

Entscheiden Sie mit!
Liebe Landwirtinnen und Landwirte,
am 20. September 2026 wählen wir in Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Landtag. Mit dieser Wahl werden die Weichen für die künftige Entwicklung in unserem Land gestellt. Gerade in unserer Branche, der Landwirtschaft, brauchen wir dringend tragfähige Perspektiven und eine Politik, die ökonomische, ökologische und soziale Belange in Einklang bringt.
Wir brauchen tragfähige Perspektiven für unsere Tierhalter, wir brauchen eine verursachergerechte Düngegesetzgebung, eine faire Lastenverteilung beim Klimaschutz, einen praxisgerechten Schutz vor dem Wolf. Wir brauchen Forschung und Raum für Innovation und Unternehmergeist. Wir wollen eine Politik, die Leitplanken gibt und keine Hürden in den Weg stellt. Unsere zentralen Anliegen haben wir in unseren Wahlprüfsteinen formuliert.
Es sind herausfordernde Zeiten, in denen diese Wahl stattfindet. Es geht um konkrete Anliegen zu brennenden Themen, aber auch um die Zukunft der Demokratie in unserem Land. Deshalb bitte ich Sie: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht, um mitzubestimmen, welchen Weg Mecklenburg-Vorpommern einschlagen soll. Stärken Sie die Demokratie, indem Sie Ihre Interessen als Landwirtinnen und Landwirte zur Geltung bringen.
Geben Sie der Landwirtschaft eine Stimme. Gehen Sie am 20. September zur Wahl. Denn nur wer wählt, kann mitentscheiden!
Ihr Karsten Trunk
Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern
Wahlprüfsteine des Bauernverbandes MV
zur Landtagswahl 2026
Die Landwirtschaft ist ein zentraler Wirtschaftszweig in Mecklenburg-Vorpommern. Sie prägt Landschaft, Kultur und ländliche Räume.
Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern erwartet von der kommenden Landesregierung eine verlässliche, praxisorientierte und zukunftsgerichtete Agrarpolitik, die alle landwirtschaftlichen Betriebe unabhängig von Größe und Rechtsformstärkt, regionale Wertschöpfung sichert und Natur-, Tier- und Klimaschutz in Einklang mit wirtschaftlicher Tragfähigkeit bringt.
Dem Schutz des Eigentums und der unternehmerischen Verantwortung kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Politische Eingriffe in betriebliche Entscheidungsräume müssen auf das notwendige Maß begrenzt und verlässlich ausgestaltet werden.
So haben die Parteien auf die Wahlprüfsteine geantwortet:

Wir haben diese Legislaturperiode mit einem Bürokratieentlastungsgesetz beendet und werden diesen Weg fortsetzen. Aber wir brauchen Ihre fachliche Kompetenz und Ihre konkreten Vorschläge, um hier weiterzukommen.
Wir wollen Stallneubauten und Stallumbauten erleichtern, wenn sie dem Tierwohl dienen. Dafür setzen wir uns für sinnvolle Anpassungen der TA Lärm und der TA Luft auf Bundesebene ein. Investitionen in bessere Haltungsbedingungen wollen wir weiterhin fördern. Vorgaben des Immissionsschutzes dürfen notwendige Investitionen in Tierwohl nicht unverhältnismäßig erschweren. Tierwohl, Immissionsschutz und die berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner müssen angemessen berücksichtigt werden. Zielkonflikte wollen wir vermeiden und Genehmigungsverfahren praxistauglicher gestalten.
Die Brandschutzrichtlinie für Tierhaltungsanlagen werden wir auf ihre Praxistauglichkeit überprüfen und überarbeiten. Dabei legen wir besonderes Augenmerk auf die Rinderhaltung. Brandschutz bleibt erforderlich, darf aber nicht zu unverhältnismäßigen Anforderungen führen, die sinnvolle Investitionen verhindern. Den Weg hin zu weniger Bürokratie, weniger Berichtspflichten und vereinfachten Genehmigungsverfahren werden wir fortsetzen. Schutzstandards, Rechtsstaatlichkeit, Beteiligungsrechte und gerichtlicher Rechtsschutz müssen natürlich gewahrt bleiben.
Neben allen bisher ergriffenen Maßnahmen wie dem Bürokratie-Check und dem ersten Bürokratieentlastungsgesetz in MV wollen wir beim Bürokratieabbau das Vertrauen stärken und setzen uns im Bund grundsätzlich dafür ein, alle Berichtspflichten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für zwei Jahre auszusetzen, um anschließend zu evaluieren, welche wirklich gebraucht werden.
Staatsmodernisierung ist eine Daueraufgabe: Sie betrifft Strukturen, Verfahren und Kultur in Verwaltung und Politik. Unser Ziel ist ein Staat, der schneller, verlässlicher und innovationsfähiger handelt. Das trägt auch zu mehr Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben bei.

Es ist nicht zielführend drei einzelne Berichtspflichten oder Genehmigungsschritte singulär streichen zu wollen. Vielmehr bedarf es einer gründlichen Prüfung sämtlicher Auflagen, Genehmigungsverfahren, Dokumentations- und Meldepflichten. Ein unter der AfD geführtes Landwirtschaftsministerium (dem die Bereiche Natur- und Umweltschutz sowie Kulturlandschaft zugeordnet sind) wird umgehend eine interne Prüfgruppe aufstellen, die innerhalb von 6 Monaten eine Empfehlung erarbeiten wird. Hierzu sollen selbstverständlich die Berufsstände einbezogen werden.
Die Landwirtschaft ist inzwischen zu einer sehr kapitalintensiven Branche geworden. Investitionen müssen über Jahrzehnte betrachtet werden und rentabel sein. Vor allem braucht es hierfür Investitionssicherheit. Wer heute investiert, muss die Gewähr haben, dass der Gesetzgeber nicht in wenigen Jahren die geltenden Rahmenbedingungen so verändert, dass die notwendige Rentabilität ausbleibt. Investitionen müssen aber auch mit vertretbarem Aufwand, insbesondere im Bereich der Genehmigungsverfahren, umzusetzen sein. Die Antragsverfahren müssen schlanker werden und sich auf das Wesentliche fokussieren.

Zunächst haben uns dafür eingesetzt, dass die Stoffstrombilanz auf Bundesebene abgeschafft wurde.
In Zukunft wollen wir uns dafür einsetzen, dass Dokumentation- und Aufzeichnungspflichten, wie Daten zur Tierhaltung und Produkten nicht mehrfach erhoben werden. Die Bestandsmeldungen für HIT-Tierarzneimitteldatenbank bei Rindern aus HIT-VVVO-Datenbank übernommen werden.
Eigenständige Meldungen durch Landwirtschaftsunternehmen an Statistische Amt wollen wir dahingehend vereinfachen, dass die bereits vorhandenen Daten von anderen Behörden übertragen werden. Im Bereich des Bauens werden wir uns dafür einsetzen, dass der vorzeitigen Maßnahmenbeginn keiner Genehmigungbedarf.
Im Bereich der Errichtung von Stallanlagen werden wir uns für eine Genehmigungsfiktion einsetzen, um das behördliche Handeln zu beschleunigen.
Im Bereich des Immissionsschutzrechtes werden uns dafür einsetzen, dass bei Um- und Neubauvorhaben ohne Bestandserweiterung, der Bestandsschutz erhalten bleibt. Wir werden insbesondere im Baurecht die Vorgaben des Bundes 1:1 umsetzen und diesbezüglich die Landesbauordnung anpassen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Genehmigungen eine Bestandskraft von 20 Jahren behalten, auch wenn sich die Anforderungen an Tierschutz oder Tierwohl weiterentwickelt haben.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Agrarinvestitionsförderungsprogramm mit ausreichend Haushaltsmitteln ausgestattet und für alle landwirtschaftlichen Unternehmen und für geringfügige Investitionen (unter 20.000 Euro) geöffnet wird.

Wir wollen eine Landwirtschaftspolitik, die Betriebe stabil durch Krisen trägt, regionale Wertschöpfung stärkt und gute Arbeit sichert – statt Preisdruck, Marktmacht und immer neue Risiken einseitig auf die Höfe abzuwälzen. Im Entwurf des Landtagswahlprogramms setzen wir dafür u. a. auf regionale Vermarktung, den Ausbau des Ökolandbaus, faire Arbeitsbedingungen (Tariftreue/Schutz von Saisonkräften) sowie eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung, die Verfahren digitalisiert und Doppelstrukturen abbaut.
Zu der vom Bauernverband gewünschten Benennung von „drei konkreten Berichtspflichten oder Genehmigungsschritten“ inklusive Zeitplan hat sich Die Linke MV noch keine abschließende Meinung gebildet. Wir stellen uns aber vor, besonders bei Dopplungen von Berichtspflichten genauer hinzuschauen und das Once-Only-Prinzip auch für die Landwirtschaft (z. B. für Tierhaltung, Düngepflichten, Flächenangaben) einzuführen.
Investitionen wollen wir grundsätzlich erleichtern, indem wir öffentliche Investitionen ermöglichen (u. a. durch das Infragestellen/Überwinden der Schuldenbremse-Logik) und Förderpolitik stärker planbar machen – gekoppelt an soziale, ökologische und regionale Kriterien statt an Renditeinteressen.

Alle reden, wir handeln: Bürokratieabbau ist für uns kein Schlagwort, sondern eine konkrete Aufgabe. Die Betriebe gerade in der Landwirtschaft brauchen weniger Papier, schnellere Verfahren und mehr Verlässlichkeit. Dabei geht es nicht darum, Verbraucher-, Umwelt- oder Arbeitsschutzstandards abzubauen. Es geht darum, Verfahren so zu gestalten, dass sie praxistauglich, digital und verständlich sind.
Wir wollen Antrags- und Genehmigungsverfahren konsequent digitalisieren, Mehrfachabfragen von Daten vermeiden und Nachweis- sowie Dokumentationspflichten gemeinsam mit der Praxis überprüfen. Einmal eingereichte Daten sollten nicht immer wieder neu abgefragt werden. Förderprogramme müssen einfacher, transparenter und schneller werden.
Ein gutes Instrument sind Praxischecks, wie wir sie in unserer Regierungszeit im Bund bereits eingeführt haben und auch umgehend in MV einführen wollen: Neue Landesgesetze, Verordnungen und Förderprogramme sollen gemeinsam mit betroffenen Unternehmen und Verwaltungen darauf geprüft werden, ob sie praxistauglich, verständlich und effizient umsetzbar sind. So können unnötige Belastungen früh erkannt und vermieden werden. Unser Ziel ist weniger Verwaltungsaufwand, mehr Zeit für die eigentliche Arbeit im Betrieb!
Mit Cem Özdemir als Bundeslandwirtschaftsminister haben wir in der letzten Legislatur in der Bundesregierung einen breiten Strauß an Entbürokratisierung und Investitionserleichterungen auf den Weg gebracht ( https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/initiative-buerokratieabbau-09-24.pdf?_blob=publicationFile&v=4) – ein Prozess, der unter der neuen Bundesregierung leider ins Stocken geraten ist. Welche Maßnahmen davon noch unzureichend umgesetzt sind und welche neu und vorrangig angegangen werden sollen, wollen wir gerne gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten in MV erörtern und entwickeln.

Landwirtschaftliche Betriebe sollen ihre Zeit auf dem Feld und im Stall verbringen können und nicht mit mehrfachen Dokumentationspflichten. Wir wollen deshalb insbesondere drei Bereiche angehen: Erstens wollen wir Düngebedarfsermittlung, Düngedokumentation und Nährstoffbilanzierung so zusammenführen, dass dieselben Daten nicht mehrfach erhoben und gemeldet werden müssen. Wo eine geeignete Nährstoffbilanzierung besteht, sollen parallele Berichtspflichten enfallen. Zweitens wollen wir die unterschiedlichen Bestands- und Bewegungsmeldungen in der Tierhaltung konsequent über eine modernisierte HIT-Datenbank bündeln. Bereits beim Staat vorhandene Daten dürfen nicht erneut beim Betrieb abgefragt werden. Drittens wollen wir die Dokumentation im Bereich der Tierarzneimittel durchgängig digitalisieren und vorhandene Datenbestände miteinander verknüpfen.
Darüber hinaus wollen wir sämtliche landeseigenen Berichts- und Dokumentationspflichten auf ihre Notwendigkeit überprüfen. Für jede neue Landesvorgabe sollen zwei bestehende Regelungen gestrichen oder zusammengeführt werden. Das Once-Only-Prinzip soll für die Verwaltung verbindlicher Maßstab werden Die Umsetzung dieser Vorhaben wollen wir frühzeitig in der kommenden Wahlperiode angehen; einen darüberhinausgehenden verbindlichen Zeitplan haben wir nicht festgelegt.
Landwirtschaftliche Investitionen brauchen vor allem Planungssicherheit. Deshalb wollen wir Planungs- und Genehmigungsverfahren durch digitale Verfahren und verbindliche Entscheidungsfristen beschleunigen. Wo es rechtlich möglich ist, wollen wir Genehmigungsverfahren durch Anzeigeverfahren ersetzen und Genehmigungsfiktionen einführen: Entscheidet die zuständige Behörde nicht innerhalb einer festgelegten Frist, soll eine Genehmigung als erteilt gelten. Gleichzeitig
wollen wir einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen schaffen und mit dem Once-Only-Prinzip verhindern, dass Betriebe dieselben Angaben gegenüber verschiedenen Behörden mehrfach machen müssen. Neue landesrechtliche Anforderungen sollen zudem auf ihre tatsächlichen Bürokratie- und Folgekosten geprüft werden. Zusätzliche landesseigene Verschärfungen von Bundes- oder Europarecht lehnen wir ab. Damit schaffen wir verlässlichere Bedingungen für Investitionen in Ställe, Technik, Verarbeitung und andere betriebliche Entwicklungen.

Für uns ist Landwirtschaft ein wesentlicher Bestandteil der Basisversorgung unseres Landes. Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität setzen voraus, dass Mecklenburg-Vorpommern über eine wirtschaftlich tragfähige, leistungsfähige und regional verankerte Landwirtschaft verfügt. Wir wollen deshalb die heimische Erzeugung und Verarbeitung stärken, regionale Wirtschaftskreisläufe ausbauen und die Abhängigkeit unserer Landwirtschaft von globalen Märkten und internationalen Preisschwankungen verringern. Wer Lebensmittel erzeugt, soll seine Zeit auf dem Betrieb verbringen können und nicht mit vermeidbarer Bürokratie.
Wir wollen ein digitales Ein-Fenster-System für alle landwirtschaftlichen Anträge einführen. Daten sollen grundsätzlich nur einmal angegeben werden müssen. Flächennachweise müssen einfach und praxisgerecht ausgestaltet und Sanktionen bei geringfügigen Abweichungen verhältnismäßig sein. Ziel ist die schrittweise Einführung des Ein-Fenster-Systems innerhalb der ersten beiden Jahre der Legislaturperiode.
HIT-Meldungen, Tierbestandsmeldungen und Meldungen an die Tierseuchenkasse enthalten vielfach dieselben Daten. Wir wollen einen sicheren Datenaustausch zwischen den zuständigen Stellen, damit Betriebe identische Angaben nicht mehrfach machen müssen. Gleichzeitig wollen wir Kontrollen bündeln und Doppelprüfungen abschaffen. Die notwendigen landesrechtlichen und administrativen Voraussetzungen sollen in der ersten Hälfte der Legislaturperiode umgesetzt werden.
Für landwirtschaftliche Investitionen wollen wir verbindliche Bearbeitungsfristen einführen, Zuständigkeiten bündeln und Förderverfahren vereinfachen. Betriebe müssen vor einer Investition wissen, woran sie sind. Ständig wechselnde Anforderungen während laufender Planungen darf es nicht geben. Erste Verfahrensvereinfachungen und verbindliche Bearbeitungsstandards wollen wir bereits im ersten Regierungsjahr auf den Weg bringen. Darüber hinaus wollen wir Investitionen in Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaft durch verlässliche und langfristige Rahmenbedingungen erleichtern. Neue Belastungen und Auflagen darf es nicht ohne fachliche Folgenabschätzung geben. Landwirtschaftliche Praxis und die unabhängige landeseigene Agrarforschung müssen frühzeitig einbezogen werden; Forschungsergebnisse sollen konsequenter in Gesetzgebung und Verwaltungspraxis einfließen.
Gerade für Mecklenburg-Vorpommern gehört dazu, nicht nur die landwirtschaftliche Erzeugung, sondern auch die Verarbeitung im eigenen Land zu stärken. Wir wollen Investitionen in regionale Schlacht-, Molkerei- und Verarbeitungskapazitäten gezielt unterstützen und genossenschaftliche Strukturen stärken. Unser Ziel ist, dass ein größerer Teil der Wertschöpfung unserer landwirtschaftlichen Erzeugnisse in Mecklenburg-Vorpommern bleibt. Unser Grundsatz lautet: Landwirtschaftspolitik gemeinsam mit den Betrieben gestalten – nicht gegen sie. Planungssicherheit statt ständig wechselnder Auflagen, Beratung statt Misstrauen und einfache Verfahren statt immer neuer Bürokratie.

Die SPD erkennt die Sorgen vieler landwirtschaftlicher Betriebe ausdrücklich an. Nutzungsbeschränkungen können wirtschaftliche Folgen haben und müssen deshalb sorgfältig geprüft, begründet und im Dialog mit den Betroffenen ausgestaltet werden. Einen pauschalen gesetzlichen Ausgleichsanspruch für jede Nutzungsbeschränkung lehnen wir jedoch ab. Wir wollen gerecht, zielgenau und verantwortungsvoll handeln. Bereits heute gibt es fachrechtliche Ausgleichs- und Entschädigungsregelungen für besondere Belastungen. Diese müssen angewandt und, wo nötig, praxistauglich ausgestaltet werden. Hinzu kommt: Viele Vorgaben, die sich auf die landwirtschaftliche Nutzung auswirken, beruhen auf europäischem Recht oder auf Bundesrecht. Das Land ist in solchen Fällen häufig verpflichtet, diese Vorgaben umzusetzen oder zu vollziehen. Es kann dabei nicht ohne Weiteres eigene pauschale Ausgleichsansprüche schaffen, die über die bestehenden fachrechtlichen Regelungen hinausgehen.
Wir werden weiterhin landwirtschaftliche Verbände zu Gesetzes- und Verordnungsvorhaben anhören, die Vorschläge prüfen und wenn sie rechtlich möglich, fachlich sinnvoll und haushälterisch verantwortbar sind, übernehmen. Wo landwirtschaftliche Betriebe unzumutbar belastet werden oder das Fachrecht einen Ausgleich vorsieht, muss es faire und verlässliche Lösungen geben. Wo Belastungen vermeidbar sind, müssen Regelungen praxistauglich ausgestaltet werden. Was wir aber ablehnen, ist ein allgemeiner Ausgleichsanspruch unabhängig von Art, Umfang, Ursache und Rechtsgrundlage der jeweiligen Nutzungsbeschränkung.
Für uns ist klar: Moorschutz ist Klimaschutz. Wir haben das Klimaverträglichkeitsgesetz auf den Weg gebracht, und es unterstreicht die besondere Bedeutung der Moore für den Landeswasserhaushalt und das Erreichen der Klimaziele. Gleichzeitig ist für uns genauso klar: Moor-Wiedervernässung gelingt nur mit den Menschen vor Ort, nicht gegen sie. Deshalb setzen wir auf Kooperation, Beratung, Förderung und freiwilligen Vereinbarungen. Eigentümerinnen und Eigentümer, Pächterinnen und Pächter sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter müssen frühzeitig einbezogen werden. Bei einem Weiter so verlieren wir die landwirtschaftlichen Böden durch die Moorsackung. Wir gehen davon aus, dass der Schutz der Böden in unser aller Interesse ist. Ein allgemeines formales Vetorecht gegen jede Maßnahme kann es allerdings nicht geben. Klima-, Wasser- und Naturschutz sind Gemeinwohlaufgaben, die rechtsstaatlich entschieden werden müssen. Uns sind transparente Verfahren, frühe Beteiligung, sorgfältige Abwägung der Eigentums- und Bewirtschaftungsinteressen und faire Lösungen, wenn Belastungen entstehen, wichtig.
Bei der Verpachtung landeseigener Flächen und der Agrarinvestitionsförderung werden Junglandwirte bevorzugt, diese Regelungen wollen wir beibehalten. Über die neue GAP ab 2028 sollen Junglandwirte eine besondere Förderung erhalten, das unterstützen wir.
Wir sehen die Problematik der doppelten Flächeninanspruchnahme sehr deutlich. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist zwingend notwendig und liegt im überragenden öffentlichen Interesse. Er darf aber nicht dazu führen, dass landwirtschaftliche Betriebe doppelt belastet werden: einmal durch die Fläche für Windenergie-, Solar- oder Infrastrukturvorhaben und zusätzlich durch externe Ausgleichsflächen, die der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden.
Gerade in Regionen mit hoher Flächenkonkurrenz ist das ein reales Akzeptanzproblem. Landwirtschaftliche Fläche ist Produktionsgrundlage, Lebensgrundlage für Betriebe und zugleich ein begrenztes Gut. Deshalb müssen Klimaschutz, Naturschutz und Landwirtschaft besser zusammen gedacht werden.
Unsere Lösung ist nicht, den naturschutzrechtlichen Ausgleich pauschal abzuschaffen. Eingriffe in Natur und Landschaft müssen weiterhin vermieden, minimiert und kompensiert werden. Aber die Kompensation muss flächensparender, praxistauglicher und intelligenter organisiert werden.
Wir schlagen deshalb eine landesweite Strategie für flächensparende Kompensation beim Ausbau der erneuerbaren Energien vor. Vorrang haben sollen Maßnahmen direkt am Vorhabenstandort, etwa durch ökologische Aufwertung von Solarparks, biodiversitätsfördernde Gestaltung, extensive Pflege, Hecken, Blühstrukturen oder Gewässerrandentwicklungen. Wo Ausgleich notwendig ist, sollen produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen stärker genutzt werden, also Maßnahmen, die Naturschutz und weitere landwirtschaftliche Nutzung miteinander verbinden.
Außerdem brauchen wir regionale Flächenpools und Ökokonten, damit Ausgleich nicht zufällig dort stattfindet, wo gerade Flächen verfügbar sind, sondern dort, wo er ökologisch sinnvoll ist und agrarstrukturell möglichst wenig Schaden anrichtet. Besonders hochwertige landwirtschaftliche Flächen dürfen nicht für Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen werden.

