Geflügelpest in Wismar bisher Einzelfall
Sicherheits- & Hygienemaßnahmen in Geflügelhaltungen einhalten!
Wie das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt am 04.09.2018 mitteilte, handelt es sich bei der in einer privaten Hobbytierhaltung in Wismar aufgetretenen Geflügelpest nach aktuellen Erkenntnissen um einen Einzelfall. Ein Sperrbezirk und ein Beobachtunggebiet nach Geflügelpest-Verordnung im Umkreis von 3 bzw. 10 Kilometern um den Seuchenbetrieb wurden wegen der isolierten Lage des Hofes, aufgrund der für das Virus ungünstigen sommerlichen Temperaturen und angesichts der Tatsache, dass bei Wildvögeln derzeit kein Geflügelpestgeschehen zu beobachten ist, nicht erforderlich.
Derzeit werden im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei 25 weitere Proben, die bei den getöteten Tieren entnommen wurden, untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung dieser Proben sollen Aufschluss darüber geben, wie lange die Infektion der Tiere zurückliegt.
Der Tierbestand wurde nach Bekanntgabe des Befundes durch das Friedrich-Loeffler-Institut – hier waren die Proben aus der Tierhaltung untersucht worden – am Sonnabend tierschutzgerecht getötet.
Geflügelhalter sind nach dem Vorfall eindringlich aufgefordert, Sicherheits- und Hygienemaßnahmen in ihren Ställen einzuhalten und den direkten Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln zu unterbinden. Dazu gibt der zuständige Landkreis Nordwestmecklenburg auf seiner Webseite umfängliche Empfehlungen - unter: https://www.nordwestmecklenburg.de/…/gefluegelpest-in-wisma…
Der Landkreis Nordwestmecklenburg fordert Geflügelhalter auf der angegebenen Webseite dazu auf, die folgenden Verhaltensregeln einzuhalten:
- Schützen Sie Ihr Geflügel vor dem direktem Kontakt mit Wildvögeln. Grundstücksteiche und Bäche sind sicher auszuzäunen. Bei der Verwendung von im Freien befindlichen Wasserbecken für die Enten- und Gänsehaltung, sind diese z.B. durch Netze oder durch die Standortwahl ausreichend gegen Wildvögel abzuschirmen.
- Füttern Sie Ihre Tiere nicht im Freiem, sondern im Stall bzw. an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Dadurch soll das Anlocken von Wildvögeln verhindert werden.
- Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, verwenden Sie Leitungswasser. Es sollte auch kein Regenwasser von großen Dachflächen aufgefangen und für die Geflügelhaltung verwendet werden. Dies gilt ganz besonders für Orte, an denen sich vermehrt Wildvogelarten aufhalten.
- Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.
- Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
- Sichern Sie den Stallbereich gegen unbefugten Zutritt. Halten Sie Hunde und Katzen von den Ställen fern.
- Lassen Sie plötzliche erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären bzw. informieren Sie das Veterinäramt.
- siehe Meldung Nr.301/2018 | 04.09.2018 | LM | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt