„Nutztiere auf der Weide, nicht nur auf dem Papier schützen“

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Rissgutachten, Meldekette, Management – So funktioniert praxisnaher Schutz vor dem Wolf

„Wenn ein Wolf immer wieder Kälber oder Schafe reißt, brauchen wir schnellen und wirksamen Schutz“, sagt Dr. Manfred Leberecht, Vizepräsident des Bauernverbandes MV. Anlässlich des morgigen Tages des Wolfes (30. April) appelliert der Bauernverband MV gemeinsam mit dem Arbeitskreis der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden (AJE) an die Landesregierung, eine konsequente und zügige Entnahme von Schadwölfen zu ermöglichen. „Entscheidend ist dabei nicht das Verfahren, sondern die Wirksamkeit im Einzelfall“, so Tilo Radloff, Vorsitzender des AJE.

Seit dem 2. April diesen Jahres ist der Wolf dem Jagdrecht unterstellt. Das bedeutet, dass die Jagd auf einen Wolf zulässig ist, wenn er ein Nutztier gerissen hat und der Riss von einem bestellten Sachverständigen festgestellt wurde. Außerdem muss ein zumutbarer Herdenschutz nachgewiesen werden. Erst wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind, darf die Jagd unter strengen Vorgaben erfolgen: in einem Radius von maximal 20 Kilometern um den Schadensort für maximal sechs Wochen nach dem Riss. Der Bauernverband MV und der AJE fordern eine pragmatische und  praktikable Umsetzung dieser Regelung.

„Sie darf nicht daran scheitern, dass die bisherigen strengen Entnahmevoraussetzungen aus dem Bundesnaturschutzgesetz 1:1 für die jagdrechtliche Bejagungsmöglichkeit übernommen werden“, erläutert Tilo Radloff.

Demnach sollte es ausreichen, wenn ein Rissgutachter des Landes bestätigt, dass ein Wolf das Nutztier gerissen hat. Ein genetischer Nachweis müsse nicht zwingend vorliegen. Ebenso sei eine Diskussion darum, ob der Zaun hoch genug war, nicht zielführend für den Schutz von Rindern, Schafen, Pferden und anderen Weidetieren. Der Grundschutz, der in der aktuellen Förderrichtlinie Wolf definiert ist, sollte die klare Orientierung dafür geben, ob im Einzelfall ein zumutbarer Herdenschutz vorlag.

„Wichtig ist aus unserer Sicht außerdem, dass alle Personen, die mit der Problemwolfentnahme befasst sind, vor Anfeindungen, Repressalien und rechtlichen Unsicherheiten geschützt sind“, fügt Vizepräsident Manfred Leberecht hinzu.

28 Rudel, fünf Paare und ein Einzelwolf lebten laut des Wolfmonitorings des Landes im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern, zahlreiche Welpen kamen seitdem hinzu. In den vergangenen zehn Jahre ist die Population damit von nur zwei Wölfen in 2015 kontinuierlich und erheblich angestiegen. „Der Wolf ist hier heimisch, hat den günstigen Erhaltungszustand erreicht und muss, wie andere Wildtiere auch, reguliert werden“, macht Dr. Manfred Leberecht deutlich. Nach den Änderungen in der Berner Konvention und der FFH-Richtlinie gehört der Wolf nicht mehr zu den streng geschützten Arten. „Zusätzlich zu einem praxisnahen Umgang mit Problemwölfen brauchen wir deshalb eine regulierende Bejagung innerhalb der Jagdzeit“, so Tilo Radloff. Die Gesetzesänderungen auf EU- und Bundesebene waren ein erster wichtiger Schritt.

„Nun muss das Land dafür sorgen, dass es nicht unsere Nutztiere nicht nur auf dem Papier, sondern wirklich auf der Weide vor dem Wolf geschützt werden“, macht Dr. Manfred Leberecht deutlich.

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