Der Staat reguliert immer intensiver in das durch das Grundgesetz geschützte Eigentum hinein,bisweilen muss hier die Frage gestellt werden, ob nicht bereits die Zulässigkeit der im Artikel 14 GG vorgesehenen Möglichkeiten in Teilen überschritten wird. Grundsätzlich will die AfD einen möglichst geringen Eingriff in Eigentum.
Wir sehen hier aber keinen dringenden Handlungsbedarf einer AfD-Landesregierung, da wir nicht vorhaben, im großen Umfang weitere Flächen einer Nutzungseinschränkung zu unterziehen. Dort wo im Einzelfall private Interessen mit den Interessen der Allgemeinheit konkurrieren, muss ein vernünftiger Ausgleich erfolgen.
Das Klimaverträglichkeitsgesetz, welches maßgeblich für die „nasse Enteignung“ weiter Flächen verantwortlich sein wird, wird abgeschafft. Dort wo Moorrenaturierungen/Wiedervernässung ökologisch und ökonomisch sinnvoll sind, sollen diese auch gerne weiter umgesetzt werden. Stets aber unter der Prämisse, eine landwirtschaftliche Nutzung von angrenzenden Flächen nicht erheblich zu erschweren oder gar unmöglich zu machen. Eine unter planwirtschaftlichen Aspekten erzwungene „Paludikultur“ wird es mit uns nicht geben.
Landwirtschaft ist äußerst kapitalintensiv. „Junge“ Landwirte konkurrieren auf dem Flächenmarkt mit „alten“ Landwirten. „Kleine“ Betriebe mit „großen“ Betrieben. Das ist in anderen Wirtschaftsbranchen nicht anders. Ein bevorzugter Flächenzugriff für bestimmte Personengruppen ist nur schwer umzusetzen. Es kann jedoch dahingehend unterstützt werden, dass die Betriebsübernahme / Betriebsgründung durch landeseigene Darlehen mit vergünstigten Konditionen gefördert wird. Auch soll das Land eigene Flächen vermehrt unter dieser Zielstellung in die Verpachtung geben. Perspektivisch wäre auch die Wiedereinführung staatlicher Domänen zu
betrachten, die eine aktive Rolle in der landwirtschaftlichen Strukturpolitik wahrnehmen können.
Unter der Annahme, dass der massive Ausbau der Erneuerbaren Energien das Weltklima schützt ist die doppelte Flächeninanspruchnahme durch Ausgleichsflächen widersprüchlich. Wenn eine Infrastrukturmaßnahme eine Verbesserung des Naturhaushalts oder den Zielen des Umweltschutzes dient, dann kann es nicht zu einer erneuten Flächeninanspruchnahme durch Ausgleichsmaßnahmen für diese (Umwelt-/Naturschutz)-Maßnahme kommen. Die Lösung besteht darin dieses Widerspruch aufzulösen durch eine entsprechende Änderung der Vorgaben.

Die CDU hat sich in den zurückliegenden Jahren vehement für den Schutz des Eigentums eingesetzt. Mit der EU-Naturwiederherstellungsrichtlinie, dem Klimaverträglichkeitsgesetz des Landes und der Novellierung des Landeswassergesetzes gehen erhebliche Eingriffe in das grundgesetzlich geschützte Eigentum einher. Wir werden das Klimaverträglichkeitsgesetz und das Landeswassergesetz dahingehend anpassen, dass Eingriffe in das Eigentum nur mit Zustimmung des Eigentümers und des Nutzers erfolgen (Freiwilligkeitsprinzip). Gleichzeitig werden wir durchsetzen, dass Eingriffe durch die Gesellschaft ausgeglichen werden (Kooperationsprinzip). Auf EU- und Bundesebene werden wir uns dafür einsetzen, dass die Naturwiederherstellungs-richtlinie überarbeitet und angepasst wird.
Wir werden die gesetzlichen Vorgaben in Klimaverträglichkeitsgesetz und im Landeswassergesetz dahingehend anpassen, dass eine Wiedervernässung von Mooren nur auf freiwilliger Basis, also mit Zustimmung des Eigentümers und der Bewirtschafte, erfolgen kann.
Mit der zusätzlichen Förderung der Landwirte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik wurden erste Maßnahmen ergriffen, um jungen Landwirten den Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Landes- und die BVVG -Flächen vorrangig an junge Landwirte vergeben werden. Hierfür werden wir die Vergabekriterien des Landes für landwirtschaftliche Flächen ändern.
Die doppelte Flächeninanspruchnahme durch Ausgleichsflächen beim Ausbau und EEG
Anlagen gefährdet nach unserer Ansicht langfristig die Ernährungssicherheit und
-souveränität. Wir werden uns dafür einsetzen, dass stärker als bisher Eingriffe durch Ausgleichszahlungen kompensiert werden können.

Boden ist für uns keine Ware. Wir wollen Spekulation und außerlandwirtschaftliche Verdrängung vom Bodenmarkt begrenzen und dafür Instrumente wie ein Agrarstrukturgesetz sowie Vorkaufsrechte und gemeinwohlorientierte Bodenpolitik stärken.
Bei neuen Nutzungsbeschränkungen (Schutzgebiete, Gewässerrandstreifen, Wiedervernässung) ist für uns zentral: Maßnahmen müssen verhältnismäßig, fachlich begründet und sozial gerecht ausgestaltet sein – das heißt in der Praxis: Kostenfolgen transparent machen und faire Ausgleichs- bzw. Vergütungsmodelle sichern, statt Belastungen einseitig zu privatisieren. Zu konkreten landesgesetzlichen Formulierungen zu einem Rechtsanspruch auf Ausgleich befindet sich Die Linke MV noch in einem Diskussionsprozess.
Mitentscheidungs- oder Vetorechten bei Moorwiedervernässung könnten ein Weg sein, solche Maßnahmen umzusetzen, werden von uns aber nicht priorisiert.
Unser Ansatz folgt dem Leitbild „kooperativ statt konfrontativ“: Klimaschutz über Moore gelingt dauerhaft nur mit den Betroffenen und mit langfristig abgesicherten, auskömmlichen Finanzierungs- und Bewirtschaftungsoptionen.
Junge Landwirtinnen und Landwirte sollten über die Verpachtungskriterien des Landes, über einen Pachtdeckel oder über Existenzgründungsfonds gefördert
werden.
Grundsätzlich setzen wir bei der Energiewende auf Gemeinwohlorientierung, Beteiligungsmöglichkeiten und -rechten und darauf, dass der Ausbau erneuerbarer
Energien nicht zulasten regionaler Ernährungssicherung und Wertschöpfung gehen darf. Das bedeutet für uns auch, bessere Regelungen z.B. für Agri-PV oder
Freiflächen-PV auf wiedervernässten Moorstandorten zu erreichen.

Bodenspekulation, steigende Pachtpreise und großflächiger Aufkauf von Land durch außerlandwirtschaftliche Investoren bedrohen die Zukunft der Landwirtschaft in MV und machen es jungen Landwirten immer schwerer, an Flächen zu kommen.
Wir wollen junge Höfe sichern, indem wir Existenzgründungsfonds für Junglandwirte schaffen und so mehr regionale Lebensmittel produziert werden und unsere Landwirtschaft auch für die nächste Generation eine Zukunft hat. Damit mehr regionale Lebensmittel produziert werden und Landwirtschaft auch für die nächste Generation eine Zukunft hat. Ein neues Agrarstrukturgesetz kann dabei helfen.

Für uns ist klar: Die Sozialbindung des Eigentums darf nicht faktisch zu einer entschädigungslosen Nutzungsuntersagung werden. Neue Nutzungsbeschränkungen müssen verhältnismäßig sein und ihre Auswirkungen auf Eigentümer und Bewirtscha1er berücksichtigen. Wir wollen deshalb ein unabhängiges Normenkontrollgremium einsetzen, das neue Gesetze und Verordnungen bereits vor ihrer Verabschiedung auf Folgekosten, Bürokratie und Belastungen für Wirtschaft und Bürger überprüft und die Ergebnisse veröffentlicht. Dies muss gerade bei Eingriffen in die landwirtscha1liche Flächennutzung gelten. Wo staatliche Vorgaben eine wirtscha1liche Nutzung erheblich einschränken und über die allgemeine Sozialbindung des Eigentums hinausgehen, muss ein angemessener Ausgleich gewährleistet werden. Einen neuen pauschalen gesetzlichen Ausgleichsanspruch mit einer einheitlichen Berechnungsformel haben wir bislang nicht festgelegt. Entscheidend ist für uns, dass Eigentümer nicht einseitig die finanziellen Folgen staatlich gewünschter Umweltleistungen tragen.
Die Wiedervernässung von Moorflächen wollen wir ausdrücklich nur im Einvernehmen mit Eigentümern und Nutzern vorantreiben. Für uns bedeutet das, dass Betroffene von Beginn an in Planung und Umsetzung einbezogen werden müssen und die wirtscha1lichen Auswirkungen einer Wiedervernässung transparent dargestellt werden. Die künftige Nutzung der Fläche muss Bestandteil der Planung sein. Dazu gehören belastbare Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Perspektiven für neue Nutzungsformen wie Paludikulturen sowie eine Unterstützung während notwendiger Umstellungsphasen Moorwiedervernässung darf nicht bedeuten, dass Eigentümer und Bewirtscha1er ihre wirtschaftliche Grundlage verlieren und anschließend allein mit den Folgen zurückbleiben. Der im Wahlprogramm festgeschriebene Grundsatz des Einvernehmens macht für uns deutlich: Wiedervernässung gegen den erklärten Willen der Eigentümer und Nutzer ist nicht unser Weg.
Der Zugang zu landwirtscha1lichen Flächen ist gerade für Existenzgründer und junge Betriebsleiter eine erhebliche Herausforderung. Gleichzeitig lehnen wir Eingriffe in die Vertragsfreiheit zwischen Grundeigentümern und Landwirten ab. Ein eigener staatlicher Flächenfonds, ein zusätzliches Vorkaufsrecht oder ein spezielles Bürgschaftsprogramm für den Flächenerwerb junger Landwirte ist kein Bestandteil unseres Programms. Unser Schwerpunkt liegt darauf, den Flächendruck insgesamt zu reduzieren, landwirtscha1liche Nutzflächen möglichst in der Produktion zu halten und zusätzliche außerlandwirtschaftliche Flächeninanspruchnahmen zu begrenzen. Damit wird auch verhindert, dass der Zugang zu Flächen für aktive landwirtscha1liche Betriebe zusätzlich erschwert wird.
Die doppelte Inanspruchnahme landwirtscha1licher Flächen – zunächst für ein Infrastruktur- oder Energieprojekt und anschließend zusätzlich für dessen naturschutzrechtlichen Ausgleich – sehen wir kritisch. Landwirtscha1liche Nutzflächen sind eine begrenzte Ressource und dürfen nicht unnötig aus der Produktion genommen werden. Wir wollen deshalb die starke Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Flächen als Ausgleichsflächen bei öffentlichen und privaten Planungsvorhaben reduzieren. Ausgleich soll stärker über flexible Instrumente wie Ökokonten sowie über Aufwertungsmaßnahmen erfolgen, die möglichst wenig zusätzliche Produktionsfläche beanspruchen. Vorrang müssen intelligente und flächensparende Lösungen haben, bevor weitere hochwertige landwirtschaftliche Flächen dauerhaft ihrer Nutzung entzogen werden.

Für uns ist landwirtschaftlicher Boden Produktionsgrundlage und Voraussetzung für Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität. Landwirtschaftliche Nutzflächen dürfen deshalb nicht immer weiter durch Nutzungseinschränkungen, Spekulation oder zusätzliche Flächeninanspruchnahme der Produktion entzogen werden. Eigentum und Bewirtschaftungsrechte müssen geschützt und Natur- und Umweltschutzmaßnahmen gemeinsam mit den Landnutzern
entwickelt werden.
Neue Schutzauflagen und Nutzungseinschränkungen dürfen nicht ohne eine vorherige Folgen- und Kostenabschätzung für die betroffenen Betriebe beschlossen werden. Landwirte und Eigentümer müssen frühzeitig in die Verfahren einbezogen werden. Entstehen durch staatliche Vorgaben nachweisbare wirtschaftliche Nachteile oder gehen Nutzungsmöglichkeiten verloren, müssen diese verlässlich und angemessen ausgeglichen werden. Umweltleistungen wie extensive Bewirtschaftung, Gewässerrandstreifen oder andere Bewirtschaftungsauflagen dürfen nicht einseitig zulasten der Betriebe gehen, sondern müssen als gesellschaftliche Leistung anerkannt und entsprechend honoriert werden. Wir wollen deshalb auf Landesebene prüfen, wie ein verbindlicher Ausgleichsanspruch bei
erheblichen staatlich verursachten Nutzungseinschränkungen rechtssicher ausgestaltet werden kann.
Für Mecklenburg-Vorpommern mit seinen großen Moorflächen ist für uns klar: Moorschutz darf weder zur kalten Enteignung noch zum ökologischen Selbstzweck werden. Eine Wiedervernässung kommt für uns nur auf fachlich geeigneten degradierten Moorflächen in Betracht und ausschließlich dort, wo nach wissenschaftlicher Bewertung tatsächlich ein ökologischer Nutzen zu erwarten ist. Nicht jede ehemals moorige oder heute entwässerte Fläche lässt sich durch Wiedervernässung sinnvoll renaturieren. Deshalb wollen wir den Zustand der Moorflächen in Mecklenburg-Vorpommern systematisch erfassen und bewerten. Auf dieser Grundlage muss entschieden werden, wo eine Revitalisierung fachlich sinnvoll ist und wo bestehende, über lange Zeit entstandene Ökosysteme und landwirtschaftliche Nutzungen erhalten werden sollten. Eine pauschale Wiedervernässung lehnen wir ab.
Auch auf geeigneten Flächen gilt: Wiedervernässung nur auf freiwilliger Basis. Eigentümer und Bewirtschafter müssen von Beginn an beteiligt werden. Maßnahmen gegen ihren Willen lehnen wir ab. Vereinbarungen müssen langfristig verlässlich sein und wirtschaftliche Nachteile durch angemessene Einkommensausgleiche kompensieren. Vor jeder Maßnahme müssen außerdem die Auswirkungen auf angrenzende landwirtschaftliche Flächen, Entwässerungssysteme, Infrastruktur und bestehende Ökosysteme berücksichtigt werden. Wo eine angepasste landwirtschaftliche Nutzung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, wollen wir Forschung und praxistaugliche Bewirtschaftungsformen unterstützen.
Landwirtschaftlicher Boden darf nicht zum Spekulationsobjekt werden. Steigende Bodenpreise und außerlandwirtschaftliche Kapitalinteressen erschweren insbesondere Junglandwirten, Existenzgründern und Hofnachfolgern den Zugang zu Flächen. Bodenspekulation und die Umgehung agrarstruktureller Ziele durch Share Deals wollen wir deshalb wirksamer begrenzen. Gleichzeitig wollen wir einen Landes-Bodenfonds Mecklenburg-Vorpommern aufbauen und uns
dafür einsetzen, die BVVG-Flächen in Landeshoheit zu überführen. Öffentliche Flächen sollen langfristig in öffentlicher Hand bleiben und gezielt für eine nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen. Für Jung- und Familienbetriebe wollen wir bezahlbare, langfristige Pachtmodelle schaffen und
Hofübergaben an die nächste Generation erleichtern. Bei der Vergabe öffentlicher Flächen sollen ortsansässige und tatsächlich wirtschaftende Betriebe sowie Junglandwirte und Hofnachfolger bessere Chancen erhalten. Dabei geht es uns ausdrücklich nicht darum, bestimmte Betriebsgrößen oder Rechtsformen
gegeneinander auszuspielen. Entscheidend ist, landwirtschaftlichen Boden als Produktionsgrundlage zu erhalten und den Zugang tatsächlich wirtschaftender Betriebe gegenüber Bodenspekulation und außerlandwirtschaftlichen Interessen zu stärken.
Landwirtschaftliche Nutzflächen sind die Grundlage unserer Ernährungssicherheit und dürfen durch den Ausbau erneuerbarer Energien nicht unnötig der Produktion entzogen werden. Deshalb hat für uns Photovoltaik auf Dächern, Parkplätzen, Industrie- und anderen bereits versiegelten Flächen Vorrang. Freiflächen-Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen lehnen wir jedoch nicht grundsätzlich ab. Wo sie erforderlich und regional sinnvoll ist, sollten bevorzugt ertragsschwächere bzw. leichte Böden genutzt und hochwertige, ertragreiche Ackerflächen möglichst für die Lebensmittelproduktion erhalten werden. Agri-Photovoltaik, bei der Energieerzeugung und landwirtschaftliche Nutzung derselben Fläche miteinander verbunden werden, sehen wir als sinnvolle Möglichkeit, zusätzlichen Flächenverbrauch zu begrenzen.
Kritisch sehen wir, wenn für eine Energieanlage zunächst Landwirtschaftsfläche beansprucht und anschließend für dieselbe Anlage nochmals zusätzliche produktive Fläche als Ausgleichsfläche der Landwirtschaft entzogen wird. Ausgleichsmaßnahmen müssen deshalb möglichst flächenschonend und produktionsintegriert erfolgen. Die Aufwertung bestehender ökologischer Strukturen sowie freiwillige und angemessen vergütete Umweltleistungen sollten Vorrang vor einer zusätzlichen
Stilllegung landwirtschaftlicher Nutzflächen haben. Unser Grundsatz lautet: Eigentum schützen, Flächenverbrauch begrenzen und Natur- und Umweltschutz gemeinsam mit den Landwirten gestalten. Bei der Moorrevitalisierung gilt: erst fachlich prüfen, ob eine Fläche geeignet und die Maßnahme ökologisch sinnvoll ist – und dann nur freiwillig, gemeinsam mit Eigentümern und Bewirtschaftern und mit verlässlichem Ausgleich.

In dieser GAP-Förderperiode haben wir in der zweiten Säule gute Programme aufgelegt, die von den Landwirten auch sehr gut angenommen worden sind. Die erfolgreichen Programme werden wir gemeinsam mit Ihnen evaluieren und entsprechend fortführen. Wir setzen konsequent auf freiwillige Programme mit auskömmlicher Honorierung statt auf ordnungsrechtliche Vorgaben. Bereits jetzt engagieren wir uns für eine Fortsetzung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) nach 2027, etwa für eine Prämierung der gewässer- und bodenschonenden Bewirtschaftung von Niedermoorstandorten mit angehobenen Wasserständen, für die Förderung des Anbaus von Paludikulturen, für eine nachhaltigere Grünlandnutzung mit Prämierung nach Großvieheinheiten sowie für tierwohlgerechte Haltungsformen mit Weidegang und Auslauf. Auch der Aufbau von Agroforstsystemen soll unterstützt werden. Für uns gilt „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“: Wo Betriebe zusätzliche Ökosystemleistungen erbringen, etwa durch Moor- oder Grünlandschutz, soll das über vertraglich vereinbarte, verlässliche Honorierungsmodelle abgegolten werden. Klimaschutz in der Landwirtschaft soll gemeinsam mit den Menschen im ländlichen Raum gestaltet werden, damit er auch tatsächlich mitgetragen wird und dauerhaft trägt.
Der Empfang von öffentlichen Geldern beruht grundsätzlich auf freiwilligem Engagement. Die Basis dafür ist der Mehrjährige Finanzrahmen der EU.
Mit der neuen Förderperiode der GAP wollen wir die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Paludikulturen dauerhaft als landwirtschaftliche Nutzung anerkannt und die entsprechenden Paludi-Produkte in Anhang I AEUV aufgenommen werden. Damit stellen wir sicher, dass Moor- und Grünlandschutz für landwirtschaftliche Betriebe nicht zu dauerhaften Einkommens- oder Wertverlusten führt, sondern als verlässliche, förderfähige Bewirtschaftungsform mit langfristiger Planungssicherheit ausgestaltet wird. Wir wollen das Dauergrünlanderhaltungsgesetz MV abschaffen und damit EU- und Bundesrecht 1:1 umsetzen. Das ist auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Gleichberechtigung der Landwirte und Flächeneigentümer innerhalb Deutschlands.
Die Schutzgebiete in MV sind dem Naturreichtum des Landes angepasst und diesen gilt es weiterhin zu erhalten und zu schützen. Eine Anpassung und Neubewertung der Schutzgebiete würden wir nicht vornehmen. Wir setzen uns dafür ein, dass bei neuen Ausweisungen und bei der Überprüfung bestehender Gebiete die wirtschaftlichen Folgen für die landwirtschaftlichen Betriebe stärker in den Blick genommen werden. Zeigt sich, dass Auflagen unverhältnismäßig sind, müssen Anpassungen möglich sein.
Erleichterungen für die Landwirtschaft können wir uns vorstellen, dies betrifft insbesondere die Anwendung des Strip-Till-Verfahrens in diesen Gebieten. Für Landwirte, die in Schutzgebieten wirtschaften, gibt es bereits einen Erschwernisausgleich. Den werden wir auch in der kommenden Förderperiode anwenden und ggf. weiterentwickeln.
Die Novelle des Landeswassergesetzes war überfällig und gesamtgesellschaftlich nicht infrage zu stellen. Die Sicherung unserer wertvollen Grundwasserreserven ist für alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern überlebenswichtig. Wir setzen auf Kooperation der Landwirte und der Wasserwirtschaft, die an einigen Stellen schon erfolgreich praktiziert wird.

