Aufruf zur Sozialwahl 2023 in der SVLFG
Die Landesbauernverbände der neuen Bundesländer suchen in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte Kandidatinnen und Kandidaten, die sich aktiv in die soziale Selbstverwaltung einbringen möchten.
Werden Sie Kandidatin oder Kandidat unserer gemeinsamen Liste mit den Bauernverbänden der Bundesländer Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern für die Vertreterversammlung der SVLFG.
Selbstverwaltung in der Sozialversicherung bedeutet, dass die Versicherten selbst Einfluss auf ihre Angelegenheiten nehmen. Die gewählten Vertreter arbeiten ehrenamtlich und sind allein den Versicherten verpflichtet.
Die Vertreterversammlung der SVLFG tagt in der Regel einmal jährlich an zwei Tagen im November und hat insbesondere folgende Aufgaben:
• Beschluss über die Satzung,
• der Erlass von Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft,
• die Feststellung des Haushaltsplans,
• die Abnahme der Jahresrechnung und
• Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung.
Um die Land- und Forstwirte sowie den Gartenbau der neuen Bundesländer entsprechend zu repräsentieren, ist Ihr Engagement gefragt.