Bauernverband MV fordert verpflichtende Aufstallung

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S. Selig

ASP gefährdet Schweinehaltung in MV extrem
 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP), eine für Wild- und Hausschweine tödlich endende Tierseuche, ist auch in deutschen Hausschweinebeständen nachgewiesen worden. Diese Tierseuche ist eine extreme Gefährdung für die Schweinehaltung in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern. Daher fordert der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern zum Schutz der deutschen Hausschweinebestände, dass Schweine in Auslauf- oder Freilandhaltungen in ASP-Restriktionsgebieten verpflichtend aufgestallt werden.


„Bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest muss schneller und konsequenter gehandelt werden“, macht Stefan Wille genannt Niebur angesichts der verschärften Lage deutlich. Der Schweinehalter und Vorsitzende des Fachausschusses „Vieh & Fleisch“ des Bauernverbandes MV erklärt: „Die Gesunderhaltung des Schweinebestandes muss in Krisenzeiten an erster Stelle stehen. Wir haben eine Güterabwägung getroffen!“


Es müsse unbedingt möglich sein, rechtssicher eine befristete Aufstallung von Auslauf- und Freilandhaltungen anzuordnen und unverzüglich umzusetzen.

„Die Anpassung aktueller Rechtsrahmen zur ASP ist längst überfällig. Empfehlungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft helfen vor Ort niemanden“, kritisiert der Landwirt aus Plate.

Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern fordert zum Schutz der deutschen Hausschweinebestände, folgende Maßnahmen unverzüglich umzusetzen:
  • die Aufnahme der verpflichtenden Aufstallung in die Schweinepest-Verordnung
  • die verpflichtende Aufstallung aller in Auslauf- oder Freilandhaltungen gehaltenen Schweine in ASP-Restriktionsgebieten (Sperrzonen)
  • schnelle Lösungen, um Kleinsthaltungen mit Herauskauf schweinefrei zu machen
  • umgehende Schaffung einer rechtlichen Grundlage zur Anordnung von Schlachtungen gesunder Tiere bei möglichen Annahmeverweigerungen durch Schlachthöfe zur Vermeidung von Tierstau- und Tierschutzproblemen
  • Schaffung einer einheitlichen digitalen Informationsplattform

Hintergrund:

Die Schweinepestverordnung sieht zur Regelung der Freiland- und Auslaufhaltungen eine „Kann-Bestimmung“ vor, die in Verantwortlichkeit der lokalen Behörden umzusetzen ist. Dies verhindert im Einzelfall, dass im Sinne der Seuchenprävention zwingend notwendig erscheinende Maßnahmen, wie eine unter Biosicherheitsaspekten sichere Aufstallung, durchgesetzt werden.

Die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen bietet den besten Schutz vor einer Einschleppung des Virus in Hausschweinebestände. Besondere Beachtung verdienen hier Freiland- und Auslaufhaltungen sowie Hobbyhaltungen. Auch Haltungen von Wildschweinen in Zoos und Wildgehegen zählen nach neuem EU-Recht zu „gehaltenen Schweinen“ und somit zum Hausschweinebestand. Die aktuelle Situation der Seuchenbekämpfung in Brandenburg zeigt, dass der Rechtsrahmen zur Aufstallung von Schweinen in Restriktionsgebieten nicht ausreichend ist.

Aufstallung von Schweinen in Restriktionsgebieten muss zur Pflicht werden

Tierwohl und Tierseuchenvorsorge dürfen sich nicht ausschließen. Auch Haltungsformen mit hohem Tierwohlstandard müssen Maßnahmen der Tierseuchenprävention umsetzen. Aus diesem Grund sollte, im Zuge der Anpassung an die neue Durchführungsverordnung (EU) 2021/605, die nationale Schweinepest-Verordnung dahingehend geändert werden, dass eine Aufstallung von Schweinen in Restriktionsgebieten zur Pflicht wird und dass alle Schweinehaltungen mit Freiland- oder Auslaufhaltung entsprechende Vorkehrungen treffen müssen. Dies muss auch für Hobbyhaltungen, Zoos und Wildgehege gelten.
Die Ausbrüche der ASP im deutschen Hausschweinebestand werden massive Auswirkungen auf die lokalen Schweinehaltungen (Keulungen) und die gesamte Wertschöpfungskette, auch im Bereich der ökologischen Landwirtschaft, haben.