Die Landwirte in Deutschland haben einen hohen Ausbildungsstand und wissen um die Bedeutung des Umweltschutzes. Das Weltklima können sie allerdings weder schützen noch retten. Die Landwirtschaft hat vorrangig das Ziel der Ernährungssicherheit. Auf den Flächen muss somit der Ertrag im Fokus stehen. Für Natur- und Umweltschutz sind Randstrukturen, Biotope, Ausgleichsflächen und Stilllegungsflächen von Bedeutung. Aber auch extensiv genutzte Landwirtschaftsfläche erfüllt diese Aufgabe, denn auch Kulturlandschaft ist schützenswert.
Wir sehen wirtschaftlich gut aufgestellte Betriebe als elementar für die Umsetzung des Umweltschutzes an. Wenn Geld vorhanden ist, wird alleine aus intrinsischer Motivation heraus auch Naturschutz umgesetzt. Denn keine andere Branche ist so abhängig von der sie umgebenden Umwelt wie die Landwirtschaft. Eine AfD-Regierung wird Naturschutz- und Umweltprogramme als Einkommensquelle anbieten, diese werden aber im Einklang stehen mit den Anforderungen an die agrarische Nutzung der Flächen. Im Fokus steht dabei eine vielgliedrige Kulturlandschaft, so wie sie in diesem Bundesland seit Jahrhunderten besteht.
Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz wird abgeschafft. Weiterhin wird dort wo sinnvoll eine Bewirtschaftungsanpassung angestrebt, um ökologisch sensible Flächen möglichst in einen Einklang von Ökonomie und Ökologie zu bringen. Moorschutz soll unter dem Aspekt des Artenschutzes und Landschaftsschutzes betrachtet werden, nicht unter dem Aspekt des Klimaschutzes.
Mecklenburg-Vorpommern hat einen großen Umfang an Schutzgebieten. Das ist begrüßenswert, denn dieses Land hat auch einen schützenswerten Naturhaushalt, eine große Artenvielfalt und eine in Teilen einzigartige Urtümlichkeit, die es zu bewahren gilt. Dafür braucht es aber keine neuen Schutzgebiete, sondern das Bewusstsein diese entsprechend zu gestalten. Die bestehenden Schutzgebiete sollen aber auch erhalten bleiben, was nicht ausschließt, dass die Vorgaben der
Bewirtschaftung innerhalb dieser nicht angepasst werden können.
Wir werden das Wasserentnahmeentgelt abschaffen. Wir haben den klaren Willen zusammen mit den Berufsständen den ländlichen Raum als Wirtschafts- und Naturraum zu gestalten. Dabei soll selbstredend auch das vor kurzem novellierte Landeswassergesetz einer Überprüfung unterzogen werden. Dieses Gesetz steht wie kein anderes für eine massive Kostenabwälzung auf den ländlichen Raum einhergehend mit weitreichenden Nutzungseinschränkungen. Wie in einer vorhergehenden Frage ausgeführt, gehören sämtliche Regelarien auf den Prüfstand gestellt.

Wir werden sowohl im Landeswassergesetz als auch im Klimaverträglichkeitsgesetz Änderungen vornehmen, damit Wiedervernässungsmaßnahmen nur auf freiwilliger Grundlage erfolgen könnte. Gleichzeitig werden wir im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen und der Inanspruchnahme des Aktionsplans nachhaltiger Klimaschutz des Bundes langfristige Förderungsmaßnahmen etablieren, die Nutzungseinschränkungen und Mehraufwendungen kompensieren. Gleichzeitig werden wir dafür Sorge tragen, dass Maßnahmen des Moorschutzes und der damit einhergehenden CO2-Bindung im Rahmen des Emissionshandels ausreichend Berücksichtigung finden.
Wir werden uns für die strikte Umsetzung des Freiwilligkeitsprinzips und des Kooperationsmodells einsetzen. Maßnahmen, die seitens der Gesellschaft gefordert werden, müssen auf seitens der Gesellschaft kompensiert und ausgeglichen werden. Hierzu bedarf es langfristiger Fördermaßnahmen und der Erschließung von Märkten für Produkte, die auf Moor- und Grünlandstandorten produziert werden.
Aufgrund seiner naturräumlichen Ausstattung verfügt Mecklenburg-Vorpommern über eine Vielzahl von Schutzgebieten. Gerade hinsichtlich der Trinkwasserschutzgebiete aus DDR-Zeiten halten wir eine Überprüfung für notwendig.
Im Bereich der Gewässerrandstreifen würden wir uns dafür einsetzen, dass die bestehenden bundesrechtlichen Regelungen eins zu eins umgesetzt werden. Pauschale Untersagung von Pflug-, Düngemittel- und Pflanzenschutzmitteleinsatz auf 5 m breiten Abstand erachten wir als erhebliche Einschränkung des grundgesetzlich geschützten Eigentums. Insbesondere die im Gesetz verankerten Vorkaufsrechte (Wasserversorger) und die Vorgaben zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten werden wir überprüfen.

Wir verbinden Klima- und Naturschutz mit sozialer Gerechtigkeit: Maßnahmen müssen wirksam sein, aber so gestaltet werden, dass sie Betriebe nicht in Existenzrisiken treiben und Akzeptanz schaffen. Wir wollen MV bis spätestens 2045 klimaneutral machen. Dazu haben wir uns ambitionierte Zwischenziele wie Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 38 % bis 2030 und 75 % bis 2035 gestellt. Um die Vorbildrolle des Staates zu unterstreichen, wollen wir die
klimaneutrale Landesverwaltung bis 2030 erreichen. Ebenso wollen wir bis 2030 einen Waldanteil von 30 % an der Landesfläche erreichen und den Ökolandbau so
stärken, dass wir in der nächsten Legislaturperiode einen Anteil von 25 % der bewirtschafteten Fläche erreichen.
Umweltleistungen müssen verlässlich finanziert und langfristig planbar sein. Wir halten es grundsätzlich für richtig, Schutzregime auf Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Praxisfolgen zu prüfen – transparent und unter Beteiligung der Betroffenen. Wir brauchen die Landwirtschaft zur Umsetzung von
Umwelt-, Klima- und Naturschutz als Partner. Deshalb sollen konsensuale Lösungen immer den Vorzug gegenüber Ordnungsrecht erhalten. Als Linke MV betonen wir, dass landesspezifische Lösungen so geregelt werden müssen, dass sie wirksam, fachlich begründet und für die weitere Nutzung von Flächen zumutbar sind.

Den Weg einer Landwirtschaft, die in Einklang mit der Natur und auch unter den Bedingungen der Klimakrise wirtschaften kann, wollen wir gemeinsam mit den Landwirten und Landwirtinnen in MV gehen. Intakte Natur, Klimaschutz und eine nachhaltige heimische Lebensmittelproduktion sind ein gemeinsames Interesse von Gesamtgesellschaft und Landwirtschaft und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Im Rahmen fairer und klarer gesetzlicher Regelungen wollen wir Klima- und Umweltmaßnahmen auskömmlich honorieren. Dafür muss die Gesellschaft Geld zur Verfügung stellen. Wie das gehen kann, haben wir mit unserem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz aufgezeigt, das insgesamt 4 Mrd. Euro für eine Landnutzung zur Verfügung stellt, die Klima und Biodiversität schützt. Eine gezielte Förderung der Landwirtschaft in MV hängt finanziell stark davon ab, in welchem Umfang wir dafür Gelder aus der GAP und der GAK mobilisieren können, hier setzen wir auf Sie als Bündnispartner. Im Rahmen der aktuell laufenden Verhandlungen um den Mehrjährigen Finanzrahmen und die Ausgestaltung der zukünftigen GAP auf Europäischer Ebene muss die Bundesregierung nun endlich klar Position beziehen und sich dafür einsetzen, dass auch zukünftig verlässliche Budgets für die Honorierung der gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft sowie die ländliche Entwicklung insbesondere über das LEADER Programm zur Verfügung stehen und weiterhin differenzierte Kofinanzierungssätze erhalten bleiben.
Um MV und seine Landwirtschaft besser auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und Dürren und Hochwässern vorzubeugen brauchen wir Schwammlandschaften, die Wasser aufnehmen und wieder abgeben. Dafür verankern wir die Wiedervernässung von Moorböden besser im Landeswassergesetz und machen sie auch wirtschaftlich tragfähig, etwa durch die Förderung von Moor-Landwirtschaft (Paludikultur) und Moor-Solaranlagen.

Wir setzen auf Naturschutz mit den Landwirten statt gegen sie. Freiwillige und vertraglich abgesicherte Maßnahmen sind für uns grundsätzlich der bessere Weg als zusätzliche pauschale Bewirtschaftungsverbote. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik wollen wir freiwillige Natur- und Umweltschutzmaßnahmen insbesondere über die zweite Säule honorieren. Dabei darf die Vergütung nicht lediglich die unmittelbar entstehenden Mehrkosten ersetzen. Sie muss zusätzlich eine
Einkommenskomponente enthalten, damit die Erbringung von Umweltleistungen für landwirtschaftliche Betriebe ein wirtschaftlich attraktives Geschäftsfeld werden kann. Pflege- und Bewirtscha1ungsmaßnahmen in Schutzgebieten wollen wir möglichst an Landwirte vergeben. Das Prinzip „Pflege durch Nutzung“ wollen wir weiter stärken. Neue zusätzliche Landesprogramme mit festen Fördersätzen oder einem festgelegten Haushaltsvolumen sind darüber hinaus derzeit nicht vorgesehen.
Moor- und Grünlandschutz muss mit dem Schutz von Eigentum und der wirtschaftlichen Perspektive der betroffenen Betriebe vereinbar sein. Für Moorflächen gilt für uns ausdrücklich der Grundsatz des Einvernehmens mit Eigentümern und Nutzern. Vor einer Umstellung müssen die betriebswirtschaftlichen Folgen geprüft und wirtschaftlich tragfähige Folgenutzungen entwickelt werden. Wir wollen insbesondere marktfähige Nutzungsformen für wiedervernässte Flächen ermöglichen und Übergangsphasen finanziell begleiten. Gleichzeitig gilt auch hier: Die Sozialbindung des Eigentums darf nicht zu einer entschädigungslosen Nutzungsuntersagung führen. Einen gesonderten gesetzlichen Anspruch auf vollständigen Ersatz sämtlicher Einkommens- und Bodenwertverluste haben wir bislang nicht ins Auge gefasst. Unser politisches Ziel ist jedoch, dauerhafte Wert- und Einkommensverluste durch Freiwilligkeit, wirtschaftlich tragfähige Nutzungskonzepte und angemessene Honorierung zu vermeiden.
Wir stellen den Natur- und Artenschutz nicht infrage. Entscheidend ist jedoch, dass Schutzregelungen tatsächlich einen nachvollziehbaren ökologischen Nutzen haben, verhältnismäßig sind und eine wirtschaftlich tragfähige Bewirtschaftung nicht unnötig verhindern. Eine pauschale Liste bestehender Schutzgebiete, die aufgehoben oder verkleinert werden sollen, haben wir nicht beschlossen. Wichtig ist uns allerdings zu betonen, dass Schutzgebiete ihrem ursprünglichen Schutzzweck dienen müssen und nicht nachträglich zur Einführung zusätzlicher Bewirtschaftungsbeschränkungen genutzt werden dürfen, die bei ihrer Ausweisung weder vorgesehen noch fachlich begründet waren. Wo bestehende Regelungen unverhältnismäßige Belastungen verursachen oder der Schutzzweck des Gebietes mit
kooperativen und flexibleren Instrumenten ebenso gut erreicht werden kann, wollen wir sie überprüfen.
Insbesondere bei Nutzungskonflikten und Gewässerrandstreifen brauchen wir klare, einheitliche und rechtssichere Regelungen statt unterschiedlicher Vollzugspraxis zwischen den unteren Wasserbehörden. Maßnahmen müssen sich am tatsächlichen Schutzbedarf orientieren und verhältnismäßig bleiben.
Das Landeswassergesetz und seine Vollzugspraxis wollen wir daraufhin überprüfen, wo landwirtscha1liche Nutzungen über das fachlich erforderliche Maß hinaus eingeschränkt werden.

Für uns gehören Landwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz zusammen. Naturschutz funktioniert dauerhaft nur mit den Menschen, die unsere Kulturlandschaft bewirtschaften und erhalten. Deshalb setzen wir auf fachlich fundierte, regional angepasste Maßnahmen, Freiwilligkeit und Kooperation statt pauschaler Verbote. Umwelt- und Klimaschutzleistungen der Landwirtschaft sind Leistungen für die gesamte Gesellschaft und müssen entsprechend anerkannt und verlässlich honoriert werden.
Wir wollen Umweltleistungen wie Blühflächen, extensive Bewirtschaftung, späte Mahd, Humusaufbau, Hecken, Agroforst oder einen reduzierten Pflanzenschutzmitteleinsatz zuverlässig vergüten. Entscheidend ist für uns, dass solche Programme für die Betriebe wirtschaftlich attraktiv, langfristig planbar und möglichst unbürokratisch ausgestaltet werden. Statt immer neuer verpflichtender Auflagen wollen wir freiwillige Umweltleistungen stärker nutzen.
Wer über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gesellschaftlich gewünschte Leistungen für Artenvielfalt, Boden-, Wasser- oder Klimaschutz erbringt, muss dafür angemessen bezahlt werden. Dabei dürfen Programme nicht nur für einzelne Betriebsformen funktionieren. Sie müssen für die unterschiedlichen Strukturen und Standortbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern praxistauglich sein.
Gerade beim Moor- und Grünlandschutz brauchen landwirtschaftliche Betriebe langfristige Planungssicherheit. Schutzmaßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass eine wirtschaftliche Nutzung schrittweise unmöglich wird, ohne dass den Betrieben eine tragfähige Perspektive geboten wird. Wie bereits bei der Flächenpolitik gilt für uns: Maßnahmen zur Moorrevitalisierung kommen nur auf fachlich geeigneten Flächen, nach Prüfung ihres tatsächlichen ökologischen Nutzens und auf
freiwilliger Basis infrage. Eigentümer und Bewirtschafter müssen frühzeitig beteiligt und wirtschaftliche Nachteile verlässlich ausgeglichen werden. Auch bei Grünland- und Naturschutzmaßnahmen setzen wir auf Kooperation mit den Landnutzern und fachlich fundierte Schutz- und Pflegekonzepte. Wo besondere Bewirtschaftungsformen gesellschaftlich gewünscht werden, müssen sie dauerhaft finanziell honoriert werden. Schutz darf nicht bedeuten, dass der Landwirt allein die Kosten einer gesellschaftlich gewünschten Umweltleistung trägt.
Landwirtschaftliche Flächen dürfen nicht pauschal aus der Nutzung genommen werden. Bestehende und geplante Schutzgebiete müssen danach bewertet werden, welches konkrete Schutzziel verfolgt wird, ob die jeweiligen Maßnahmen dieses Ziel tatsächlich erreichen und welche Folgen sie für die Bewirtschaftung haben.
Wir wollen Naturschutz nicht auf immer größere Schutzgebietskulissen reduzieren. Biodiversität muss in der gesamten Kulturlandschaft gefördert werden – beispielsweise durch Hecken, Feldraine, Kleingewässer, strukturreiche Landschaften und Biotopverbünde. Wo bestehende Schutzregelungen unverhältnismäßige Belastungen verursachen, ohne einen entsprechenden ökologischen Nutzen zu erzielen, müssen sie überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dabei müssen Landwirte und andere Landnutzer als Partner von Anfang an beteiligt werden.
Für ein Agrarland wie Mecklenburg-Vorpommern wird die Verfügbarkeit und gezielte Steuerung von Wasser zunehmend zu einer zentralen Zukunftsfrage. Dürreperioden und gleichzeitig häufiger auftretende Starkregenereignisse verlangen ein intelligentes Wassermanagement, das Wasser dann zurückhält, wenn es im Überfluss vorhanden ist, und für Trockenperioden nutzbar macht. Wasser in der Landschaft zu halten bedeutet für uns nicht, landwirtschaftliche Flächen pauschal
anzustauen oder dauerhaft höhere Wasserstände zu erzwingen. Zu hohe Wasserstände zur falschen Jahreszeit können Böden, Kulturen und bestehende Ökosysteme beeinträchtigen und die landwirtschaftliche Nutzung erschweren. Ein Wassermanagement, das im Frühjahr Flächen vernässt, ohne das Wasser für sommerliche Trockenperioden gezielt verfügbar zu machen, greift für uns deshalb zu kurz. Wir wollen stattdessen stärker in steuerbare Wasserrückhaltung und Wasserspeicherung investieren. Dazu gehören Rückhaltebecken, Naturteiche und Feuchtpuffer ebenso wie Speicher- und Zisternensysteme sowie praxistaugliche Bewässerungskonzepte. Niederschlagsüberschüsse sollen möglichst so gespeichert werden, dass sie bei Trockenheit für Landwirtschaft, Natur und gegebenenfalls den vorbeugenden Brandschutz zur Verfügung stehen. Die in Mecklenburg-Vorpommern vorhandenen Entwässerungssysteme und Meliorationen wollen
wir deshalb nicht pauschal zurückbauen. Sie müssen standortbezogen betrachtet und dort, wo es sinnvoll ist, zu einem regelbaren Wassermanagement weiterentwickelt werden: Wasser ableiten können, wenn Flächen zu nass sind, Wasser zurückhalten und speichern, wenn es verfügbar ist, und
es in Trockenperioden gezielt nutzbar machen.
Bei Änderungen des Landeswassergesetzes müssen deshalb die Bewirtschaftungsfähigkeit landwirtschaftlicher Flächen, bestehende Ökosysteme und regionale Boden- und Wasserverhältnisse berücksichtigt werden. Pauschale Vorgaben lehnen wir ab. Landwirte und Wasser- und Bodenverbände müssen mit ihrer praktischen Erfahrung frühzeitig in die Entwicklung regionaler Lösungen einbezogen werden. Unser Grundsatz lautet: Umweltleistungen bezahlen statt bestrafen. Natur- und Klimaschutz gemeinsam mit den Landwirten gestalten – fachlich fundiert, regional angepasst und wirtschaftlich tragfähig. Unser Ziel beim Wassermanagement ist nicht möglichst viel Wasser um jeden Preis in der Fläche, sondern das richtige Wasser zur richtigen Zeit am richtigen Ort.

Die SPD setzt sich für ein Düngerecht ein, das wirksamen Gewässerschutz mit fairen und praxistauglichen Bedingungen für die landwirtschaftlichen Betriebe verbindet. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Bund in der Pflicht, das Düngerecht und die Düngeverordnung rechtssicher anzupassen. Wir haben frühzeitig gefordert, diese Rechtsunsicherheit zu beenden und die Vorgaben so weiterzuentwickeln, dass sie wirksam, fachlich begründet und für die Praxis umsetzbar sind. Auch muss der Bund einen Weg finden, um künftig von pauschalen roten Gebieten wegzukommen und stattdessen auf wirkungsvolle, fachlich nachvollziehbare sowie kontrollierbare Maßnahmen zu setzen. Nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe müssen berücksichtigt werden. Dafür braucht es belastbare Daten, ein funktionierendes Wirkungsmonitoring und mehr Verursachergerechtigkeit.
Der Bund muss die notwendigen Änderungen eng mit den Ländern, den landwirtschaftlichen Verbänden und der Praxis abstimmen. Gleichzeitig muss die Neuregelung EU-konform sein, damit sie dauerhaft rechtssicher trägt und Deutschland nicht erneut in Konflikt mit europäischen Vorgaben gerät. Aus unserer Sicht verläuft der Prozess auf Bundesebene bislang zu schleppend. Die Betriebe brauchen rechtzeitig Klarheit und Planungssicherheit. Deshalb werden wir weiter darauf drängen, dass der Bund schnell ein fachlich fundiertes, europarechtskonformes und praxistaugliches Düngerecht vorlegt — für sauberes Wasser, weniger pauschale Belastungen und faire Bedingungen für die Landwirtschaft.
Aktuell gibt es keine entsprechenden Überlegungen. Ob und in welchem Umfang nach einer Novellierung der Düngegesetzgebung auf Bundesebene weiterer Handlungsbedarf entsteht, werden wir prüfen, sobald die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen.
Wir wollen die Offizialberatung im Pflanzen- und Gewässerschutz auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen verlässlich sichern und gezielt stärken. Landwirtschaftliche Betriebe brauchen unabhängige, fachlich fundierte und praxisnahe Beratung, gerade angesichts neuer Schaderreger, wachsender Anforderungen im Pflanzenschutz und der notwendigen Umsetzung des Gewässerschutzes.
Gleichzeitig müssen wir ehrlich benennen, dass die öffentlichen Haushalte unter Druck stehen und Einsparungen notwendig sind. Auch das LALLF als nachgeordnete Behörde des Landwirtschaftsministeriums ist von Personalreduzierung bis 2030 betroffen. Unser Anspruch ist deshalb, die vorhandenen Mittel und Strukturen so einzusetzen, dass sie dort wirken, wo sie für die Betriebe und den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen am wichtigsten sind. Pflanzen- und Gewässerschutz bleiben für uns Schwerpunktthemen. Die Regionaldienste des LALLF leisten mit ihren jährlichen Monitorings zu wichtigen Schaderregern bereits heute einen zentralen Beitrag. Risiken können dadurch frühzeitig erkannt und notwendige Maßnahmen schnell eingeleitet werden. Ein aktuelles Beispiel ist das Monitoring zur Schilf-Glasflügelzikade, die als Überträger von Krankheiten an Kartoffeln und Zuckerrüben seit zwei Jahren intensiv beobachtet wird.
Wichtig ist außerdem die enge Zusammenarbeit mit den Betrieben vor Ort. Bei konkreten Verdachtsfällen muss der Pflanzenschutzdienst schnell prüfen, fachlich bewerten und erforderliche Maßnahmen einleiten können. Dafür setzen wir auf klare Meldewege, gute Erreichbarkeit und eine Beratung, die die Praxis ernst nimmt. Auch im Gewässerschutz wollen wir die Beratung weiter stärken. Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sollen die Betriebe fachlich begleitet werden. Den Haushaltsansatz für die Gewässerschutzberatung haben wir erhöht. Diesen Weg wollen wir fortsetzen: mit zielgerichteter Beratung, enger Zusammenarbeit zwischen Landesforschungsanstalt, LMS-Agrarberatung und Praxis sowie einer klaren Priorisierung der Aufgaben.

