Bauernverband kritisiert Spiel auf Zeit
Neue Düngelandesverordnung schnellstmöglich erarbeiten
Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern übt deutliche Kritik am Kurs des Landes in Bezug auf die Düngelandesverordnung. Zu Wochenbeginn legte das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald ein. Es ficht damit das Urteil des OVG Greifswald vom 5. November 2021 an, in dem die Düngelandesverordnung MV vom 23. Juli 2019 und die geänderte Fassung vom 20. Dezember 2020 für unwirksam erklärt wurde.
Anstatt zügig und rechtskonform eine neue Düngelandesverordnung zu erarbeiten, die verursachergerecht durch landwirtschaftlichen Einfluss nitratbelasteten Flächen ausweist, spiele das Ministerium auf Zeit, macht Detlef Kurreck, Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern klar. Die Entscheidung des Ministeriums sei allein aus taktischen Erwägungen getroffen worden.
„Sie hat zur Folge, dass die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern weiter in Ungewissheit wirtschaften müssen“, so Detlef Kurreck.
Auch die Drohung von Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, dass nach dem Urteil des OVG Greifswald künftig rund 85 statt 13 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Mecklenburg-Vorpommern zu roten Gebieten erklärt werden müssten, entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage.
„Ein solches Vorgehen verstößt gegen die Verfassung“, unterstreicht Bauernpräsident Kurreck. „Sollte das Land trotz und unter Missachtung dieser Bedenken großflächige rote Gebiete ausweisen, ist bei diesem Thema die Glaubwürdigkeit der Politik in Frage gestellt.“
Zudem wären weitere Klagen von Landwirten wahrscheinlich.