichtnahme der EU-Öko-Verordnung noch als zulässig bewertet.

Doch die EU-Kommission hatte im Mai 2020 Improvac als „hormonähnliche Substanz“ eingestuft und sich gegen die Verwendung im ökologischen Landbau ausgesprochen. Diese Einschätzung der EU-Kommission ist für die Mitgliedsstaaten jedoch nicht rechtsbindend. Die endgültige Auslegung und Zulassung von Improvac obliegt den Mitgliedsstaaten. Die Bundesrepublik Deutschland und die Landesregierungen der Bundesländer könnten somit Improvac für die Öko-Schweinehaltung weiterhin zulassen. 
 
 

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Silvia Ey