Güterabwägung muss verbindlich erfolgen

Bei der Tierseuche ASP muss der Schutz der gesamten deutschen Schweinebestände einen höheren Stellenwert als die kontinuierliche Freiland- oder Auslaufhaltung partieller Schweinebestände einnehmen.

Die Anerkennung des Ökostatus muss Bestand haben

Öko-Verbände sowie deren Handelspartner müssen Lösungen vorhalten, die ihren Landwirten die Möglichkeit einräumen, ihre Tiere im Seuchenfall tiergerecht aufzustallen oder, bei Ställen mit Auslaufhaltung, sie konsequent vor der Infektion zu schützen. Ziel muss es sein, dass ein Eintrag der ASP sicher verhindert wird, ohne dass Öko-Landwirte den Status der ökologischen Bewirtschaftung verlieren. Impulse können hier die Geflügelpestverordnung und die 2/3 Regelung der Lebenszeit im ökologischen Landbau geben.


Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts

Das Friedrich-Löffler-Institut ist in seiner derzeitigen fachlichen Einschätzung und Empfehlung zur Aufstallung aller in Auslauf oder Freilandhaltungen lebenden Schweine in gefährdeten Gebieten eindeutig:

Durch die lange Zeitdauer, über die das ASP-Virus in der Umwelt und in vielen Matrizes (insbesondere Blut und Gewebe von infizierten Tieren) infektiös bleibt, und durch die nachgewiesene Verschleppung von potentiell infiziertem oder kontaminiertem Material können die in der SchHaltHygV vorgesehenen Maßnahmen für Auslauf- und Freilandhaltungen einen Eintrag des ASP-Virus nicht mit der erforderlichen Sicherheit verhindern. Die Aufstallung der Tiere bietet demgegenüber ein höheres Maß an Sicherheit. … Wie bereits beschrieben, kann in Kerngebieten und im gefährdeten Gebiet nur die Aufstallung aller in Auslauf- oder Freilandhaltungen lebenden Schweine empfohlen werden (einschließlich der neuen Haltungssonderformen, die Außenauslauf beinhalten).  In ASP-freien Gebieten (inkl.  Pufferzone) könnten die Tiere weiterhin in Außenflächen gehalten werden, wenn die Vorgaben der SchHaltHygV zu jeder Zeit erfüllt sind und Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen“ .

Um das Ausmaß der befürchteten Schäden zu erahnen, möchten wir auf die in der vorgenannten FLI-Empfehlung dargelegte Studie verweisen, in der ein ASP-Eintrag in dänische Hausschweinebestände simuliert wurde.

Hier wurden „direkte Kosten von 12 Millionen Euro und Verluste durch Exportverbote von 349 Millionen Euro errechnet. Dabei wurde von einer maximalen Dauer der Epidemie von 76 Tagen ausgegangen (Halasa et al., 2016). Bisher wurden keine ökonomischen Studien publiziert, die sich mit den Konsequenzen eines Eintrags von ASP in die Hausschweinepopulation nach erfolgtem Ersteintrag in die Wildschweinpopulation beschäftigen. Deutschland leidet schon jetzt nach dem bisher ausschließlichen Eintrag der ASP in die Wildschweinpopulation unter deutlichen Exportverlusten. Ein Eintrag in einen Hausschweinebestand würde die wirtschaftlichen Verluste noch vergrößern. Darüber hinaus könnten sich Probleme im Zusammenhang mit der Annahme von schlachtreifen Schweinen durch Schlachthöfe weiter verschärfen und zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Gewährleistung des Tierschutzes führen“

 

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