Das Ausbringen von Gülle ist nicht verboten

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Seit dem 01. Februar ist laut Düngeverordnung das Ausbringen von stickstoffhaltigen Düngemitteln, so auch von Gülle und Gärresten erlaubt. Entscheidend für die Zulässigkeit der Ausbringung dieser stickstoffhaltigen Düngemittel ist die Aufnahmefähigkeit des Bodens, die dann gewährleistet ist, wenn die oberste Bodenschicht auftaut. 

„In den vergangenen Tagen gab es immer wieder missverständliche Aussagen in den Medien bezüglich eines angeblichen Verbots der Gülleausbringung. Einige unserer Kollegen wurden deshalb fälschlicherweise von besorgten Anwohnern angezeigt oder polizeilich gemeldet.“ erklärt Bauernpräsident Detlef Kurreck. „Die aktuellen Witterungsbedingungen in vielen Teilen unseres Bundeslandes sind jedoch optimal für die Ausbringung der Düngemittel wie Gülle. Ist der Boden am Morgen noch gefroren, bietet er die notwendige Tragfähigkeit, um den Acker zu befahren und den Dünger auszubringen ohne diesen durch Bodenverdichtung zu schädigen. Taut der Boden dann zur Mittagszeit auf, kann er die wichtigen Nährstoffe der Gülle aufnehmen und im Boden binden.“

Entscheidend für die Planung der Gülleausbringung sind die Daten des Deutschen Wetterdienstes. Dieser informiert unter anderem über die Tiefe des Bodenfrostes sowie die Tagestemperaturen und prognostiziert auch das zeitweise Auftauen des Bodens. Werden laut Deutschem Wetterdienst Tagestemperaturen von über 0 Grad Celsius erreicht und tauen dadurch bereits wenige Zentimeter des Bodens auf, sind somit die Voraussetzungen zur Ausbringung des Düngers gegeben. 

„Auf Grundlage dieser Informationen sowie der Erfahrung und dem pflanzenbaulichen Fachwissen treffen wir Landwirte dann unsere Entscheidungen. Es gilt also, Bodenfrost am Morgen und Abend sowie eine aufgetaute, aufnahmefähige Bodenschicht zur Tageszeit sind ideale Voraussetzungen für das Ausbringen unserer wertvollen Nährstoffe, die für das Pflanzenwachstum entscheidend sind“, erklärt Detlef Kurreck.

Weiterhin weist der Bauernpräsident darauf hin, dass der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. bereits im engen Austausch mit den zuständigen Ministerien steht, um die aktuellen Witterungsbedingungen und Rahmenbedingungen der Düngeausbringung zu klären und zukünftige Missverständnisse zu vermeiden. 

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