Existenzen und wertvolles Ackerland schützen

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Foto: B. Klänhamme

Über ein Dutzend Landwirtschaftsbetriebe auf der Insel Rügen sind von den geplanten Kompensationsmaßnahmen der neuen Ostsee-Pipeline Nordstream 2 betroffen.

Ohne vorherige Kontaktaufnahme mit den Eigentümern, Flächennutzern oder dem Bauernverband als berufsständische Interessensvertretung erhielten die Landwirte  und Eigentümer am 13.03.17 ein Schreiben der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mit dem Hinweis der geplanten Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen der Erdgasleitung. Die schlechte und zu späte Kommunikation hat es verhindert, akzeptable Maßnahmen gemeinsam mit den Flächenbewirtschaftern und Eigentümern zu entwickeln, dies kritisiert der Bauernverband stark.

In einem Gespräch am 09.05.2017 mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel in Klausdorf schilderten die betroffenen Landwirte ihre Sorgen. Dr. Merkel machte deutlich, dass der Bau der Pipeline nicht beginnen kann, bevor die Ausgleichsmaßnahmen geklärt sind. Die Bundeskanzlerin erhielt am Dienstag einen Brief des Bauernpräsidenten, in dem die aktuellen agrarpolitischen Themen und Interessen der Landwirte in M-V beschrieben sind. Sowohl Frau Merkel als auch der Kreistag Rügen sichern den Landwirten Unterstützung zu. Am Donnerstag, den 11.05.17 wird sich auch der Agrarausschuss des Landtages M-V mit der Thematik befassen. 

Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist die Inanspruchnahme von über 1.000 ha bewirtschafteter hochwertiger Ackerflächen mit bis zu 58 Bodenpunkten angedacht. Hier sollen naturnahe Wiesen, Weiden und Wälder entstehen. „Der Bauerverband lehnt diese Maßnahmen, die ohne Einbeziehung der Flächeneigentümer und –nutzer entwickelt wurde, in Gänze ab.“, erklärt Detlef Kurreck, Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg Vorpommern e.V..

In Bezug auf nutzbare Ökokonten erläutert Kurreck weiter: „Wir fordern Aufklärung warum vorrangig die Insel Rügen, als absolute landwirtschaftliche Gunstregion, für diese Maßnahmen ausgewählt wurde. Außerdem ist völlig unklar, warum vorhandene Ökokonten, Entsiegelungen oder ähnliche flächenneutrale Maßnahmen von der Naturschutzverwaltung nicht akzeptiert werden.“ In einem Brief an den Minister für Landwirtschaft und Umwelt verweist der Bauernverband auf das Bundesnaturschutzgesetzt § 15 Abs. 3. Auch dieses fordert, dass für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen sind. „Landwirtschaftliche Nutzfläche ist nicht vermehrbar und die Produktion in andere Regionen der Welt zu verschieben, ist sicher keine Lösung im Sinne des Klimaschutzes“ heißt es weiter in dem Schreiben an den Minister. „Das Ziel der Bodenpolitik muss der Schutz der nichtvermehrbaren Ressourcen sein. Kompensationsmaßnahmen, die die Existenzen von Landwirten bedrohen sind nicht tolerierbar.“ betont der Bauernpräsident.

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