Futternutzung von Zwischenfrüchten (ÖVF) zulässig
Wie das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt MV heute mitgeteilt hat, ist mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger die Futternutzung auf Flächen, die mit Gründecke bzw. Zwischenfrüchten als ökologische Vorrangfläche (ÖVF) in 2019 ausgewiesen wurden, zulässig.
In MV erfolgt dies, wie bereits bei der Nutzung von Bracheflächen als ÖVF, für das gesamte Land.
Ein Antrags- und Genehmigungsverfahren wird nicht vorgesehen, jedoch sollten die Landwirte dies vor Nutzung im zuständigen STALU anzeigen.
Damit soll der Zustimmung der Naturschutzverwaltung zur Nutzung unter der Maßgabe der Erfassung des Umfanges der Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung für 2019 Rechnung getragen werden und ist durch die STÄLU entsprechend zu erfassen.
Eine entsprechende Pressemitteilung des Ministeriums zur Freigabe erfolgt in Kürze.