Immunokastration für EU-Öko-Schweinehaltung wieder zulassen

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Während einer Videokonferenz am 03. März verständigten sich Vertreter der Fachausschüsse „Vieh & Fleisch“ sowie „Ökologischer Landbau“ aus den Bauernverbänden MV und Brandenburg unter anderem über die Vereinbarkeit der immunologischen Kastration und der EU-Öko-Verordnung.

Im Detail ging es um die Verwendung von Improvac. Improvac ist ein in der EU zugelassenes Tierarzneimittel zur immunologischen Kastration. Das Tierarzneimittel verhindert die Bildung von Geschlechtshormonen beim männlichen Schwein und somit die Ausbildung vom „Ebergeruch“. 

Die Impfung gegen Ebergeruch ist eine Methode, die unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und des Tierschutzes eindeutig positiv zu bewerten ist. Sie sollte für die EU-Bioschweinehaltung zulässig bleiben, da die Hauptziele des ökologischen Landbaus gewahrt bleiben. 
Die weitere Zulassung von Improvac wäre auch ein Impuls für die konventionelle Schweinehaltung und deren Marktpartner, so das Fazit der Teilnehmer. Die Ausschussvorsitzenden Ulrich Bosch (FA Ökologischer Landbau) und Stefan Wille genannt Niebur (FA Vieh & Fleisch) haben den Bauernverband MV vertreten. 

Als Ergebnis des Austauschs wurde ein gemeinsames Schreiben der Fachausschüsse des BV MV an Minister Dr. Backhaus erarbeitet. Darin sprechen sich die Verbandsvertreter für die Wiederzulassung von Improvac für die ökologische Schweinehaltung (EU-Öko) aus. Nach Einschätzung des Bauernverbandes MV ist die Impfung mit Improvac nach der alten wie neuen EU-Öko-Verordnung zulässig und daher bitten wir, um eine erneute Bewertung des Aussetzens eines Verbots.


Hintergrundinformation:
In einer Abstimmung vom März 2010 hatte die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) die Impfung mit Improvac unter Rücksichtnahme der EU-Öko-Verordnung noch als zulässig bewertet.

Doch die EU-Kommission hatte im Mai 2020 Improvac als „hormonähnliche Substanz“ eingestuft und sich gegen die Verwendung im ökologischen Landbau ausgesprochen. Diese Einschätzung der EU-Kommission ist für die Mitgliedsstaaten jedoch nicht rechtsbindend. Die endgültige Auslegung und Zulassung von Improvac obliegt den Mitgliedsstaaten. Die Bundesrepublik Deutschland und die Landesregierungen der Bundesländer könnten somit Improvac für die Öko-Schweinehaltung weiterhin zulassen.