Anlegen von Bejagungsschneisen auf LN – Änderungen beachten

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Werte Mitglieder, 

in einer Fachinformation vom 15.03. hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt MV (Referat Ökolog. Landbau) über die Änderung zum Anlegen von Jagdschneisen informiert:

Die Anlage von Jagdschneisen ist vorrangig in großen Maisflächen erforderlich und üblich. Die überwiegende Praxis in MV sieht gegenwärtig so aus, dass solche Parzellen im Frühjahr ganzflächig bebaut und beantragt werden und dann in Abstimmung zwischen Landwirt und Jagdausübenden ab einem bestimmten Zeitpunkt Jagdschneisen in die Maiskultur gehäckselt werden. Diese Flächen sind zum Zeitpunkt der Antragstellung und danach weiterhin in der 1. Säule beihilfefähig.

In MV besteht seit 2019 die Möglichkeit, Bejagungsschneisen als marginalen Teil einer sonst einheitlich bewirtschafteten Fläche ohne grafische Ausweisung anzulegen. Dieses ist zulässig bei Getreide, Raps, Kartoffeln und Mais und ist mit einer Bindung (BJS) zu kennzeichnen. Für Maßnahmen der 2. Säule (Agrarumweltmaßnahmen) galt diese Regelung bisher nicht.

Ein gemeinsames Ziel der Landesregierung MV und des Landesjagdverbandes ist es, alle Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Mecklenburg-Vorpommern zu verhindern.

In diesem Zusammenhang wird ab dem Antragsjahr 2021 auch für die Förderprogramme Vielfältige Kulturen im Ackerbau (FP500) und Ökolandbau (FP508) der 2. Säule das Anlegen von Bejagungsschneisen als marginaler Teil der beantragten Parzellen für die o g. Kulturen möglich sein, um die Reduktion der Schwarzwildbestände auch auf diesen Flächen zu ermöglichen.

Die Landwirte werden im Rahmen der Antragstellung zum 15.05.2021 über diese Möglichkeit umfassend informiert.