Ertragssicherheit setzt Düngung voraus. Das Düngerecht muss sich an den Erfordernissen des Pflanzenbaus orientieren. Umwelt- und Naturschutz sind dabei nicht durch Verbote und Einschränkungen zu erreichen, sondern durch technischen Fortschritt und gute fachliche Praxis.
Das Wasserschutzgebiet Warnow ist das größte Schutzgebiet dieser Art in MV. Somit sind Restriktionen auf diesen Flächen sehr umgreifend und betreffen zahlreiche Landwirtschaftsbetriebe. Eine unvoreingenommene Prüfung der Gebietskulisse und der jeweiligen Schutzzonen ist somit geboten.
Gegenwärtig ist die Offizialberatung des Landes überwiegend damit beschäftigt, die zahlreichen Auflagen und Einschränkungen zu erläutern, damit Landwirte nicht mit Bußgeldern und Verfahren überzogen werden. Oftmals ist dadurch kaum noch Zeit für Beratungen zur Verbesserung der Praxis. Dabei spielt die Beratung eine unermessliche Rolle, wenn es darum geht neue Erkenntnisse und Fortschritt möglichst schnell in die Betriebe zu bekommen. Somit messen wir diesen Beratungsinstitutionen einen sehr hohen Stellenwert bei und wollen die landesseitige Forschung auch ausbauen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 die bayerische Düngelandesverordnung, aufgrund unzureichender Bestimmtheit des Paragrafen 13 a Düngeverordnung des Bundes, als nicht verfassungskonform erklärt. Wir werden auf Basis der neuen Düngeverordnung eine Düngelandesverordnung erarbeiten, die auf wissenschaftlicher Basis eine Ausweisung „roter Gebiete“ ermöglicht. Hierzu werden wir zusätzliche repräsentative Messstellen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, heranziehen. Messstellen an Kläranlagen, Deponien, Sickergruben oder anderer Infrastruktur, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden bei der Ausweisung „roter“ Gebiete nicht berücksichtigt. Wir setzen uns dafür ein, dass bei der Ausweisung roter Gebiete der Nitratabbau in der ungesättigten Zone unterhalb des durchwurzelten Bodenbereichs Berücksichtigung findet, die Ermittlung der Stickstoffüberhänge auf Grundlage aktueller Düngung-, Ertrags-sowie Viehbestands-daten erfolgt und boden- und klimatische Gegebenheiten besser als bisher berücksichtigt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Verunreinigungen von Grundwasserkörpern, die nicht der Landwirtschaft begründet sind, nicht zu Einschränkungen der in diesen Bereichen wirtschaftenden Unternehmen führen.
Bei der fachlichen Überarbeitung des Wasserschutzgebietes Warnow werden wir uns für den Vorrang des kooperativen Ansatzes einsetzen. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und dem Landeswassergesetz steht landwirtschaftlichen Unternehmen ein gesetzlicher Anspruch auf finanziellen Ausgleich zu, wenn die Wasserschutzgebiets-verordnung die ordnungsgemäße Bewirtschaftung einschränkt oder die Erträge mindert. Hier werden wir uns für eine strikte Anwendung der gesetzlichen Vorgaben einsetzen.
Die Stärkung der Offizialberatung im Bereich von nachgeordneten Behörden oder Unternehmen des Landes führt zu Marktverwerfungen und Benachteiligung von anderen Marktteilnehmern. Deshalb werden wir uns für eine Unterstützung in diesem Bereich nicht einsetzen.

Wir setzen auf wissenschaftsbasierten Umweltschutz, Risikominimierung und klare Regeln dort, wo Gesundheit, Biodiversität und Trinkwasser gefährdet sind.
Wir wollen im Bund eine Pestizidreduktionsstrategie, strengere Einsatzregeln sowie ein Exportverbot für Pestizide erreichen, die hier verboten sind.
Ein „sachgerechtes Düngerecht“ und der Umgang mit „Roten Gebieten“ in MV sowie die fachliche Überarbeitung des Wasserschutzgebiets Warnow müssen auf
der Basis von europäischem und Bundesrecht erfolgen. Landesspezifische Regelungen zum Düngerecht sollten nicht über Bundesregelungen hinausgehen
und Doppelregelungen/Doppelmeldepflichten ausschließen.
Die Stärkung der Offizialberatung (LALLF) und agrar-/gewässerschutzbezogener Beratung dazu sollte aus Sicht der Linken MV gestärkt werden. Grundsätzlich ist
unser Ansatz, öffentliche Beratung und unabhängige Fachkompetenz zu stärken, statt Aufgaben zu privatisieren.

Landwirtschaft braucht eine gesunde Umwelt und Natur als Produktionsgrundlage, ausreichend sauberes Wasser wird zunehmend zum kostbaren Gut. Wir müssen wissenschaftliche Erkenntnisse anerkennen, dass Einsatz von Pestiziden und Eutrophierung Treiber des Artensterbens sind. Eutrophierung ist ein massives Problem in der Ostsee, Dänemark hat das erkannt und steuert um.
Beim Düngerecht steht Deutschland nach wie vor unter scharfer Beobachtung durch die EU-Kommission. Das EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie kann jederzeit und kurzfristig wieder aufgerufen werden, was teuer für Steuerzahler und Landwirtschaft werden kann. Es braucht hier praktikable Lösungen für die Betriebe, die von der EU mitgetragen werden und endlich auch die notwendige Entlastung von Grundwasserkörpern und Gewässern bringen. Betriebe, die nachweislich Grundwasser schonend wirtschaften, sollten eine entsprechende Erleichterungen erhalten. Eine gesamtbetriebliche Nährstoffbilanzierung wie unter Mitwirkung des DBV von der ZKL vorgeschlagen, ist hier ein sinnvoller Ansatz – auch damit die nach guter fachlichen Praxis arbeitenden Landwirte nicht für einzelne schwarze Schafe mithaften müssen. Das sollte auch Grundlage für die Ausweisung und Überarbeitung von Roten Gebieten und Wasserschutzgebieten sein.
Beim Pflanzenschutz müssen alternative Methoden verstärkt gefördert werden, sei es im Bereich der Forschung oder auch beim Einsatz auf den Betrieben. Landwirte und Landwirtinnen müssen sich darauf einstellen, dass von Seiten der Hersteller keine Anstrengungen unternommen werden, um die Mittelverfügbarkeit gerade bei Nischenkulturen zu verbessern. Ein effizienteres, transparentes Zulassungsverfahren ist anzustreben. Die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission zur dauerhaften Zulassung von Mitteln sind allerdings kontraproduktiv. Neue wissenschaftliche Erkenntnissen bezüglich gesundheitlicher aber auch ökologischer Auswirkungen sollten wie gehabt in regelmäßigen Abständen zu Neubewertungen führen – auch zum Schutz von Landwirtinnen und Landwirten und für die Akzeptanz bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Unabhängige Offizialberatung bei Pflanzen- und Gewässerschutz ist wichtig. Trotz knapper Kassen der öffentlichen Hand muss hier eine ausreichende Ausstattung erreicht werden, um Landwirtschaft gut zu unterstützen.

Wir setzen uns für ein wissenschaftlich fundiertes und praxisgerechtes Düngerecht ein. Maßstab muss der tatsächliche Nährstoffbedarf der Pflanzen unter Berücksichtigung von Standort, Boden und Kultur sein. Pauschale und undifferenzierte Reduktionsvorgaben lehnen wir ab. Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften, sollen nicht unabhängig von ihrer tatsächlichen betrieblichen Situation mit zusätzlichen pauschalen Auflagen belastet werden. Unser Ziel ist ein Düngerecht, das den Gewässerschutz gewährleistet und zugleich eine bedarfsgerechte Pflanzenernährung ermöglicht.
Wir wollen das Wasserschutzgebiet Warnow überprüfen. Ob die damit einhergehenden Bewirtschaftungseinschränkungen wie insbesondere das Glyphosatverbot nicht auch mit dem Schutzziel kollidieren, wäre in diesem Zusammenhang eine Fragestellung.
Eine unabhängige und fachlich hochwertige Beratung ist gerade bei komplexer werdenden Anforderungen im Pflanzen- und Gewässerschutz wichtig. Wir wollen deshalb vorhandene Beratungsstrukturen erhalten und stärker mit Forschung und Digitalisierung verknüpfen. Eine konkrete zusätzliche Personal- oder Mittelausstattung für LALLF, Landesforschungsanstalt oder LMS-Agrarberatung sehen wir nicht vor. Unser Ziel ist jedoch eine leistungsfähige, praxisnahe Beratung, die Landwirten konkrete Lösungen anbietet, statt lediglich zusätzliche Vorgaben zu kontrollieren. Gerade deshalb ist es uns auch wichtig, das Anforderungsprofil an die Landwirtschaft vor allem in seiner Komplexität von staatlicher Seite zurückzufahren und die fachliche Beratung insofern ein Stück
weit von politischen Vorgaben zu entkoppeln, sodass sich eben mehr über Fachlichkeit ausgetauscht werden kann.

Für uns müssen Pflanzenschutz und Düngung wissenschaftlich fundiert, praxistauglich und verlässlich geregelt sein. Landwirtschaftliche Betriebe müssen Pflanzen bedarfsgerecht ernähren und ihre Kulturen wirksam vor Krankheiten, Schädlingen und Konkurrenz schützen können. Das ist eine Voraussetzung für stabile Erträge, wirtschaftlich tragfähige Betriebe und unsere Ernährungssicherheit. Umwelt- und Gewässerschutz sind dabei selbstverständlich zu berücksichtigen. Wir setzen jedoch auf fachlich begründete und standortbezogene Lösungen statt pauschaler Verbote. Dabei ist uns ein weiterer Punkt wichtig: Landwirte, die sich an geltendes Recht, die jeweils gültige gute fachliche Praxis und die Empfehlungen von Wissenschaft und Beratung gehalten haben, dürfen nicht im Nachhinein pauschal für Fehlentwicklungen verantwortlich gemacht werden. Auch die Landwirtschaft der vergangenen Jahrzehnte hat sich an dem damaligen Stand von Wissenschaft, Forschung und staatlichen Vorgaben orientiert – mit dem Ziel, Erträge zu sichern und gleichzeitig die Produktionsgrundlagen langfristig zu erhalten.
Wissenschaftliche Erkenntnisse entwickeln sich weiter. Deshalb müssen auch landwirtschaftliche Verfahren und gesetzliche Vorgaben weiterentwickelt werden. Neue Erkenntnisse dürfen aber nicht dazu führen, dass rechtmäßiges und nach damaligem Kenntnisstand fachgerechtes Handeln rückwirkend moralisch oder politisch verurteilt wird. Wer sich an Recht und fachliche Vorgaben hält, muss sich auf diese verlassen können. Für die Zukunft bedeutet das für uns zugleich: Landwirtschaftliche Vorgaben müssen stärker auf unabhängiger Forschung, belastbaren Daten und praktischer Erfahrung beruhen. Wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse Anpassungen erforderlich machen, müssen diese gemeinsam mit den Betrieben, mit angemessenen Übergangsfristen und wirtschaftlich tragfähig umgesetzt werden.
Das Düngerecht muss verlässlich, nachvollziehbar und an den tatsächlichen Standortbedingungen ausgerichtet sein. Pauschale Einschränkungen unabhängig von Boden, Kultur, tatsächlicher Belastung und betrieblicher Situation halten wir für den falschen Weg. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass Messdaten und fachliche Kriterien die Grundlage für Gebietsausweisungen und Einschränkungen bilden. Belastungen müssen verursachergerecht zugeordnet werden. Landwirtschaftliche Betriebe dürfen nicht allein aufgrund ihrer Lage in einem großflächig ausgewiesenen Gebiet zusätzlichen Einschränkungen unterworfen werden, wenn von
ihrer Bewirtschaftung nachweislich keine entsprechende Belastung ausgeht. Neue Anforderungen dürfen zudem nicht ständig wechseln. Betriebe brauchen Planungssicherheit und verlässliche Regeln, die sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen und der landwirtschaftlichen Praxis orientieren.
Die Situation im Wasserschutzgebiet Warnow muss anhand aktueller Messdaten und wissenschaftlicher Erkenntnisse fachlich überprüft werden. Sowohl die Ausweisung als „Rotes Gebiet“ als auch bestehende Einschränkungen beim Pflanzenschutz müssen regelmäßig daraufhin bewertet werden, ob sie aufgrund der tatsächlichen Belastungssituation noch erforderlich und verhältnismäßig sind. Beim Pflanzenschutz lehnen wir pauschale Wirkstoffverbote ohne standortbezogene fachliche Begründung ab. Das gilt auch für Glyphosat. Entscheidend müssen wissenschaftliche Risikobewertung, Zulassung, sachgerechte Anwendung und die konkrete Situation vor Ort sein. Wo ein Wirkstoff fachgerecht und entsprechend seiner Zulassung eingesetzt werden kann, sollte seine Anwendung nicht zusätzlich pauschal untersagt werden. Wo konkrete Risiken für das Trinkwasser nachgewiesen werden, müssen dagegen gezielte Schutzmaßnahmen greifen. Unser Ansatz lautet deshalb: messen, bewerten und zielgerichtet handeln – statt pauschal verbieten.
Eine wissenschaftlich fundierte Landwirtschaftspolitik braucht eine starke, unabhängige und praxisnahe Beratung und Forschung im eigenen Land. Deshalb wollen wir die Offizialberatung beim Pflanzenschutz sowie die Beratung im Gewässerschutz personell und finanziell so ausstatten, dass sie die Betriebe tatsächlich unterstützen kann. LALLF, Landesforschungsanstalt und LMS-Agrarberatung müssen in der Lage sein, betriebsindividuelle und standortbezogene Beratung anzubieten. Dazu gehören auch regelmäßige und proaktive Hofgespräche, damit Probleme möglichst früh erkannt und gemeinsam mit den Betrieben Lösungen entwickelt werden. Gleichzeitig wollen wir die unabhängige landeseigene Agrarforschung stärken. Forschungsergebnisse aus Mecklenburg-Vorpommern müssen wesentlich stärker als bisher in politische Entscheidungen, Gesetzgebung und Verwaltungspraxis einfließen. Das gilt gerade für Pflanzenschutz, Düngung,
Boden- und Gewässerschutz. Dabei wollen wir Beratung nicht als zusätzliches Kontrollinstrument verstehen. Beratung soll den Landwirt unterstützen und ihm fachlich tragfähige Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Unser Grundsatz lautet: So viel Regulierung wie fachlich notwendig, aber keine pauschalen Verbote
ohne wissenschaftliche Grundlage. Wer sich an Recht und fachliche Vorgaben hält, muss sich auf diese verlassen können. Pflanzenschutz, Düngung und Gewässerschutz müssen gemeinsam gedacht werden – für starke Erträge, gesunde Böden und sauberes Wasser.

Wir bekennen uns klar zur Nutztierhaltung im Land. Unser Ziel ist es, vorhandene Rinder- und Schweinebestände möglichst zu stabilisieren und Betrieben wieder eine verlässliche Perspektive zu geben. Grundlage ist eine flächengebundene, regionalverträgliche und artgerechte Nutztierhaltung; als Orientierung streben wir 0,5 Großvieheinheiten je Hektar an.
Starre Zielzahlen für Tierbestände halten wir allein nicht für zielführend. Entscheidend sind tragfähige Rahmenbedingungen: Tierhaltung muss wirtschaftlich darstellbar sein, Investitionen in Tierwohl und Stallumbau müssen verlässlich unterstützt und Genehmigungen praxistauglich gestaltet werden. Wir möchten, dass Ministerien, Fachbehörden und Landkreise ihre Verfahren, Nachweispflichten und Datenabfragen systematisch auf Doppelungen, Vereinfachungsmöglichkeiten und Streichpotenziale überprüfen, um spürbare Entlastungen für die Betriebe zu erreichen. Handel und VerbraucherInnen tragen ebenfalls Verantwortung: Regionale Qualität, höhere Tierwohlstandards und heimische Produktion müssen auch angemessen honoriert werden.
Die Nutztierstrategie 2030 muss Förderung, Marktorientierung, faire Preise in der Lebensmittelkette und Bürokratieabbau zusammenführen.
Die Landesbauordnung wurde dieses Jahr geändert. Zentrale Vorgaben, insbesondere im Immissionsschutzrecht, sind Bundesrecht und können vom Land nicht einseitig geändert werden. Selbstverständlich setzen wir uns auf Bundesebene u. a. für praxisgerechte Auslegungshinweise und Verbesserungen ein.
Unser Ansatz ist daher, Genehmigungen vor allem im Vollzug planbarer und zügiger zu machen: durch klare Anforderungen, frühzeitige Abstimmung, digitale Verfahren, einheitlichere Auslegung und bessere Koordinierung der beteiligten Behörden.
Für bestehende Gebäude und Anlagen gilt bei unveränderter baulicher Substanz grundsätzlich Bestandsschutz. Bei Neu- und Umbauten müssen jedoch die geltenden bau- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden; ein landesrechtlicher Ermessensspielraum besteht insoweit nicht.
Die Schweinehaltung braucht verbindliche und langfristige Zusagen. Wer in tierwohlgerechte Stallumbauten investiert, trifft Entscheidungen für Jahrzehnte. Deshalb müssen Betriebe darauf vertrauen können, dass Investitionen, die nach geltendem Recht und anerkannten Tierwohlstandards erfolgen, nicht nach wenigen Jahren durch neue Vorgaben oder geänderte Einstufungen wirtschaftlich entwertet werden.
Unser Ziel ist ein verlässlicher Rahmen für mehr Tierwohl: klare, verständliche und praxistaugliche Standards, ausreichende Übergangsfristen sowie Investitions- und Bestandsschutz über die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Stallanlagen. Mehr Tierwohl darf nicht bedeuten, dass landwirtschaftliche Betriebe dauerhaft das volle wirtschaftliche Risiko tragen.
Der Umbau der Tierhaltung ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Deshalb müssen Bund und Land gemeinsam dafür sorgen, dass Betriebe Planungssicherheit erhalten und Investitionen sich rechnen. Nur so schaffen wir mehr Tierwohl, erhalten regionale Wertschöpfung und geben unserer Schweinehaltung eine Zukunftsperspektive.

