Stellungnahme zum Naturschutzgebiet Peenetal

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„Wenn das Naturschutzgebiet in dieser Form ausgewiesen wird, kann im Peenetal bald keine Kuh mehr weiden und kein Acker bestellt werden“, warnt Karsten Trunk, Präsident des Bauernverbandes MV mit Blick auf die geplante Ausweisung des Naturschutzgebietes „Peenetal von Anklam bis Peenestrom und Haff“. Mit rund 7000 Hektar würde das neue Naturschutzgebiet zu den größten in Deutschland gehören und zum Großteil Acker- und Grünlandflächen einschließen. Die Ausdehnung, der Schutzzweck und die Verbote lassen aus Sicht der Landwirtinnen und Landwirte nur einen Schluss zu:

„Hier soll künftig keine Landwirtschaft mehr stattfinden“, so Karsten Trunk. „Denn nach diesen Vorgaben kann kein Betrieb mehr wirtschaftlich arbeiten.“

Der Bauernverband MV lehnt den Verordnungsentwurf daher in einer aktuellen Stellungnahme in Gänze ab.

Bereits im Rahmen der Verbändebeteiligung 2021 hatte der Bauernverband MV ebenso wie andere betroffene Akteure deutliche Kritik an der Ausweisung des Naturschutzgebietes geübt und zahlreiche Nachbesserungen eingefordert. Kein einziger Punkt sei im neuen Entwurf berücksichtigt worden, kein Verbot und keine Entscheidung abgewogen oder erläutert. „Wir halten diese Verfahrensweise für befremdlich“, so Karsten Trunk. Denn im Peenetal werden bereits seit vielen Jahren vielfältige Naturschutzmaßnahmen umgesetzt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz seien solche vertraglichen Vereinbarungen einer Schutzgebietsausweisung vorzuziehen.

„Ob das Schutzgebiet fachlich erforderlich ist, ist damit mehr als fraglich“, kritisiert der Präsident.

Bereits jetzt wirtschaften die Landwirte im Peenetal angepasst an die besonderen Gegebenheiten, setzen Agrarumweltmaßnahmen um, engagieren sich im Life-Projekt und stellen Flächen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes zur Verfügung. „Dafür erhalten sie einen finanziellen Ausgleich, der essentiell für ein auskömmliches Wirtschaften ist“, erläutert Karsten Trunk.

Freiwilliger Vertragsnaturschutz werde ad absurdum geführt, wenn Landwirten per Ordnungsrecht die Landwirtschaft untersagt wird und die Gesellschaft keine Gegenleistung mehr erbringt.

„Das ist höchst problematisch und stellt für uns die Frage in den Raum, ob wir Vertragsnaturschutz überhaupt noch unterstützen können, wenn der Staat nach Belieben eine einseitige Verpflichtung ohne finanziellen Ausgleich daraus macht“, so der Präsident.

Die schützenswerte Natur im Peenetal hat sich in den vergangenen Jahren trotz oder sogar aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung erhalten und entwickelt. Auch dieser Umstand werde bei der geplanten Ausweisung des Naturschutzgebietes weder berücksichtigt noch honoriert. Stattdessen werde eine Vielzahl an Regelungen mit weitreichenden negativen Folgen beschrieben.

So wird es zum Beispiel erhebliche Eingriffe in die Wasserregulierung geben, weitere Vernässungen im Gebiet, aber auch angrenzenden Flächen sind zu erwarten. Auch die Biberverordnung des Landes MV wäre nicht mehr anwendbar: Biberschäden, die bereits heute im Gebiet durch eine stetig wachsende Population in erheblichem Maße auftreten, würden zunehmen. „Wir fordern daher, dass alle Landwirtschaftsflächen sowie Gräben, die für die Gewässerunterhaltung der angrenzenden Gebiete ganz wesentlich sind, aus dem geplanten Naturschutzgebiet herausgenommen werden und weiter nach guter fachlicher Praxis bewirtschaftet werden können“, so Karsten Trunk.

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