Förderung einheimischer Tierrassen
Werte Mitglieder,
in einer Fachinformation vom 15.03. hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt MV (Referat Ökolog. Landbau) über die Förderung einheimischer Tierrassen informiert:
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Erhaltung tiergenetischer Ressourcen in der Landwirtschaft gewährt das Land Zuwendungen zur Erhaltung tiergenetischer Ressourcen in der Landwirtschaft in M-V (siehe Anlage 1 im Download).
Die Rassen „Angler“, „Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind (DSN)“ und „Gelbvieh-Fleischnutzung“ sowie die Schweinerasse „Leicoma“ wurden im Jahr 2020 in die Richtlinie zur Förderung der Erhaltung tiergenetischer Ressourcen in der Landwirtschaft aufgenommen. In MV werden alle Zuchttiere der Rasse Angler gefördert, da sowohl die „modernen“ Angler als auch die alte Zuchtrichtung nach einem Zuchtprogramm gezüchtet werden und die Rasse insgesamt gefährdet ist.
Die 1. Änderung zu dieser Richtlinie ist im Amtsblatt MV 2020 Nr. 03.02.2020 erschienen (siehe Anlage 2).
Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der o.g. Richtlinie ist bis zum 30.04.2021 beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) einzureichen (siehe Anlage 3).
Der Bewilligungszeitraum ist vom 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres (siehe Anlage 1, u.a. Nummer 7.1).