Tierhaltung gehört zur Landwirtschaft. Dabei ist eine Erhöhung der Tierbestände und vor allem auch der daran angeschlossenen verarbeitenden Strukturen anzustreben. Mecklenburg-Vorpommern braucht wieder ausreichende Schlacht- und Verarbeitungskapazitäten im Land. Das wird eines der obersten Ziele einer AfD-Landesregierung sein. Bei Investitionen in Stallumbauten / Stallneubauten muss die Planungssicherheit garantiert werden und die Genehmigungsverfahren werden schlanker werden.
Der Reformbedarf der Genehmigungsverfahren ist nicht nur in der Landwirtschaft gewaltig. Ähnlich wie bei anderen Fragen des Bürokratieabbaus braucht es eine klare Benennung der größten Hindernisse und diese müssen nach konsequenter Hinterfragung idealerweise abgeschafft oder zumindest verschlankt werden. Ein Blick in Genehmigungsverfahren früherer Jahrzehnte dürfte hilfreich sein, um Notwendigkeiten und Überflüssiges zu identifizieren.
Neue Auflagen soll es unserer Ansicht nach nicht geben, sodass wir den Landwirten Planungssicherheit gewähren. Grundsätzlich sollen Auflagen und Bürokratie insbesondere im Bereich der Tierhaltung zurückgefahren werden. Dort wo es durch EU- und Bundesrecht schärfere Regelungen geben wird, werden wir uns für eine maximale Übergangsfrist einsetzen, denn Investitionen brauchen Bestandsschutz.
Das Wohl der Nutztiere ist eine Frage der Ethik. Dort wo es wirtschaftlich vertretbar ist, muss das Tierwohl einen wichtigen Platz in der Anlagenplanung und dem Betrieb bekommen. Diese Maßnahmen müssen aber aus den Erträgen generiert werden und können nicht durch Förderprogramme alleine gedeckt werden. Wenn der Verbraucher hier allzu hohe Ansprüche formuliert, dann muss sich das im Preis widerspiegeln. Hier braucht es eine klare Kommunikation und eine Inpflichtnahme des Lebensmittelhandels. Wenn hierzu keine Bereitschaft besteht, dann darf nicht die Landwirtschaft durch eine getriebene Politik am Ende die Leidtragende sein. In Anbetracht der desaströsen Haushaltslage von Bund und Land ist jedenfalls nicht davon auszugehen, dass ein solches Förderprogramm in Aussicht gestellt werden kann. Soviel Wahrheit gehört dazu – weitreichende und substanzlose Wahlversprechen empfehlen sich hier nicht

Die CDU mit dem Vorkommen hat sich immer für einen Nutztierbestand von einer Großvieheinheit je Hektar in Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen. Vor dem Hintergrund, dass die Bestandszahlen in den zurückliegenden Jahren auf 0,3 Großvieheinheiten gesunken sind, ist dieses Ziel heute als unrealistisch einzustufen. Die Zielmarke von 0,8 Großvieheinheiten je Hektar ist nur mit erheblichen Anstrengungen zu gewährleisten. Aus diesem Grunde werden wir das Agrarinvestitionsförderprogramm (AfP) ausweiten und ausreichend finanzieren. Hierzu werden wir die Möglichkeiten der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur Küstenschutz nutzen und die Förderung auf Investitionsvorhaben bis zu 5 Millionen € erhöhen. Im Bereich des Immissionsschutzrechtes werden uns dafür einsetzen, dass bei Um- und Neubauvorhaben ohne Bestandserweiterung, der Bestandsschutz erhalten bleibt.
Wir werden insbesondere im Baurecht die Vorgaben des Bundes 1:1 umsetzen und diesbezüglich die Landesbauordnung anpassen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Genehmigungen eine Bestandskraft von 20 Jahren behalten, auch wenn sich die Anforderungen an Tierschutz oder Tierwohl weiterentwickelt haben.
Wir werden eine Genehmigungsfiktion im Bereich des Bau-, Umwelt- und Naturschutzrechtes einführen, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Wir werden Maßnahmen ergreifen, damit Ernährungssicherheit und -souveränität als Bestandteil von Maßnahmen des überwiegenden öffentlichen Interesses Vorrang bei Genehmigungsverfahren erhält. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die deutschen Tierhalter gegenüber Mitbewerbern der Europäischen Union oder aus Übersee durch Vorgaben des Klimaschutzes, des Artenschutzes, Düngevorgaben oder den Mindestlohn nicht benachteiligt werden.
Den Unternehmen mangelt es an Planungs- und Investitionssicherheit aufgrund fehlender politischer Entscheidungen und Vorgaben. Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Stallneubauten bedürfen in der Regel sieben Jahre. Wir werden uns dafür einsetzen, dass EU- und Bundesvorgaben in Mecklenburg-Vorpommern eins zu eins umgesetzt werden. Gleichzeitig werden wir eine Genehmigungsfiktion im Bereich des Bau-, Emission- und Naturschutz rechts etablieren, die eine zügige Genehmigung von Stallneubauten und-umbauten ermöglicht.
Die Richtlinie des Landes zur Verbesserung des Brandschutzes in Tierhaltungsanlagen werden wir überprüfen. Allein diese Richtlinie erhöht die Kosten für die Errichtung von Stallanlagen um mehr als 33 %.
Wir setzen uns für eine 1:1 Umsetzung von Bundes- und EU-Vorgaben ein. Im Bereich des Immissionsschutzrechtes werden wir gewährleisten, dass bei Um- und Neubauvorhaben ohne Bestandserweiterung, der Bestandsschutz erhalten bleibt. Wir werden insbesondere im Baurecht die Vorgaben des Bundes 1:1 umsetzen und diesbezüglich die Landesbauordnung anpassen.
Mit dem Bundesprogramm zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung können Landwirtinnen und Landwirte eine Förderung für tiergerechtere Stallneu- und -umbauten (Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Bio) erhalten. Weiterhin können auch die laufenden Mehrkosten, die bei Betrieben entstehen, die diese Tierhaltungsstandards einhalten, in Teilen bezuschusst werden. Ein landeseigenes Förderprogramm für tierwohlgerechte Stallumbauten werden wir nicht auffegen. Vielmehr werden wir im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms geeignete Konditionen anbieten, um tierwohlgerechte Stallumbauten in ausreichendem Maße (bis 65 %) zu fördern.

Wir wollen Tierhaltung erhalten, aber den Umbau hin zu mehr Tierwohl so organisieren, dass er finanziell abgesichert ist und nicht über ruinösen Wettbewerb
auf die Betriebe abgewälzt wird. Bundespolitisch stehen wir für Mindeststandards, Förderung tiergerechter Haltung/Umbauten und die Stärkung regionaler
Schlachtstrukturen. Das wollen wir auch in MV unterstützen. Die von Ihnen geforderten konkreten Änderungen im Bau-/Immissions- /Naturschutzrecht, um Stallgenehmigungen „regelhaft in 12 Monaten“ abzuschließen, können wir nachvollziehen.
Unser Maßstab wäre: Verfahren beschleunigen durch bessere Behördenausstattung und klare, rechtssichere Standards – ohne Umwelt- und Gesundheitsschutz auszuhöhlen und ohne Strukturbrüche zu erzwingen. Wichtiger ist uns Investitionssicherheit im Zusammenhang mit Stallneubauten. Ein dauerhaftes Landesförderprogramm mit konkreter Budgetgröße für Stallumbauten ist aus unserer Sicht durch den Landeshaushalt nicht finanzierbar und würde zudem den Wettbewerb der landwirtschaftlich geprägten Bundesländer untereinander verschärfen.

Der Anspruch der Gesellschaft an Tierhaltung und damit das Konsumverhalten haben sich in den letzten Jahren geändert – mehr Tierwohl wird eingefordert. Erklärtes Ziel des Lebensmittelhandels ist es, ab 2030 nur noch Fleisch aus tiergerechter Haltung anzubieten. Gleichzeitig stellen die Klimakrise und zunehmende Seuchenproblematiken die Tierhaltung vor immer neue Herausforderungen.
Grünes Ziel ist es, die Landwirtschaft beim notwendigen Umbau der Tierhaltung zu begleiten. Die wichtigen Instrumente dafür, Tierhaltungskennzeichnung und das Bundesprogramm Umbau Tierhaltung, wurden von der Union und SPD im Bund sowie in den Ländern blockiert und rückabgewickelt. Das ist das Gegenteil von Verlässlichkeit und zum Schaden von Tierhalterinnen und Tierhaltern, von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Wir wollen Betriebe beim Auf- und Umbau einer tiergerechten Haltung aktiv unterstützen. Wie das gehen soll, zeigt das milliardenschwere Bundesförderprogramm für tiergerechte Ställe, das wir in der letzten Legislatur aufgelegt haben – und das unverständlicherweise von der jetzigen Bundesregierung nicht fortgeführt wurde. Der Umbau muss auch Berücksichtigung im Bau- und Emissionsrecht finden. Die Zukunft gehört einer flächengebundenen Tierhaltung. Der Finanzrahmen für die Unterstützung der Tierhaltung ist einmal mehr abhängig von den Rahmenbedingungen, die GAP und GAK in Zukunft setzen. Die aktuell von der Bundesregierung vorgeschlagene Kürzungen der GAK gehen in die falsche Richtung. Wir Grüne wehren uns dagegen, dass der Umbau der Tierhaltung gegen andere Zukunftsaufgaben in der Landwirtschaft und für die ländlichen Räume ausgespielt wird.

Wir wollen die Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern erhalten und wieder bessere Voraussetzungen für Investitionen schaffen. Der seit Jahren anhaltende Rückgang der Tierbestände ist weder für die regionale Wertschöpfung noch für geschlossene Nährstoffreisläufe im Land eine positive Entwicklung. Eine staatlich festgelegte Zielzahl für Tierbestände lehnen wir jedoch ab. Wie viele Tiere ein Betrieb hält und in welche Haltungsform er investiert, darf nicht politisch vorgegeben
werden. Beim Tierwohl setzen wir uns für europaweit einheitliche und verbindliche Standards ein. Betriebe brauchen für notwendige Stallumbauten langfristig verlässliche Rahmenbedingungen und Investitionssicherheit. Starre staatliche Investitionsquoten für eine Nutztierstrategie 2030 haben wir nicht beschlossen.
Planungs- und Genehmigungsverfahren wollen wir digitalisieren und verbindliche Entscheidungsfristen einführen. Wo rechtlich möglich, sollen Genehmigungen durch Anzeigeverfahren ersetzt oder Genehmigungsfiktionen eingeführt werden. Wenn eine Behörde innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist nicht entscheidet, soll die Genehmigung grundsätzlich als erteilt gelten. Zusätzlich möchten wir standardisierten Stallkonzepte und Typengenehmigungen stärker nutzen.
Tierwohl- und Umweltauflagen müssen in der betrieblichen Praxis technisch und wirtschaftlich erfüllbar sein. Vorgaben, die Investitionen in bessere Tierhaltung verhindern oder Betriebe faktisch zur Aufgabe zwingen, obwohl sie die Anforderungen grundsätzlich erfüllen wollen, verfehlen ihr Ziel. Deshalb wollen wir insbesondere Widersprüche zwischen Tierwohl und Immissionsschutz auflösen. Ein Stallumbau zugunsten von mehr Platz, Außenklima oder Auslauf darf nicht allein deshalb verhindert werden, weil daraus im geltenden Recht neue immissionsschutzrechtliche Nachteile entstehen.
Für uns ist zunächst entscheidend, dass Investitionen in tierwohlgerechte Ställe durch verlässliches Recht, schnelle Genehmigungen und langfristige Planungssicherheit ermöglicht werden. Häufig scheitern Investitionen heute weniger am fehlenden politischen Förderprogramm als an wechselnden Vorgaben und widersprüchlichem Bau-, Umwelt- und Immissionsschutzrecht. Wo der Staat über gesetzliche Anforderungen zusätzliche Investitionen verlangt, müssen bestehende Förderinstrumente praxisgerecht ausgestaltet werden. Gleichzeitig wollen wir uns dafür einsetzen, dass insbesondere europäische und bundesweite Fördermöglichkeiten einfacher zugänglich und weniger bürokratisch werden.

Für uns gehören Tierwohl und Wirtschaftlichkeit zusammen. Mecklenburg-Vorpommern braucht wieder eine stärkere, regional verankerte Tierhaltung. Tierhaltung ist nicht nur für die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln, für geschlossene Nährstoffkreisläufe, Grünlandnutzung und regionale Wertschöpfung wichtig. Gerade die Weidetierhaltung leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft, zur ökologischen Vielfalt und zur Biodiversität. Höhere Tierwohl- und Umweltstandards können aber nur dauerhaft funktionieren, wenn die Betriebe die notwendigen Investitionen wirtschaftlich tragen können und verlässliche Rahmenbedingungen erhalten.
Wir wollen einen Masterplan Tierhaltung Mecklenburg-Vorpommern mit klaren und fachlich begründeten Leitlinien entwickeln. Anders als in vielen Regionen Deutschlands besteht die Herausforderung in Mecklenburg-Vorpommern nicht in zu hohen Tierbeständen. Unser Ziel ist vielmehr, die Tierhaltung im Land nachhaltig wieder auf ein gesundes Maß zu erhöhen. Als Orientierungsgröße streben wir eine Großvieheinheit je Hektar an. Damit wollen wir eine funktionierende landwirtschaftliche Kreislaufwirtschaft stärken und mehr der in Mecklenburg-Vorpommern erzeugten Futtermittel und pflanzlichen Produkte auch im eigenen Land veredeln. Der Masterplan soll gemeinsam mit Landwirtschaft, Wissenschaft und Praxis entwickelt werden. Dazu gehören auch die Förderung von Weidehaltung, Weideschlachtung und regionalen Schlachtkapazitäten. Einen festen Finanzrahmen wollen wir nicht unseriös vorwegnehmen. Entscheidend ist, dass die
notwendigen Maßnahmen verlässlich und über mehrere Jahre finanzierbar sind und Betriebe auf dieser Grundlage Investitionsentscheidungen treffen können.
Wer einen Stall für mehr Tierwohl oder geringere Emissionen umbauen will, darf nicht an jahrelangen Genehmigungsverfahren scheitern. Wir setzen uns deshalb ausdrücklich für die Unterstützung von Stallumbauten für mehr Tierwohl und Emissionsminderung sowie für schnelle und verlässliche Genehmigungen ein.
Wir wollen Genehmigungsverfahren bündeln, verbindliche Bearbeitungsfristen schaffen und Doppelprüfungen vermeiden. Wo rechtlich möglich, sollen standardisierte Verfahren genutzt werden. Eine besondere Rolle sollen die von uns vorgesehenen Musterställe aus landeseigener Forschung
nach einem Baukastenprinzip spielen. Erprobte Stallkonzepte für Tierwohl und Emissionsminderung können Betrieben Planungssicherheit geben und zugleich Genehmigungsverfahren erleichtern. Das vom Bauernverband genannte Ziel von maximal zwölf Monaten für Genehmigungsverfahren halten wir grundsätzlich für eine sinnvolle Orientierung. Wir wollen prüfen, wie dieses Ziel durch verbindliche Verfahrensfristen und eine stärkere Bündelung der beteiligten Behörden auf
Landesebene realistisch erreicht werden kann.
Neue Emissions-, Bau-, Tierwohl- oder Umweltauflagen dürfen nicht dazu führen, dass wirtschaftlich arbeitende Betriebe ihre Tierhaltung aufgeben müssen, weil notwendige Anpassungen nicht finanzierbar oder genehmigungsfähig sind. Unser Grundsatz lautet deshalb: Wer höhere gesellschaftlich gewünschte Standards erfüllen soll, muss für notwendige Investitionen verlässliche Rahmenbedingungen und angemessene Unterstützung erhalten. Neue Anforderungen müssen fachlich begründet, verhältnismäßig und mit realistischen Übergangsfristen verbunden sein. Besonders problematisch wäre es, wenn ein Betrieb für mehr Tierwohl beispielsweise mehr Stallfläche, Auslauf oder Außenklimabereiche schaffen möchte und gerade dadurch mit zusätzlichen bau-, immissions- oder naturschutzrechtlichen Hürden konfrontiert wird. Tierwohlverbesserungen dürfen nicht am Genehmigungsrecht scheitern. Bestehende Betriebe brauchen Vertrauens- und Planungssicherheit. Neue Anforderungen müssen deshalb frühzeitig angekündigt und ihre wirtschaftlichen Folgen für die Betriebe berücksichtigt
werden.
Tierwohl ist eine gesellschaftlich gewünschte Leistung. Die damit verbundenen Mehrkosten können deshalb nicht allein den Tierhaltern aufgebürdet werden. Wir wollen Stallumbauten für mehr Tierwohl und Emissionsminderung gezielt und verlässlich unterstützen. Die Förderung muss mehrjährig verlässlich und planbar sein. Betriebe dürfen nicht Investitionen über Jahrzehnte tätigen müssen, während Förderbedingungen und gesetzliche Anforderungen in kurzen Abständen verändert werden. Neben der Investitionsförderung wollen wir eine kostenfreie beziehungsweise niedrigschwellige Beratung zu Anforderungen, Fördermöglichkeiten, Genehmigungen, Stallkonzepten und Wirtschaftlichkeit sicherstellen. Gerade die Verbindung mit den von uns vorgesehenen
landeseigenen Musterstallkonzepten kann dazu beitragen, Investitionsrisiken zu reduzieren. Eine konkrete jährliche Millionensumme wollen wir nicht versprechen, bevor der tatsächliche Finanzierungsbedarf fachlich ermittelt ist. Fest steht für uns aber: Wer politisch höhere Tierwohlstandards verlangt, muss auch dafür sorgen, dass deren Umsetzung dauerhaft finanzierbar ist. Unser Grundsatz lautet: Wir wollen Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern nicht abbauen, sondern im Gegenteil wieder stärken – mit mehr Tierwohl, funktionierenden Kreisläufen, regionaler Wertschöpfung und wirtschaftlich tragfähigen Betrieben. Tierwohl darf nicht zur Aufgabe der Tierhaltung führen, sondern muss gemeinsam mit den Landwirten ermöglicht und finanziert werden.

Der Bau von Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen kann ein sinnvoller Beitrag zur Energiewende sein, wenn sie die Ernährungssicherung nicht gefährdet und im Einvernehmen mit den Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern erfolgt. Wir begrüßen den Ausbau von Freiflächen-PV insbesondere dort, wo er zusätzliche Anreize für ökologisch sinnvolle Nutzungsänderungen schafft, etwa auf wiedervernässten Moorflächen, wo PV-Anlagen einen wirtschaftlichen Anreiz für die freiwillige Wiedervernässung bieten.
Eine rote Linie ist für uns der Schutz hochwertiger landwirtschaftlicher Böden für die Nahrungsmittelproduktion: PV-Anlagen sollen vorrangig auf weniger ertragreichen, bereits beeinträchtigten oder ökologisch sinnvoll umzuwidmenden Flächen entstehen, nicht auf intakten, hochproduktiven Ackerflächen im großen Stil. Für uns gelten die Kriterien des Zielabweichungsverfahrens (ZAV) für Freiflächen-PV. Ergänzend dazu würden wir PV-Anlagen auf Moorböden priorisieren, um die Wirtschaftlichkeit dieser Flächen darzustellen.
Biogasanlagen sind ein wichtiger Baustein der regionalen Energieversorgung und der landwirtschaftlichen Wertschöpfung. Die Biogasanlagen im Land bieten Chancen für eine zukunftsorientierte Kreislaufwirtschaft. Die Ertüchtigung dieser Biogasanlagen für eine nachhaltige Energieproduktion werden wir unterstützen, insbesondere weil sie Wirtschaftsdünger wie Gülle und Mist sinnvoll verwerten und dabei Klimaschutz mit landwirtschaftlicher Praxis verbinden. Wir setzen uns dafür ein, dass bestehende Anlagen wirtschaftlich tragfähig weiterbetrieben werden können, etwa durch eine stärkere Flexibilisierung der Stromerzeugung, damit Biogasstrom gezielt dann eingesetzt wird, wenn er im Netz benötigt wird. Ebenso wollen wir die Wärmenutzung aus Biogasanlagen verbessern, damit die erzeugte Energie möglichst vollständig genutzt wird, etwa über lokale Wärmenetze.
Die Planung zur Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien muss noch stärker mit dem Netzausbau harmonisiert werden. Hier werden wir die notwendigen raumordnerischen Schritte weiterhin umsetzen – bspw. die Ausweisung entsprechender Eignungsgebiete gezielt an Netzknotenpunkten der Verteilnetz oder sogar der Übertragungsnetzebene – und uns auf Bundesebene weiterhin für gute Rahmenbedingungen für unsere Verteilnetzbetreiber einsetzen, die einen zügigen Ausbau der notwendigen Netze ermöglichen.

Landwirtschaftliche Nutzfläche muss in erster Linie der Erzeugung von Nahrungsmitteln dienen. Dort wo Erträge aufgrund von Bodenbeschaffenheit oder anderer geogener Einflussgrößen nur mit hohem Aufwand zu realisieren sind und im Grenzbereich der ökonomischen Verantwortbarkeit liegen, sollen auch alternative Flächennutzungskonzepte zum Tragen kommen. Freiflächen-PV kann dabei eine betriebswirtschaftlich interessante Ausgestaltung sein. Dort wo Böden aufgrund ihrer natürlichen Ertragsfähigkeit und klimatischen Einflusssphären prädestiniert sind für den Anbau von Nahrungsmitteln oder Futterpflanzen, muss diese Nutzungsform im Vordergrund stehen. Eine Doppelnutzung, bspw. Weidehaltung und PV, mag charmant klingen, ist aber letztlich nur eine Kaschierung der Tatsache, dass die Fläche der Nahrungsmittelproduktion entzogen wird.
Wir sehen Biogasanlagen, eingebunden in landwirtschaftliche Betriebe, als sehr interessante Variante der weitestgehend grundlastfähigen Stromerzeugung an. Insbesondere in Kombination mit einem Nahwärmenetz ist diese Variante der dezentralen Energieerzeugung zu begrüßen. Gerade auch vor dem Hintergrund einer Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern und der Volatilität der sonstigen erneuerbaren Energien müssen Biogasanlagen mit zukunftsfähigen Rahmenbedingungen in Betrieb gehalten werden. Wir sehen insbesondere den Abbau an Anforderungen für die Neuerrichtung bzw. der Weiterbetrieb von Bestandsanlagen als elementar an, damit die Investitionskosten reduziert werden und die Wettbewerbsfähigkeit der Anlagen insgesamt steigt. Die gegenwärtige Fesselung der Anlagenbetreiber als energiepolitische Feuerwehr (Stichwort Flexibilisierung und Überbau) sorgt für einen massiven Rückbau an Kapazitäten und ist
der falsche Weg.
Die Verbesserung des Netzzugangs von Biogas-, Wind- und PV-strom im Land ist Aufgabe der Netzbetreiber. Wir werden jedoch, wie in allen Bereichen, auch hier eine deutliche Reduzierung der Genehmigungs- und Umsetzungsdauer von Infrastrukturprojekten anstreben und umsetzen. Insgesamt ist der Ausbau an Erneuerbaren Energien an den Aufnahmefähigkeiten der Netze zu orientieren bzw. werden wir den Windkraftausbau im Rahmen des rechtlich zulässigen auf ein Minimum reduzieren und somit größere Netzkapazitäten für Biogasanlagen schaffen.

