Einheitlicher Tarifabschluss für die Bundesländer im Osten

Die land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände der Ost-Bundesländer haben nach monatelangen Verhandlungen eine Tarifeinigung mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IGBAU) erzielt. Der neue Entgelttarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft und löst den bisherigen Vertrag vom 7. Februar 2023 ab. „Nach hartnäckigen Verhandlungen haben wir einen guten Kompromiss gefunden“, so die Einschätzung von Marco Gemballa, Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Die Zusammenarbeit der ostdeutschen Arbeitgeberverbände habe sich bewährt. Der gesamte Osten habe erneut gleiche Erhöhungsschritte mit der Gewerkschaft vereinbart.
„Die Bedingungen für die Arbeitnehmer in den Ost-Bundesländern nähern sich damit weiter an.“
Hervorzuheben ist insbesondere die Steigerung der Lehrlingsvergütung.
„Es ist von herausragender Bedeutung, die Ausbildung in der Land- und Forstwirtschaft noch attraktiver zu machen“, erläutert Marco Gemballa.
Mit den neuen Ausbildungsvergütungen werden die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen, um dem drohenden Fachkräftemangel der Branche entgegenzuwirken. Kritisch sehen die Vertreter der ostdeutschen Arbeitgeberverbände, Lutz Eimecke aus Sachsen, Albrecht von Bodenhausen aus Sachsen-Anhalt, Hans-Christian Daniels aus Brandenburg, Uwe Kühne aus Thüringen sowie Marco Gemballa aus Mecklenburg-Vorpommern, weiterhin die Entwicklungen beim Mindestlohn.
„Wir würden es begrüßen, wenn die Kompetenzen der Tarifparteien nicht weiterhin auf politischer Ebene durch die Festlegung praxisferner Mindestlöhne eingeschränkt werden“, macht Marco Gemballa die gemeinsame Position deutlich.
Der jetzige Tarifabschluss geht nicht über die Bundesempfehlung der GLFA (Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) hinaus. Wie empfohlen, sieht er eine zusätzliche Prämie für Arbeitnehmer der Lohngruppe 1 vor, wenn sie ihren befristeten Arbeitsvertrag bis zum Ende erfüllen und nicht vorzeitig beenden. Dadurch werde das Entgelt über das Niveau des gesetzlichen Mindestlohnes angehoben, um die Erfüllung attraktiver zu machen. Weiterer kritischer Punkt der Verhandlungen stellte die Verknüpfung des Tarifvertrages mit Verträgen zur betrieblichen Altersvorsorge dar. Diese sollen nun nach Vorschlag der Arbeitgeberverbände in gesonderten Verhandlungen diskutiert werden. Der neue Entgelttarifvertrag gilt für zwei Jahre.
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