Neue Antragsfrist für Öko-Neueinsteiger beachten 

cows-4270352_1920
pixabay

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt MV hat am 24.10. darauf hingewiesen, dass sich die Einreichungsfrist für Förderanträge in der 2. Säule und damit im Öko-Landbau geändert hat. Bisher galt der 15. Mai als Stichtag für Neuanträge. Ab dem Jahr 2020 sind diese Anträge bis zum 30. Oktober (wie bisher Erweiterungs- und Ersetzungsanträge) zu stellen, sodass der Verpflichtungszeitraum am 1. Januar 2021 beginnen kann. (Bitte beachten Sie, dass für 2019 die Anträge bis zum 31. Dezember gestellt werden müssen.)

Diese Stichtagsanpassung ist durch eine Änderung im EU-Auszahlungsverfahren notwendig geworden. Ohne Änderung der Einreichungsfrist für Neueinsteiger auf den 30. Oktober, hätte sich rein rechtlich eine Förderlücke ergeben, teilte das Ministerium mit. Dadurch fällt das Antragsdatum 15.05.2020 für Neuantragsteller weg.

Für Landwirtschaftsbetriebe, die aktuell auf den ökologischen Landbau umstellen wollen oder bereits in der Umstellung sind, besteht die Möglichkeit bis spätestens 31. Dezember 2019 einen Förderantrag zu stellen, um direkt ab dem 1. Januar 2020 in den neuen Verpflichtungszeitraum einzusteigen.

Die entsprechenden Antragsunterlagen sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt, erhältlich und auch wieder vollständig einzureichen.
Dazu gehört:
•    der Vertrag mit einer zugelassenen Kontrollstelle des ökologischen Landbaus,
•    ein Nachweis über die Durchführung der Erstkontrolle
•    und die Kennzeichnung und Bestätigung der in der Umstellung befindlichen Flächen durch die Kontrollstelle.           

                                                  
Gleichzeitig weist das Ministerium darauf hin, dass auch Ersetzungsanträge bei Flächenzuwachs unter 20 % zum 30.10.2019 gestellt werden können.