Die Nutzung von Fotovoltaikanlagen auf Acker, Grünland oder Moorstandorten sollte vordergründig durch Agri-Fotovoltaikanlagen erfolgen. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass Böden mit hoher Bonität, mehr als 30 Bodenpunkte, von der Nutzung durch Fotovoltaikanlagen ausgenommen bleiben, eine Größenbegrenzung auf maximal 100 ha festgeschrieben und einer Konzentration in einzelnen Regionen des Landes unterbunden werden. Insgesamt sind wir der Auffassung, dass im Zeithorizont bis 2035 nicht mehr als 2,5 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen (32.500 Hektar) für Fotovoltaikanlagen genutzt werden sollten.
Mecklenburg-Vorpommern zählt mit rund 540 Anlagen zu den führenden Biogasländern Deutschlands. Die Branche ist ein zentraler Baustein für Versorgungssicherheit, Wärmewende und regionale Wertschöpfung – insbesondere im ländlichen Raum. Obwohl der Bund im Januar 2025 ein Biomassepaket beschlossen hat, bestehen strukturelle Probleme fort. Wir werden uns für faire Ausschreibungsbedingungen, realistische Volllaststunden, Investitionsförderung, Nutzung von Gülle und Wildpflanzen, verlässliche Netzanschlüsse ohne Blockade durch Wind- und Solarleistung, Brückenlösung für Bestandsanlagen, um deren Übergang zu sichern sowie rechtssichere Rahmenbedingungen im BImSchG einsetzen. Nur durch verlässliche Rahmenbedingungen kann Bioenergie ihre Rolle für Netzstabilität, Wärmewende und regionale Wertschöpfung auch künftig erfüllen.
Durch den verstärkten Ausbau der Verteil- und Übertragungsnetze soll der Netzzugang von Biogas-, Wind- und PV-strom im Land verbessert werden.

Wir sehen Landwirt*innen als wichtige Partner der Energiewende, aber mit klarer Gemeinwohlorientierung: regionale Wertschöpfung, Beteiligung vor Ort und sozial gerechte Energiepreise. Bundes- und landespolitisch setzen wir u. a. auf den massiven Ausbau erneuerbarer Energien, kommunale Beteiligungselemente und
eine stärkere öffentliche Rolle bei Netzen (Re-Kommunalisierung).
PV-Freiflächenanlagen auf guten Ackerböden lehnen wir ab. Auf Grünland sollten PV-Freiflächenanlagen dort genehmigt werden, wo es die bewirtschaftenden Betriebe selbst wollen und die Bodenwertzahl 30 Punkte nicht übersteigt. Agri-PVFlächen sind für uns ein unterstützenswerter Weg, der rechtlich besser ausgestaltet werden muss. Bei wiedervernässten Mooren können PFFlächenanlagen eine weitere Möglichkeit der Wertschöpfung von diesen Flächen sein, der ebenso noch weiter rechtlich und fördermäßig ausgestaltet werden muss. Als Leitlinie gilt für uns: Ausbau ja, aber natur- und flächenschonend, mit Akzeptanz und Beteiligung, und so, dass landwirtschaftliche Produktion und Naturschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden. Bei Biogas setzen wir auf Erhalt und Modernisierung bestehender Anlagen. Perspektivisch sehen wir Biogas als einen Baustein der regionalen Wärmeversorgung, insbesondere dort, wo Wind- und Solarstrom zeitweise nicht direkt genutzt werden kann. Deshalb fordern wir die flexible Stromerzeugung zur Netzstabilisierung, die Nutzung von Abwärme in Nahwärmenetze sowie die Verstärkte Vergärung von Gülle und organischen Reststoffe. Dafür müssen verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, sodass kleinere und mittlere Anlagen Investitionssicherheit haben.
Den Netzzugang und die Netzinfrastruktur sehen wir als öffentliche Aufgabe: Netze sollen stärker gemeinwohlorientiert organisiert und der Ausbau so gesteuert werden, dass dezentrale Erzeugung wirklich einspeisen kann. Wir wollen Genehmigungen vereinfachen, regionale Verteilnetze stärken sowie Speichertechnologien ausbauen. Wir wollen die Energiewende so gestalten, dass die Wertschöpfung vor Ort bleibt – bei den Kommunen, den Bürger*innen und den landwirtschaftlichen Betrieben.

Sichere und preiswerte Energie ist für viele Unternehmen der Agrarwirtschaft ein entscheidender Faktor. Die aktuellen geopolitischen Krisen unterstreichen einmal mehr: Es ist von zentraler Bedeutung ist, dass wir schnellstmöglich auf erneuerbare Energien umstellen. Dafür sind wir Grüne der Garant. Das werden wir mit verbesserten Rahmenbedingungen und beschleunigten Genehmigungsverfahren erreichen. MV hat hier hervorragende Voraussetzungen, die wir endlich komplett heben wollen. Es muss Schluss damit sein, dass wir Jahr für Jahr für fossile Brennstoffe über 80 Milliarden Euro ins Ausland an Despoten aller Art überweisen, anstatt das Geld in den Ausbau unserer heimischen Energieversorgung zu stecken. Es wird höchste Zeit, dass diese Politik der fatalen Energieabhängigkeit auch in MV endet.
Gleichwohl ist auch klar – landwirtschaftliche Flächen sind notwendig zur Erzeugung unserer Nahrungsmittel und leisten einen wichtiger Beitrag zur Resilienz unserer Gesellschaft. PV-Anlagen sollten vor allem auf bereits versiegelten Flächen wie Parkplätzen oder auf Dächern entstehen. Kombination aus landwirtschaftlicher Nutzung und PV-Anlagen im Rahmen von Agri-PVs hat gute Synergien, denn auf der selben Flächen werden Lebensmittel und Energie erzeugt. Wir werden die Förderbedingungen dafür verbessern. PV-Freiflächenanlagen sind auch aus landwirtschaftlicher Sicht im Rahmen der Diversifizierung von Betriebskonzepten und auf Böden mit niedrigen Ertragszahlen vertretbar. Eine ökologisch sinnvolle Ausgestaltung ist notwendig und die betroffenen Gemeinden müssen eingebunden werden und sollen profitieren.
Viele Biogasanlagen stehen wegen der auslaufenden EEG-Förderung vor großen Herausforderungen. Ziel muss es sein, Vorteile der Biogasanlagen zur flexiblen Erzeugung von Strom und zur Einbindung in Wärmekonzepte besser zu nutzen und zu honorieren. Dafür wollen wir die Ausschreibungsmengen für die Flexibilisierung erhöhen und mehr Anlagen Umbau ermöglichen.
Den Netzausbau, aber auch den Aufbau von Speichern werden wir landesweit systematisch und vorausschauend aufeinander und mit dem Ausbau von Biogas, Wind und PV abstimmen, um einen bedarfsgerechten Netzausbau sicherzustellen und Engpässe beim Ausbau der Erneuerbaren zu vermeiden. Außerdem setzen wir uns für eine gerechtere Verteilung der Netzkosten ein. Es kann nicht sein, dass Regionen, die besonders viel erneuerbare Energie erzeugen, am Ende besonders hohe Netzentgelte tragen.

Landwirte sind wichtige Partner der Energiewende und sollen von der Energieerzeugung wirtschaftlich profitieren können. Gleichzeitig ist landwirtscha1licher Boden die Grundlage unserer Lebensmittelproduktion und darf nicht beliebig aus der Bewirtschaftung genommen werden. Bei Freiflächen-Photovoltaik setzen wir deshalb auf eine standortbezogene Abwägung statt pauschaler Verbote oder politischer Flächenquoten. Besonders hochwertige landwirtschaftliche Flächen und
Standorte, auf denen die Energieerzeugung die landwirtschaftliche Nutzung dauerhaft verdrängt, müssen besonders kritisch betrachtet werden.
Eine pauschale landesweite Ausschlusskulisse für PV auf bestimmten landwirtschaftlichen Flächen haben wir nicht beschlossen. Entscheidend sind Freiwilligkeit, Eigentumsschutz, Wirtschaftlichkeit und ein sparsamer Umgang mit landwirtscha1licher Nutzfläche.
Biogasanlagen können einen wichtigen Beitrag zu einer verlässlichen erneuerbaren Energieversorgung leisten, weil sie im Gegensatz zu Wind- und Solarenergie steuerbar Energie bereitstellen können. Gerade diese Flexibilität sollte künftig stärker genutzt werden. Darüber hinaus sehen wir Potenzial in einer stärkeren Nutzung von Reststoffen wie Gülle und Mist sowie in einer besseren Einbindung vorhandener Wärme in regionale Wärmekonzepte. Die politischen Rahmenbedingungen auf Bundesebene müssen flexible, bedarfsgerechte Stromproduktion stärker honorieren und wirtschaftliche Perspektiven für bestehende Anlagen nach Auslaufen bisheriger EEG-Vergütungen schaffen. Darüber hinaus wollen wir Potenziale für Biomethan und Bio-LNG erfassen.
Wir wollen die Rahmenbedingungen für Biomethan und Biogas im Gas- und Stromnetz verbessern. Dazu gehören eine Reform der Kostenaufteilung beim Gasnetzanschluss, eine schnellere und praxistaugliche Umsetzung des Redispatch sowie eine Abschaltreihenfolge, die die Wärmenutzung von Biogasanlagen berücksichtigt. Dadurch sollen unnötiges Abfackeln von Gas und der Verlust wertvoller Primärenergie vermieden werden. Darüber hinaus wollen wir regionale Nutzungsmöglichkeiten für erneuerbaren Strom stärken und durch moderne Speicher sowie flexible Verbraucher Netzengpässe reduzieren. Ziel muss ein Energiesystem sein, in dem die in Mecklenburg-Vorpommern erzeugte Energie möglichst effizient genutzt werden kann und Netzengpässe nicht dauerhaft zum
Investitionshemmnis für landwirtschaftliche Energieerzeuger werden.

Für uns darf Energieerzeugung im ländlichen Raum nicht gegen Landwirtschaft und Ernährungssicherheit ausgespielt werden. Mecklenburg-Vorpommern erzeugt bereits große Mengen erneuerbarer Energie. Entscheidend ist deshalb nicht ein möglichst hoher Flächenverbrauch oder der ungesteuerte Zubau weiterer Anlagen, sondern eine Energiepolitik, bei der Erzeugung, Netze, Speicher und Verbrauch zusammenpassen. Landwirtschaftliche Betriebe sollen von Energieprojekten
wirtschaftlich profitieren können, ohne dass ihnen dafür wertvolle Produktionsflächen entzogen werden.
Bei Photovoltaik gilt für uns zunächst der klare Grundsatz: Bereits versiegelte Flächen wie Dächer, Parkplätze, Gewerbe- und Industrieflächen haben Vorrang vor landwirtschaftlichen Nutzflächen. Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen lehnen wir aber nicht grundsätzlich ab. Entscheidend sind Standort, Bodenqualität und die weitere landwirtschaftliche Nutzbarkeit. Auf ertragsschwachen beziehungsweise leichten Böden kann Photovoltaik im Einzelfall sinnvoll sein, sofern die Belange der Landwirtschaft berücksichtigt werden. Besonders positiv sehen wir Agri-PV, wenn die Fläche weiterhin tatsächlich landwirtschaftlich genutzt
werden kann und Anlagenhöhe, Reihenabstände und Arbeitsbreiten eine wirtschaftliche Bewirtschaftung ermöglichen. Energieerzeugung soll die Landwirtschaft ergänzen und nicht verdrängen. Auf Moor- und Grünlandflächen muss besonders sorgfältig geprüft werden, ob Energieprojekte mit der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung, dem Naturhaushalt und den jeweiligen Standortbedingungen vereinbar sind. Pauschale Lösungen halten wir auch hier für falsch.
Unsere rote Linie ist erreicht, wenn produktive landwirtschaftliche Flächen großflächig allein der Energieerzeugung geopfert werden, obwohl geeignete versiegelte oder ertragsschwächere Standorte zur Verfügung stehen.
Biogasanlagen können gerade in einem Agrarland wie Mecklenburg-Vorpommern einen wichtigen Beitrag zu einer verlässlichen und regelbaren Energieversorgung leisten. Anders als Wind- und Solarenergie können sie Energie bedarfsgerecht bereitstellen und gleichzeitig landwirtschaftliche Reststoffe sinnvoll verwerten.
Wir wollen deshalb insbesondere die Vergärung von Gülle, Mist und anderen landwirtschaftlichen Reststoffen stärken. Wo bestehende Anlagen technisch angepasst werden müssen, um verstärkt Reststoffe einzusetzen, Wärme besser zu nutzen oder flexibler Strom zu erzeugen, wollen wir geeignete Umrüstungen unterstützen.
Dabei muss die flexible Einspeisung ins Stromnetz wirtschaftlich möglich sein. Biogasanlagen sollten gerade dann Strom liefern können, wenn Wind- und Solarstrom nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Damit können sie einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit leisten. Auch die entstehende Wärme sollte stärker regional genutzt werden – beispielsweise für landwirtschaftliche Betriebe, kommunale Einrichtungen, Gewerbe oder lokale Wärmenetze. So kann ein größerer Teil der Wertschöpfung im ländlichen Raum bleiben.
Mecklenburg-Vorpommern erzeugt bereits heute große Mengen erneuerbarer Energie. Deshalb muss für uns gelten: Erst die notwendige Netz- und Speicherinfrastruktur schaffen und dann weitere Erzeugungskapazitäten ausbauen. Es ergibt keinen Sinn, immer neue Anlagen zu errichten, wenn der
erzeugte Strom aufgrund fehlender Netzkapazitäten nicht aufgenommen, gespeichert oder vor Ort genutzt werden kann. Wir wollen deshalb den Netzausbau und insbesondere den Aufbau ausreichender Speicher- und Flexibilitätskapazitäten beschleunigen. Neue Großanlagen sollen grundsätzlich nur dort genehmigt
werden, wo eine gesicherte Netzanbindung oder ausreichende Speicherinfrastruktur vorhanden ist. Gleichzeitig müssen Trafostationen und regionale Verteilnetze gezielt ertüchtigt werden, damit bestehende Anlagen und landwirtschaftliche Betriebe zuverlässig einspeisen können. Für uns ist ebenso entscheidend, dass die Menschen und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern stärker wirtschaftlich von der hier erzeugten Energie profitieren. Wo Wind-, Solar- oder Bioenergie
erzeugt wird, muss ein größerer Teil der Wertschöpfung vor Ort bleiben. Wir wollen deshalb kommunale Beteiligungsmodelle und regionale Vermarktungsstrukturen stärken und Bürger stärker an den wirtschaftlichen Erträgen beteiligen. Wer die Anlagen und die damit verbundenen Eingriffe in
Landschaft und Infrastruktur vor Ort trägt, soll auch einen konkreten finanziellen Nutzen davon haben. Das stärkt zugleich die Akzeptanz notwendiger Energieprojekte. Die inzwischen erfolgte bundesweite Verteilung der besonderen Netzkosten in Regionen mit hoher erneuerbarer Stromerzeugung begrüßen wir. Für die Zukunft kommt es darauf an, Energieerzeugung, Netze, Speicher und regionalen Verbrauch gemeinsam zu planen, statt immer weitere Erzeugungsanlagen unabhängig von der vorhandenen Infrastruktur zu errichten. Unser Grundsatz lautet: Energieerzeugung muss der Region und den Menschen vor Ort nutzen. Landwirtschaftliche Flächen dienen in erster Linie der Erzeugung von Lebensmitteln. Wo Energie und Landwirtschaft sinnvoll miteinander verbunden werden können, wollen wir dies ermöglichen. Entscheidend sind leistungsfähige Netze und Speicher, regionale Wertschöpfung und eine angemessene Beteiligung der Menschen und Kommunen vor Ort.

Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land sind für die SPD MV ein zentraler Maßstab politischer Entscheidungen. Der ländliche Raum MVs ist kein Randbereich, sondern ein zentraler Bestandteil des einzigartigen und wunderschönen Charakters unseres Landes und der hier lebenden Menschen. Deshalb investieren wir mit dem MV-Investitionsplan 2035 gezielt in moderne Infrastruktur, Straßen, Schulen, Berufsschulen, ÖPNV, Digitalisierung und soziale Daseinsvorsorge.
Beim Breitbandausbau setzen wir den Weg „Glasfaser bis an jede Milchkanne“ konsequent fort. Ziel ist, jeden nach dem Bundesförderprogramm förderfähigen Haushalt, jedes Unternehmen, jede Verwaltung und jede Schule anzuschließen. Auch Mobilfunkversorgung, digitale Teilhabe und die Nutzung digitaler Anwendungen bleiben zentrale Voraussetzungen für Wirtschaft, Landwirtschaft und gutes Leben im ländlichen Raum. Im Verkehr setzen wir auf einen starken Mix aus Straße, Schiene, Bus, Rufbus und Radwegen. Die Mobilitätsoffensive mit zusätzlichen Zugverbindungen, Regio-Buslinien, Rufbussen wollen wir mit Bahnhöfen als moderne Mobilitätsstationen weiterentwickeln. Das Rufbussystem soll landesweit harmonisiert, kreisübergreifend nutzbar und besser mit Versorgung, Arztpraxen, Pflegeangeboten und sozialer Teilhabe verknüpft werden. Straßen und Ortsdurchfahrten werden über den MV-Plan 2035 weiter modernisiert; zugleich bleibt ein landesweites Radwegenetz unser Ziel.
Junge Menschen wollen wir im Land halten, indem wir gute Bildung, beitragsfreie Kitas, mehr Wohnheimplätze für Auszubildende und Studierende, bezahlbaren Wohnraum, das Azubiticket zu einem MV-Jugendticket, die Praktikumsprämie und eine starke Berufsorientierung ausbauen. Hinzu kommen moderne Berufsschulen sowie Jugendberufsagenturen und gezielte Unterstützung beim Übergang in Ausbildung und Beruf.
Programme zur Förderung des ländlichen Raums wie „Ländliche Gestaltungsräume“, die „Neue Dorfmitte“ und die Förderung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum müssen weiterentwickelt werden. Unser langfristiges Ziel ist es, dass für jede Gemeinde MVs ein Dorfladen für Güter des täglichen Bedarfs in erreichbarer Nähe geschaffen wird, um wohnortnahe Grundversorgung für alle Menschen zu ermöglichen und Orte des sozialen Miteinanders und Austausches zu erhalten.
Mit dem Programm „Junges Wohnen“, das es seit dem Jahr 2023 gibt und erstmalig mit 500 Millionen Bundesmitteln ausgestattet wurde, fördern wir den Bau bzw. die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Das Programm ist derzeit in den Wohnraumförderprogrammen des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Wohnungsbau Sozial“ und „Modernisierungsrichtlinie“ integriert. Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen. Wir wollen die Förderparameter überarbeiten und das Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ mit einer separaten Richtlinie umsetzen. Wir stellen die Förderung von der Gewährung eines Darlehens auf einen Zuschuss um und dies voraussichtlich noch im Jahr 2026. Diese Änderung stellt einen erheblichen Fortschritt zur bisherigen Wohnraumförderung dar. Ab 2027 verdoppelt der Bund die Mittel auf 1 Milliarde Euro pro Jahr.
Das Programm „Jung kauft Alt“ kann gerade im ländlichen Raum dafür sorgen, dass Menschen in nunmehr für sie viel zu groß gewordenen Häusern, eine kleine Wohnung beziehen und junge Familien mit einer solchen Immobilie Wohneigentum im Bestand erwerben können und damit die Gemeinden und Dörfer unseres Landes wieder neu beleben.
Weiterhin soll mit dem sogenannten „Bau-Turbo“ bis 2030 erreicht werden, weitgehende Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen und so den Wohnungsbau erheblich begünstigen. Mit Zustimmung der Gemeinde können so schnell und unkompliziert Wohnungsbauvorhaben umgesetzt werden, ohne zuvor einen Bebauungsplan aufstellen oder ändern zu müssen. Maßnahmen zur Erhöhung des Wohnraumangebots wirken jedoch nicht kurzfristig, sondern nur mittel- und langfristig.
Eine absolute Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen gibt es nicht. Die Vorteile räumlicher Nähe zu Einrichtungen des täglichen Lebens, die das Leben in urbanen Gegenden bietet, werden in der Regel begleitet von anderen Faktoren wie deutlich höherer Lebenshaltungskosten und Umweltfaktoren, die sich aus der Konzentration von Menschen und Infrastruktur ergeben, bspw. Lärmbelästigung. Ebenso gibt es auf dem Land Vor- und Nachteile des jeweiligen Lebens im Vergleich zur Stadt. Eine Politik, die stur die Gleichheit von KPIs verfolgt, wird letztlich scheitern müssen. Unser Ziel ist es daher, Nachteile der jeweiligen Siedlungsregionen abzubauen und zu beseitigen, um in der Stadt wie auf dem Land gutes Leben zu ermöglichen. Gleichwertigkeit bedeutet am Ende nicht Gleichheit.
Wir haben in den vergangenen fünf Jahren bspw. den Breitbandausbau in allen Landesteilen weiter vorangetrieben und befinden uns beim Glasfaserausbau im vorderen Mittelfeld im Bundesvergleich. Hiervon hat insbesondere der ländliche Raum in Mecklenburg-Vorpommern profitiert und ist deutlich attraktiver für junge Menschen geworden. Mit der Mobilitätswende haben wir das Angebot an öffentlichen Verkehren vor allem durch Regiobusse und die neuen Rufbusangebote deutlich verbessern können. Auch das hat im ländlichen Raum gerade für Menschen ohne eigenes Auto die Mobilität deutlich verbessert. Beides sind gute Beispiele für die Schaffung von Gleichwertigkeit.
Zusätzlich setzen wir für die Gesundheit und Pflege unserer Bürgerinnen und Bürger auf wohnortnahe Versorgung, den Erhalt aller Krankenhäuser, den Ausbau gemeinwohlorientierter medizinischer Versorgungszentren, Telemedizin und Programme zur Gewinnung von Ärztinnen, Ärzten und Gesundheitsfachkräften für den ländlichen Raum.

