Bauernverband kritisiert Vergabe-Grundsätze der BBVG

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Keine Spaltung des Berufsstandes zulassen

Mit harscher Kritik hat der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern auf die Kriterien reagiert, zu denen seit heute erneut Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) ausgeschrieben werden.
„Es lässt an demokratischen Prinzipien zweifeln, dass jetzt genau jene Grundsätze für die Vergabe gelten sollen, die zuvor von uns und einigen Bundesländern abgelehnt wurden“, sagte Detlef Kurreck, Präsident des Bauernverbandes MV. „Natürlich ist es für die Bauern essenziell, dass die Vergabe endlich weitergeht – aber nicht unter diesen Bedingungen!“
Die ostdeutschen Landesbauernverbände hatten sich im April in einer gemeinsamen Stellungnahme zu den neuen Grundsätzen des Flächenmanagements der BVVG an das Bundesfinanzministerium gewandt. Darin erläuterten sie ausführlich, dass der Entwurf zu einer unzulässigen Diskriminierung von konventionell wirtschaftenden Betrieben führt. Die jetzt geltende bevorzugte Vergabe an ökologische und „nachhaltige“ Betriebe sei ein unerträglicher Versuch, den Berufsstand zu spalten.
„Wir Landwirte wirtschaften alle nachhaltig. Sonst würden wir keine Gelder im Rahmen der GAP bekommen“, so Detlef Kurreck.
Nur jenen Landwirtinnen und Landwirte, die in umfangreichen Maße Vorschriften befolgen und ihre nachhaltige Wirtschaftsweise belegen, werde der Agrarantrag bewilligt.
„Ab diesem Jahr ist die Basisprämie als Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit definiert“, erläutert der Präsident. „Daher braucht es keine weiteren Nachhaltigkeitssysteme, die einer fachlichen Überprüfung nicht standhalten.“
Auch die Agrarminister aus Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt hatten die mangelnde Chancengleichheit zwischen ökologisch und konventionell wirtschaftenden Betrieben bei der Vergabe kritisiert und dem Entwurf aus diesem Grund im Mai die Unterschrift verweigert. Eine geltende Einigung von Bund und Ländern zur weiteren Vergabe von BVVG-Flächen steht damit weiter aus.
„Es muss jetzt schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden, die den Vergabe-Prozess zu legitimen Grundsätzen ohne Diskriminierung erlaubt“, sagt Detlef Kurreck.
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