Hier Bedarf es mehr Ehrlichkeit. Es wird keine gleichen oder auch nicht immer gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen urbanen und ländlichen Regionen geben. Natürlich muss insbesondere der Breitband- und Mobilfunkausbau noch weiter forciert werden, denn gerade die modernen Kommunikationsmöglichkeiten sind die entscheidende Chance für den ländlichen Raum als Arbeitsort und Lebensmittelpunkt. Anders jedoch der ÖPNV. Es ist schlichtweg finanziell nicht leistbar ein gleichwertiges Angebot wie in dichtbesiedelten Räumen zu schaffen. Natürlich gibt es noch Möglichkeiten der Verbesserung: so wollen wir einen landesweiten Verkehrsverbund einführen. Wir setzen hier aber insbesondere auf eine deutliche Stärkung des Individualverkehrs und müssen ganz neue Wege gehen. Autofahrer im ländlichen Raum müssen massiv entlastet werden. Auch wollen wir die Mobilität junger Menschen verbessern. Ein Blick in ebenfalls dünnbesiedelte Gebiete
wie Skandinavien oder Kanada sind hier hilfreich. Insbesondere das Steuerrecht bietet hier einen großen Spielraum, um Nachteile dünnbesiedelter Regionen hinsichtlich der Anbindung an ÖPNV oder Nahversorgung zumindest finanziell zu kompensieren.
Der ländliche Raum braucht Arbeitsplätze. Junge Menschen verlassen ihre ländliche Heimat überwiegend aufgrund mangelnder Arbeitsmöglichkeiten. Wir wollen durch unternehmerfreundliche Rahmenbedingungen dieses Land attraktiv machen für die Ansiedlung von Unternehmen. Hier setzen wir maßgeblich auf die Leitbranchen des Landes MV, die Ernährungswirtschaft, die Gesundheitswirtschaft und den Tourismus. Deren Bedürfnisse müssen in den Fokus der Politik genommen werden, begleitet von allgemeinfördernden Maßnahmen wie Bürokratieabbau und vor allem bezahlbaren Produktionskosten. Wir wollen einen Rahmen spannen, in dem sich freies Unternehmertum mit möglichst geringen staatlichen regulatorischen Eingriffen entfalten kann, denn Wohlstand entsteht durch Initiative, Risikobereitschaft und Verantwortung von Unternehmern. Der Staat darf nicht länger im Weg stehen. Und wo Wohlstand entsteht, können Kommunen Begleitmaßnahmen wie Wohnraumschaffung, soziale Angebote und attraktive Lebensumfelder deutlich einfacher schaffen. Die Zeiten, in den Kommunen am Tropf von Land und Bund hängen, müssen beendet werden.
Der flächendeckende Ausbau des Glasfasernetzes muss weiter forciert und bis 2030 beendet sein. Ansonsten gilt das bisher formulierte: Gleichwertige Lebensverhältnisse sind nicht planwirtschaftlich überall zu erreichen. Wir müssen akzeptieren, dass es auch in unserem Bundesland Regionen geben wird, die nicht regelmäßig von einem Bus oder einer Bahn angefahren werden. Dafür muss dann aber ein Ausgleich erfolgen um die Individualmobilität zu unterstützen. Es kann bspw. nicht sein, dass Familien im ländlichen Raum mit massiven Mobilitätskosten belastet werden, weil sie schlichtweg auf zwei Fahrzeuge angewiesen sind und nicht auf den ÖPNV oder das Fahrrad ausweichen können. Hier brauchen wir zielgerichtete Entlastungen durch eine ausgleichende Raumordnungspolitik und Steuervergünstigungen.

Gleichwertige Lebensverhältnisse sind ein politisches Ziel grundgesetzlichen Art. 72 Abs. 2 des Grundgesetzes verankert. Dennoch geht es hierbei regionale Unterschiede zwischen Stadt und Land zu berücksichtigen. Entscheidend ist, dass allen Bürgern ähnliche Lebenschancen, gesellschaftliche Teilhabe und Daseinsvorsorge garantiert werden. Mecklenburg-Vorpommern besteht zu 90 % ländlichen Raum. Gleichzeitig liegt die Sicherstellung von Breitband, Mobilfunk, Straßen, Verträge und ÖPNV im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns in der Hand zahlreiche Akteure. Kommunen, Landkreise, kreisfreie Städte, das Land, der Bund und Privatunternehmen tragen Verantwortung. Vor diesem Hintergrund werden wir alle Maßnahmen nutzen, um die Lebensverhältnisse im ländlichen Raum an die Lebensverhältnisse im urbanen Raum anzupassen. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität, der ärztlichen und kulturellen Versorgung sowie der Bildung. Wir werden die Mittel der Europäischen Union und des Bundes gezielt für die Förderung des ländlichen Raumes einsetzen.
Wir wollen die Attraktivität des ländlichen Raumes für alle Menschen verbessern. Bei einem ausreichenden Arbeits-, Mobilitäts-, Bildungs- und Versorgungsangebot ist es gerade für junge Familien interessant im ländlichen Raum zu leben. Gleichzeitig bieten Home-Office und digitale Vernetzung immer mehr Arbeitnehmern und Unternehmen die Möglichkeit im ländlichen Raum zu agieren. Deshalb werden wir unter anderem die digitale Anbindung, ein jeder Milchkanne, gewährleisten. Aufgrund der Tatsache, dass im ländlichen Raum ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht, sehen wir eine gesonderte Wohnraumförderung für den ländlichen Raum als nicht notwendig an.
Aufgrund der Vielzahl von Akteuren und den unterschiedlichen Finanzierungsrisiken auf EU- und Bundesseite ist eine Festlegung auf messbare Ziele bei Erreichbarkeit, Versorgungsstandards oder digitaler Anbindungaktuell nicht möglich.

Für Die Linke MV ist gleichwertige Daseinsvorsorge im ländlichen Raum eine Kernfrage sozialer Gerechtigkeit. Daseinsvorsorge richten wir dabei an Erreichbarkeit und sozial gestalteten Mobilitätsangeboten (u. a. kostenfreier ÖPNV für unter 21-Jährige/soziale Ticketansätze), an einer stabilen Versorgung mit bezahlbarer Energie und sauberem Trinkwasser, am Zugang zu Ver- und Entsorgungssystemen und am Zugang zu kostenfreier Bildung über alle Altersstufen hinweg aus. Junge Menschen bleiben im ländlichen Raum, wenn sie dort Perspektiven finden. Deshalb setzen wir auch auf dem Land auf bezahlbaren Wohnraum, eine Stärkung
kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsangebote, setzen uns für den Erhalt von Kitas und allen Schulstandorten ein und bauen den ÖPNV aus. Der
Erfolg des Rufbusses zeigt, dass wir hier ansetzen müssen und dieses Angebot weiter ausbauen müssen, um junge Menschen auf dem Land mit Angeboten in der
Stadt verbinden zu können.
Den vom Bauernverband gewünschten verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplan bis 2035 (Breitband, Mobilfunk, Straßen, Radwege, ÖPNV) kann Die Linke MV nicht liefern. Grundlegend für deutlich mehr Investitionen in Daseinsvorsorge und Infrastruktur ist aus unserer Sicht eine Verbesserung der Einnahmesituation des
Staates, u. a. durch eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer und Verbesserung der Erbschaftssteuer und das Schließen von Steuerlöchern. Sonst sind solche sinnvollen Mehrausgaben durch Bundes- und Länderhaushalte nicht zu finanzieren.

Unsere ländlichen Räume in MV sind Zukunfts- und Chancenräume – hier entscheidet sich, ob wir die Herausforderungen unserer Zeit meistern, den Zusammenhalt und die Demokratie stärken und für alle Menschen gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen. Alle sollen mitentscheiden und davon profitieren können, denn die Menschen vor Ort, wissen am besten, was ihre Region braucht.
Wir Grüne haben konkrete Mobilitätskonzepte ausgearbeitet damit alle einfach, schnell und günstig von A nach B kommt – u.a. mit flächendeckender Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, mit einem verlässlichen bezahlbaren und aufeinander abgestimmten ÖPNV, mit der Reaktivierung von Bahnstrecken, mit Regio- und Rufbussen. Die Mittel für Straßen- und Schienen werden wir so konzentrieren, dass unsere Infrastruktur nicht verfällt, sondern wieder gut in Schuss kommt. Und gerade junge Familien brauchen bezahlbaren Wohnraum. Mit Digitalisierung und besserer Personalausstattung in den Bauämtern und einem Bauturbo für Innenverdichtung und Bauen im Bestand können wir das erreichen. Damit Internet und Handy endlich überall Empfang haben, werden wir den Bund in die Verantwortung nehmen, der das schon seit Langem verspricht.
Viele Menschen auf dem Land engagieren sich für Kultur oder im Sportverein, für den Erhalt der Dorfkneipe, den Bürgerbus oder den Dorfladen, den Heimatverein, die Kirche oder in der Feuerwehr. Gerade sie verdienen mehr Wertschätzung und Unterstützung. Die Kommunen müssen besser ausgestattet werden, um ihre sozialen und kulturellen Aufgaben erfüllen können. Föderprogramme müssen einfacher nutzbar sein. Denn nur lebendige ländliche Regionen sind zukunftsfähig und werden junge und gut ausgebildete Menschen auf dem Land halten.

Wir wollen flächendeckende, leistungsfähige und bezahlbare Gigabit-Netze schaffen und bestehende Lücken im Mobilfunk konsequent schließen. Für eine moderne, digital unterstützte Landwirtschaft muss die Netzinfrastruktur auch auf der Fläche verfügbar sein. Gleichzeitig wollen wir den Erhalt und die Sanierung von Straßen und Brücken priorisieren und insbesondere die Ost-West-Verbindungen im Land stärken. Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben wollen wir deutlich beschleunigen. Im öffentlichen Verkehr setzen wir auf bedarfsgerechte Angebote statt darauf, städtische Systeme schematisch auf dünn besiedelte Regionen zu übertragen. Flexible Bedienformen und eine bessere Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsträger können gerade im ländlichen Raum eine bessere Erreichbarkeit schaffen.
Junge Menschen bleiben oder ziehen in den ländlichen Raum, wenn sie dort gute berufliche Perspektiven und eine hohe Lebensqualität vorfinden. Deshalb wollen wir den ländlichen Raum nicht als reinen Ausgleichs- oder Restrik4onsraum behandeln, sondern als eigenständigen Wirtschafts-, Lebens- und Entwicklungsraum stärken. Dazu gehören gute Ausbildungsangebote, eine engere Zusammenarbeit von Schulen und Unternehmen und eine bessere Berufsorientierung. Die berufliche
Bildung wollen wir stärken und flexible Ausbildungswege ermöglichen. Auszubildende sollen durch attraktive Mobilitätsangebote unterstützt werden. Gleichzeitig brauchen Familien verlässliche und bedarfsgerechte Kinderbetreuung sowie bezahlbaren Wohnraum. Statt neue komplizierte Förderprogramme aufzulegen, wollen wir vor allem baurechtliche Hürden abbauen, Genehmigungen beschleunigen und damit auch den Bau von Mitarbeiter- und Azubiwohnungen erleichtern. Entscheidend bleibt darüber hinaus eine starke regionale Wirtschaft. Gute Arbeitsplätze entstehen dort, wo Unternehmen investieren können. Deshalb gehören Wirtscha1sförderung, digitale Infrastruktur, Mobilität und öffentliche Daseinsvorsorge für uns zusammen.
Gleichwertige Lebensverhältnisse bedeuten für uns nicht, dass jedes Angebot in jedem Ort identisch vorhanden sein muss. Entscheidend ist, dass grundlegende Leistungen zuverlässig erreichbar sind und Menschen wegen ihres Wohnortes keine strukturellen Nachteile bei Bildung, Mobilität, digitaler Teilhabe oder wirtschaftlicher Betätigung erfahren. Ein konkretes Ziel ist für uns eine flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Gigabit-Netzen und das Schließen bestehender digitaler Versorgungslücken. Auch öffentliche Verwaltungsleistungen wollen wir unabhängig vom Wohnort digital zugänglich machen. Darüber hinaus wollen wir Erreichbarkeit und Leistungsfähigkeit stärker zum Maßstab staatlichen Handelns machen. Der Rückzug aus der Fläche oder die Zusammenlegung zu immer größeren Strukturen darf nicht die automatische Antwort auf den demografischen Wandel sein.

Für uns sind gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land eine Frage funktionierender Daseinsvorsorge und wirtschaftlicher Perspektiven. Der ländliche Raum darf nicht auf seine Funktion als Produktions- oder Erholungsraum reduziert werden. Menschen werden dort dauerhaft leben und arbeiten, wenn Arbeitsplätze, bezahlbarer Wohnraum, Bildung, medizinische Versorgung, Kinderbetreuung, Mobilität und digitale Infrastruktur verlässlich vorhanden sind. Dabei kommt den landwirtschaftlichen Betrieben eine besondere Bedeutung zu. Sie sichern nicht nur Arbeits- und Ausbildungsplätze und regionale Wertschöpfung, sondern sind vielerorts ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in unseren Dörfern. Landwirte, ihre Familien und Beschäftigten engagieren sich in Vereinen, Dorfgemeinschaften und insbesondere in den Freiwilligen Feuerwehren. Landwirtschaftliche Betriebe sorgen dafür, dass Arbeitsplätze im Ort und Menschen tagsüber vor Ort bleiben. Gerade für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren kann dies in ländlichen Regionen von erheblicher Bedeutung sein. Diese gesellschaftliche Funktion der Landwirtschaft wollen wir stärker anerkennen und bei politischen Entscheidungen berücksichtigen.
Junge Menschen bleiben oder kehren nach Ausbildung und Studium zurück, wenn sie eine echte Zukunftsperspektive vor Ort haben. Dazu gehören gute Arbeits- und Ausbildungsplätze ebenso wie bezahlbarer Wohnraum, erreichbare Schulen und Kitas, medizinische Versorgung, Mobilität und Freizeitangebote. Wir wollen deshalb die regionale Wirtschaft und Wertschöpfung stärken. Gerade in der Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft muss wieder mehr Verarbeitung im eigenen Land stattfinden. Regionale Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe, Molkereien, Handwerk, Lebensmittelwirtschaft und Vermarktungsstrukturen schaffen Arbeits- und Ausbildungsplätze und sorgen dafür, dass Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern bleibt. Das stärkt zugleich die sozialen Strukturen der Dörfer. Wo landwirtschaftliche Betriebe erhalten bleiben, bleiben nicht nur Arbeitsplätze erhalten, sondern häufig auch Menschen, die sich vor Ort engagieren und Verantwortung übernehmen. Landwirtschaftspolitik ist deshalb für uns immer auch Politik für lebendige ländliche Räume. Für junge Menschen, die einen Betrieb gründen oder übernehmen wollen, wollen wir Gründung und Unternehmensnachfolge erleichtern, Beratung und Förderung bündeln und Betriebsübergaben
frühzeitig unterstützen. Auch bezahlbares Wohnen gehört dazu. Wir wollen kommunale, gemeinnützige und genossenschaftliche Wohnungsangebote stärken, Leerstand wieder nutzbar machen und Kommunen bei der Entwicklung von Wohnraum unterstützen.
Gleichwertige Lebensverhältnisse bedeuten für uns nicht, dass jedes Dorf dieselben Angebote wie eine Großstadt haben muss. Es bedeutet aber, dass niemand wegen seines Wohnortes von grundlegender Versorgung und gesellschaftlicher Teilhabe abgeschnitten sein darf. Deshalb wollen wir eine landesweite Entwicklungsstrategie für den ländlichen Raum. Dazu gehören insbesondere verlässlich erreichbare Kitas und Schulen, eine wohnortnahe medizinische Versorgung,
ein bedarfsgerechter und bezahlbarer ÖPNV, der Erhalt von Straßen, Brücken und kommunaler Infrastruktur sowie eine flächendeckend leistungsfähige Mobilfunk- und Breitbandversorgung. Dafür müssen die Kommunen finanziell so ausgestattet sein, dass sie Infrastruktur nicht nur errichten, sondern auch dauerhaft erhalten können. Wir wollen deshalb verlässliche kommunale Finanzierung und langfristige Planungssicherheit statt immer neuer kleinteiliger Förderprogramme. Bei der Digitalisierung muss der Anspruch sein, bestehende Versorgungslücken konsequent zu schließen. Gerade landwirtschaftliche Betriebe sind heute auf leistungsfähige digitale Verbindungen angewiesen – für Betriebsführung, Antragstellung, moderne Landtechnik und Kommunikation. Schnelles Internet und zuverlässiger Mobilfunk gehören für uns genauso zur Daseinsvorsorge wie Straßen und Energieversorgung. Bei konkreten messbaren Erreichbarkeitszeiten oder Versorgungsquoten wollen wir keine Zahlen versprechen, die fachlich noch nicht belastbar hinterlegt sind. Wir wollen gemeinsam mit Kommunen
und den jeweiligen Fachbereichen verbindliche und überprüfbare Versorgungsstandards entwickeln, die den besonderen Bedingungen eines dünn besiedelten Flächenlandes Rechnung tragen. Unser Grundsatz lautet: Der ländliche Raum darf nicht abgehängt werden. Landwirtschaftliche Betriebe sind dabei weit mehr als reine Produktionsstätten. Sie schaffen Arbeitsplätze und Wertschöpfung, sichern regionale Versorgung und tragen das gesellschaftliche Leben in vielen unserer Dörfer mit. Wer Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern erhält und stärkt, stärkt deshalb auch Ehrenamt, Freiwillige Feuerwehren, Dorfgemeinschaften und damit die Zukunft unserer ländlichen Räume.

Der Bauernverband und andere landwirtschaftliche Organisationen werden immer frühzeitig in Gesetzgebungsprozesse einbezogen und angehört. Vorschläge, die umsetzbar sind und die Ziele des Gesetzes nicht gefährden, werden berücksichtigt.
Wir wollen Landwirtschaft in der schulischen Bildung stärker als Teil von Bildung für nachhaltige Entwicklung, Verbraucherbildung, Ernährungsbildung und beruflicher Orientierung verankern. Dabei geht es uns um faktenbasiertes Lernen: Schülerinnen und Schüler sollen erfahren, wie moderne Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern funktioniert – vom Ackerbau über Tierhaltung, Verarbeitung und Vermarktung bis hin zu Fragen von Preisen, Herkunft, Arbeitsbedingungen, Umweltauflagen und gesellschaftlichen Erwartungen. Konkret setzen wir uns dabei für folgende Maßnahmen ein:
Wir unterstützten außerschulische Lernorte wie den „Lernort Bauernhof“. Hofbesuche, Projekttage und Unterrichtseinheiten vor Ort sind der beste Weg, um Landwirtschaft realitätsnah zu erleben. Schulen sollen leichter Zugang zu landwirtschaftlichen Betrieben, Verarbeitungsunternehmen und regionalen Wertschöpfungsketten bekommen. Dazu gehören klare Ansprechstrukturen, gute pädagogische Materialien und möglichst geringe organisatorische Hürden für Schulen.
Darüber hinaus bietet das fächerübergreifend neu ausgerichtete Fach „Berufliche Orientierung“ ab Jahrgangsstufe 8 konkrete Möglichkeiten, landwirtschaftliche Berufsbilder und die Bedeutung der Landwirtschaft für die Ernährungssicherheit und den ländlichen Raum stärker in den Blick zu nehmen. Wir setzen uns dafür ein, dass dabei Kooperationen zwischen Schulen und landwirtschaftlichen Betrieben aktiv gefördert werden – etwa durch Betriebsbesuche, Projekttage und den Einbezug von Landwirten als außerschulische Expertinnen und Experten.
Unser Landesprogramm zur Gesundheitsförderung und Prävention setzt unter anderem auf Gesundheitsförderung an Schulen und den Bau von Lehrküchen. So sollen Kinder und Jugendliche frühzeitig gesunde Lebensgewohnheiten entwickeln und lernen, wie ausgewogene Ernährung und gesundes Kochen im Alltag gelingen. Auch das EU-Schulprogramm leistet hierzu einen wichtigen Beitrag, indem es Wissen über landwirtschaftliche Erzeugnisse und gesunde Ernährung vermittelt. Damit werden auch positive Berührungspunkte mit der Landwirtschaft geschaffen und die Wertschätzung für regionale Produkte und die Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte gestärkt.

Die parlamentarischen Verfahren sehen auch heute schon sehr umfassende Beteiligungen der Verbände vor. Entscheidend ist, dass sich die Politik den Einwänden und Vorschlägen auch annimmt. Wir lehnen die ideologische Machtarroganz, mit der in den vergangenen Jahrzehnten dieses Land regiert wurde, entschieden ab. Wir wollen keine einseitige Politikberatung von NGOs in den Ministerien, die lebensferne Utopien als Maßstab gesellschaftlichen und politischen Handelns fordern. Politik muss sich an den Erfordernissen wirtschaftlicher Vernunft und Zukunftsfähigkeit orientieren. Prämisse des politischen Handelns muss wieder „das Wohl des deutschen Volkes sein“ – ein Blick in das Grundgesetz ist hier hilfreich.
Die Öffentlichkeitsarbeit des Bauernverbandes ist ein gutes Beispiel für eine positive Kommunikation in die Gesellschaft hinein. Diesem Engagement soll mehr Raum gegeben werden. Kooperation mit Schulen sind begrüßenswert und dürfen gerne ausgebaut werden. Insbesondere die positive und progressive Kommunikationsstrategie in den sozialen Medien sehen wir als sehr zielführend an. Das Land soll auch in Zukunft die MeLa als wichtigen Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit unterstützen.

Die Mitsprache der Interessenverbände ist bereits heute in der Geschäftsordnung der Landesregierung und dem Gesetzgebungsverfahren im Landtag klar geregelt. Leider werden Hinweise und Vorschläge, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren und Anhörungen von den Verbänden und anzuhörenden eingebracht werden, weder von der aktuellen Regierung noch von den regierungstragenden Fraktionen berücksichtigt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass sowohl in der Ressortanhörung als auch im Rahmen der Handlungsverfahren im Landtag die Hinweise und Vorschläge der Anzuhörenden Gehör und Niederschlag in der Gesetzgebung finden.
Zunächst ist es Aufgabe der Interessenvertretungen die Landwirtschaft in Schulen, Medien und der öffentlichen Kommunikation realitätsnah, Fakten basiert und Wertschätzung darzustellen. Dennoch haben wir uns in den zurückliegenden Jahren dafür eingesetzt, dass die Landwirtschaft insbesondere in Schulen eine stärkere Berücksichtigung als bisher erfährt. Hierauf werden wir auch in Zukunft Wert legen und die Landwirtschaft und den ländlichen Raum stärker in den Fokus der Bildung rücken.

Wir wollen einen respektvollen, faktenbasierten Dialog, in dem Landwirtschaft nicht stigmatisiert wird und Entscheidungen nachvollziehbar sind. Dabei setzen wir insgesamt stark auf Beteiligung, Transparenz und die Stärkung demokratischer Strukturen – das ist auch für agrarpolitische Regelsetzung relevant.
Konkreten formalen Beteiligungsrechten speziell für landwirtschaftliche Organisationen (Fristen, Vetorechte, Beiratsverbindlichkeit) stehen wir dennoch kritisch gegenüber. Aus unserer Sicht sollten berufsständige Vertretungen zwar grundsätzlich beteiligt werden, aber nicht mit einem „Vetorecht“ ausgestattet werden.
Konkrete Maßnahmen, Landwirtschaft „in Schulen/Medien“ darzustellen, unterstützen wir. Ein stärkeres Engagement des BV MV würden wir sehr begrüßen. Unser Anspruch bleibt, dass Bildung und Politikbildung und Öffentlichkeitsarbeit differenziert, wissenschaftsbasiert und immer wertschätzend sein müssen.

Wir stehen für einen gesellschaftlichen Dialog, der alle Betroffenen und ihre Interessen hört und im Ausgleich miteinander berücksichtigt. Verbände und aktive Zivilgesellschaft sind für uns gleichberechtigte Partner in der Politik. Anders als Union und AfD das fordern, dürfen ihre Rechte nicht eingeschränkt werden. Der konstruktive regelmäßige Austausch und die umfangreiche Beteiligung aller Stakeholder in parlamentarischen Meinungs- und Rechtssetzungsprozessen sind für uns unverhandelbar. Zusätzlich wollen wir Praxischecks einführen, um Gesetzgebung praktikabler zu gestalten.
Die Wertschätzung für die wichtige Aufgabe einer heimischen Lebensmittelproduktion im Einklang mit der Natur, sollte sich auf alle Aspekte der gesellschaftlichen Debatte erstrecken. Besonders in Kita und Schule kann hier viel getan werden, u.a. im Zusammenhang mit einer gesunden Kita- und Schulernährung für alle, die wir fördern wollen.

Wir wollen frühzeitige digitale Beteiligungsverfahren einführen. Fachverbände sollen über ein transparentes und barrierefreies Online-Portal frühzeitig Zugang zu Gesetzesentwürfen erhalten und ihre fachliche Expertise in einem Stadium einbringen können, in dem Änderungen tatsächlich noch möglich sind. Ein besonderes Vetorecht einzelner Verbände sehen wir nicht vor. Unser Anspruch ist aber eine verlässliche, frühzeitige und transparente Verbändebeteiligung, bei der Stellungnahmen nicht nur formal abgefragt, sondern in der politischen Abwägung ernsthaft berücksichtigt werden.
Landwirtschaft ist ein prägender Wirtscha1sbereich Mecklenburg-Vorpommerns und sollte gerade jungen Menschen stärker aus eigener Anschauung vermi6elt werden. Wir wollen Natur- und Erfahrungsräume wie Bauernhöfe ausdrücklich stärker als Lernorte öffnen und Praxispartner in die Bildung einbeziehen. Kooperationen zwischen Schulen, landwirtschaftlichen Betrieben, Verbänden und weiteren Praxispartnern wollen wir erleichtern. Dabei sollte es nicht um ein geschöntes Bild der Landwirtschaft gehen, sondern um ein realistisches Verständnis moderner landwirtschaftlicher Produktion, ihrer wirtschaftlichen Zusammenhänge und ihrer Leistungen für Ernährung, Landschaft und ländliche Räume. Für staatliche Öffentlichkeitsarbeit gilt für uns derselbe Anspruch. Eine politische Steuerung der freien Medien, wie Landwirtschaft dargestellt werden soll, lehnen wir dagegen ab.

Landwirtschaftspolitik darf nicht über die Köpfe derjenigen hinweg gemacht werden, die die Regelungen anschließend in der Praxis umsetzen müssen. Für uns bedeutet echte Wertschätzung deshalb mehr als freundliche Worte: Landwirte und ihre Interessenvertretungen müssen frühzeitig gehört werden, ihre praktische Erfahrung muss in politische Entscheidungen einfließen und Landwirtschaft darf nicht pauschal als Verursacher gesellschaftlicher oder ökologischer Probleme
dargestellt werden. Unser Grundsatz ist: Landwirtschaftspolitik gemeinsam mit den Betrieben gestalten – nicht gegen sie.
Wir wollen landwirtschaftliche Interessenvertretungen, insbesondere den Bauernverband, frühzeitig und verbindlich in Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren einbeziehen, wenn landwirtschaftliche Belange unmittelbar betroffen sind. Dabei reicht es nicht aus, Verbände erst dann anzuhören, wenn wesentliche politische
Entscheidungen bereits gefallen sind. Beteiligung muss zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem Änderungen tatsächlich noch möglich sind. Für wesentliche neue Regelungen wollen wir ausreichend bemessene Stellungnahmefristen und nachvollziehbare Beteiligungsverfahren sicherstellen. Darüber hinaus wollen wir die praktische Erfahrung der Landwirte stärker und systematisch in politische Entscheidungsprozesse einbeziehen. Das gilt insbesondere bei neuen Umwelt-, Tierwohl-,
Dünge-, Pflanzenschutz- oder Bewirtschaftungsauflagen. Auch junge Landwirte sollen gezielt stärker beteiligt werden. Neue Belastungen für die Landwirtschaft dürfen zudem nicht ohne fachliche Folgenabschätzung beschlossen werden. Neben den beabsichtigten Umwelt- oder Schutzzielen müssen Auswirkungen auf Wirtschaftlichkeit, Bewirtschaftung und regionale Lebensmittelproduktion berücksichtigt werden. Welche zusätzlichen formalen Beteiligungsrechte über die bestehenden Anhörungs- und Beteiligungsverfahren hinaus gesetzlich festgeschrieben werden können, wollen wir gemeinsam mit den landwirtschaftlichen Verbänden rechtssicher ausgestalten.
Viele Menschen haben heute kaum noch unmittelbaren Kontakt zur Landwirtschaft. Dadurch entsteht ein Bild von Landwirtschaft, das teilweise stärker durch soziale Medien, Kampagnen oder politische Debatten als durch die tatsächliche Arbeit auf den Betrieben geprägt wird. Wir wollen deshalb Landwirtschaft wieder stärker in die schulische Bildung integrieren. Dazu gehören Projekttage, Besuche landwirtschaftlicher Betriebe und Kooperationen zwischen Schulen und
Landwirtschaft. Kinder und Jugendliche sollen erleben können, wie Lebensmittel erzeugt werden, wie moderne Landwirtschaft funktioniert und welche Verantwortung Landwirte für Tiere, Böden, Natur und Kulturlandschaft tragen. Darüber hinaus halten wir Praktika auf landwirtschaftlichen Betrieben für einen guten Weg, um jungen Menschen praktische Einblicke zu ermöglichen. Landwirtschaft sollte nicht ausschließlich aus dem Klassenzimmer erklärt werden – wer einen Betrieb erlebt hat, kann Chancen, Herausforderungen und Zielkonflikte wesentlich realistischer beurteilen. Zu einem fairen gesellschaftlichen Dialog gehört für uns aber auch, Landwirten Rückendeckung zu geben. Wer nach geltendem Recht, guter fachlicher Praxis und den jeweils gültigen wissenschaftlichen und behördlichen Empfehlungen arbeitet, darf nicht pauschal als Umwelt- oder Klimasünder dargestellt werden. Fachliche Kritik muss möglich sein – pauschale Schuldzuweisungen und Stigmatisierung helfen dagegen weder der Landwirtschaft noch dem Umwelt- und Naturschutz. Unser Grundsatz lautet: Wir wollen wieder mehr miteinander statt übereinander reden. Landwirtschaft braucht gesellschaftliche Wertschätzung, Politik braucht die praktische Erfahrung der Landwirte und Verbraucher brauchen ein realistisches Bild davon, wie ihre Lebensmittel erzeugt werden. Dafür wollen wir Beteiligung, direkten Austausch und landwirtschaftliche Bildung stärken.

Wir wollen die agrarstrukturellen Interessen Mecklenburg-Vorpommerns weiterhin mit großem Engagement und Nachdruck auf Bundes- und EU-Ebene vertreten. Sie können sich darauf verlassen, dass wir dies, wie bisher, durch eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren im Land, im Bund und auf europäischer Ebene tun werden. Dabei ist uns besonders wichtig, dass die spezifischen Bedingungen eines landwirtschaftlich geprägten Flächenlandes wie Mecklenburg-Vorpommern in den politischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Dazu gehören verlässliche Rahmenbedingungen, eine auskömmliche Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Erhalt der ländlichen Entwicklung sowie praxistaugliche Regelungen für die Betriebe vor Ort. In dieser Legislaturperiode haben wir frühzeitig klare Landespositionen zum EU-Haushalt ab 2028 und zur künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik formuliert und auf allen politischen Ebenen konsequent vertreten: durch die Ministerpräsidentin im Bundesrat, durch den Landwirtschaftsminister mit entsprechenden Anträgen auf den Agrarministerkonferenzen, oft gemeinsam mit den ostdeutschen Ländern sowie durch unsere Europaabgeordnete in Brüssel. Unser Ziel ist klar: Die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern darf nicht benachteiligt werden.
Wir unterstützen Ihre Forderung, dass Änderungen in EU- und Bundesrecht für landwirtschaftliche Betriebe möglichst planbar, frühzeitig angekündigt und mit ausreichenden Übergangsfristen umgesetzt werden müssen. Landwirtschaftliche Betriebe brauchen Verlässlichkeit, weil Investitionen in Technik, Gebäude, Personal, Tierhaltung, Klima- und Umweltschutz langfristig geplant werden müssen.
Um dies sicherzustellen, setzen wir auf einen engen und regelmäßigen Austausch zwischen Landespolitik, Bundesregierung und unseren Abgeordneten im Europäischen Parlament. Gerade bei Vorhaben der Gemeinsamen Agrarpolitik und des Mehrjährigen Finanzrahmens ist uns wichtig, Rückmeldungen aus Mecklenburg-Vorpommern frühzeitig in die europäische Ebene einzuspeisen. Hinweise aus dem Bauernverband, von Betrieben und aus den ländlichen Räumen sollen nicht erst dann berücksichtigt werden, wenn Regelungen bereits beschlossen sind, sondern möglichst früh im politischen Verfahren.
Konkret heißt das frühzeitig auf geplante EU-Vorhaben hinzuweisen, mögliche Auswirkungen auf unsere Betriebe zu bewerten und gemeinsam auf praxistaugliche Lösungen, realistische Übergangsfristen und verständliche Umsetzungsregelungen hinzuwirken. So können landespolitische Erfahrungen und die Perspektive der landwirtschaftlichen Praxis gezielt in parlamentarische Beratungen, Gespräche mit der Bundesregierung und Abstimmungen auf EU-Ebene eingebracht werden.
Neue Regelungen müssen aus unserer Sicht frühzeitig kommuniziert, nachvollziehbar begründet und so ausgestaltet werden, dass sie in den Betrieben tatsächlich umgesetzt werden können. Dazu gehören klare Folgenabschätzungen, ein Praxischeck, die Beteiligung des Berufsstandes und der Länder sowie ausreichend lange Übergangsfristen. Ebenso wichtig ist weniger Bürokratie: weniger Doppelprüfungen, verständlichere Antragsverfahren, einheitlichere Vorgaben und digitale Verfahren, die Betriebe tatsächlich entlasten.
Die SPD nimmt die Belastung landwirtschaftlicher Betriebe durch Förderverfahren, Kontrollen und Dokumentationspflichten ernst. Unser Ziel ist es, bestehende Verfahren praxistauglicher, verständlicher und möglichst weniger aufwendig zu gestalten.
Allerdings ist es so, dass viele Vorgaben auf Bundes- oder EU-Recht beruhen und nicht allein auf Landesebene verändert werden können. Wir wollen aber prüfen, welche Spielräume das Land im Vollzug nutzen kann, um Verfahren zu vereinfachen, Doppelabfragen zu vermeiden und Kontrollen besser aufeinander abzustimmen.
Auf Bundes- und EU-Ebene werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass Förderbedingungen und Nachweispflichten stärker an der Praxis der Betriebe ausgerichtet werden.

Die AfD tritt schon lange für eine Renationalisierung der Agrarpolitik ein. Wir sehen die Regulierungswut der EU als Übergriffigkeit gegenüber unseren Agrarbetrieben an und wollen eine praxisorientierte und auf die Bedürfnisse Deutschlands zugeschnittene Agrarpolitik. Bis dahin wird sich eine AfD-Landesregierung im Rahmen des Möglichen für die Interessen der historisch gewachsenen Großflächenlandwirtschaft einsetzen. Die Agrarförderung muss sich an den regionalen Strukturen orientieren und darf nicht einem Bilderbuch-Wunsch entspringen. Wir werden die Bedürfnisse der Großbetriebe ebenso vertreten wie jene der kleineren Betriebe oder „Nischen“. Über allem muss das Ziel der Ernährungssicherheit stehen, erst danach ist Raum für weitere Zielstellungen, die wir allerdings mit der Branche gemeinsam formulieren wollen.
Mit welchen Maßnahmen wollen Sie sicherstellen, dass Änderungen in EU- und Bundesrecht planbar, frühzeitig angekündigt und mit ausreichenden Übergangsfristen für landwirtschaftliche Betriebe umgesetzt werden? Indem wir die Gemeinsame Agrarpolitik der EU beenden. Alles andere ist nur Wunschdenken.
Wir brauchen einen europäischen Binnenmarkt, aber keine europäische Agrargesetzgebung, die letztlich viele Schlupflöcher bietet und zahlreiche Sonderwege. Die eingeschlagene Richtung der EU- Agrarpolitik geht überwiegend zu Lasten der deutschen Landwirtschaft, die seit Jahren von wechselnden Regierungskoalitionen auf dem Altar ihrer Klima- und Umweltschutzideologie geopfert wird.
Welche konkreten Schritte werden Sie auf Landes- und Bundesebene unternehmen, um Förderverfahren, Kontrollen und Dokumentationspflichten in der Agrarverwaltung spürbar zu vereinfachen? In dem wir die Gemeinsame Agrarpolitik der EU beenden. Alles andere ist nur Wunschdenken. Wir brauchen einen europäischen Binnenmark,t aber keine europäische Agrargesetzgebung, die letztlich viele Schlupflöcher bietet und zahlreiche Sonderwege. Die eingeschlagene Richtung der EU-Agrarpolitik geht überwiegend zu Lasten der deutschen Landwirtschaft, die seit Jahren von wechselnden Regierungskoalitionen auf dem Altar ihrer Klima- und Umweltschutzideologie geopfert wird. Die Kontrollen, Dokumentationszwänge und Abhängigkeiten bei Förderungen sind Ausdruck dieser Politik.

Bereits im Dezember des vergangenen Jahres hat der CDU-Landtagsfraktion einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die Landesregierung auffordert, auf allen Ebenen die Interessen der Ostdeutschen Landwirtschaftsunternehmen zu vertreten. Selbst haben wir Gespräche mit dem Bundeslandwirtschaftsminister, dem zuständigen Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament und anderen Vertretern auf Bundes- und EU-Ebene geführt.
Wir sind der Auffassung, dass Änderungen in EU- und Bundesrecht von heute frühzeitig für jedermann (Digitalisierung) wahrnehmbar ist.
Investitionen in der Landwirtschaft (Tierhaltung) sind nur möglich, wenn sie langfristige Bestandskraft haben. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass diese Investitionen über einen Zeitraum 20 Jahren (Abschreibung) auch bei veränderte Rechtsetzung Bestandskraft haben.
Bereits in den vergangenen Jahren haben wir uns für Bürokratieabbau und Deregulierung eingesetzt. Mit der Einrichtung des Ministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung auf Bundesebene hat die CDU maßgebliche Schritte unternommen, um Bürokratieabbau und Deregulierung zu ermöglichen. Mit dem Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung werden wir weitere Möglichkeiten prüfen, wo Förderverfahren, Kontrollen und Dokumentationspflichten in der Agrarverwaltung vereinfacht werden können.

Wir wollen, dass Förderpolitik einfacher, transparenter und gerechter wird: weniger Bürokratie, bessere digitale Verfahren und klare, sozial-ökologische Leitplanken. In Bund und Land fordert Die Linke, Förder- und Antragsverfahren zu vereinfachen und Landwirtschaftsförderung stärker an Umweltstandards zu knüpfen.
Zum Thema Übergangsfristen/Planbarkeit teilt Die Linke MV mit Ihnen den Anspruch, dass Änderungen frühzeitig kommuniziert und so umgesetzt werden müssen, dass Betriebe nicht „über Nacht“ in Unmöglichkeit gedrängt werden, die konkrete Umsetzung (Fristen, Stichtage, Härtefallregeln) ist muss so ausgestaltet sein, dass Niemand überfordert wird.

Selbstredend ist es Aufgabe der Landespolitik, die Interessen der hiesigen Menschen, Wirtschaft und Verbraucher gegenüber Bund und EU zu vertreten. Dafür werden wir die entsprechenden Strukturen beibehalten und stärken, wie Landesvertretungen bei der Europäischen Union und dem Bund aber auch als starke Stimme Mecklenburg-Vorpommerns in Bundesrat und den Ministerkonferenzen.
Enge Zusammenarbeit mit den anderen ostdeutschen Ländern, überall wo es gemeinsame Interessen gibt, wollen wir fortsetzen und intensivieren.
In der Ampelzeit haben wir bereits begonnen, die Verfahren im Rahmen der Agrarförderung zu vereinfachen, beispielsweise Vorgaben für Mindestbreite und Fläche von Blühstreifen reduziert, starre Datumsvorgaben bei Fruchtwechsel und Mindestbedeckung aufgehoben und Förderung trotz Ohrmarkenverlust bei Tieren eingeführt (siehe Link oben). Bürokratieabbau ist ein stetiger Prozess gemeinsam mit der Praxis, dem wir in einer neuen Landesregierung hohe Priorität geben werden.

Wir wollen die Möglichkeiten des Landes im Bundesrat und gegenüber dem Bund konsequent nutzen und uns auf europäischer Ebene für eine Gemeinsame Agrarpolitik einsetzen, die unterschiedliche Betriebsgrößen und Bewirtscha1ungsformen respektiert und die landwirtschaftlichen Betriebe nicht durch immer neue Detailvorgaben belastet. Wir lehnen nationale und landesseitige Sonderwege ab, die unsere Betriebe gegenüber ihren europäischen Wettbewerbern benachteiligen. Die erste Säule der GAP darf nicht mit Anforderungen überfrachtet werden, die über die ohnehin geltende Fachgesetzgebung hinausgehen. Freiwillige Umweltleistungen wollen wir dagegen angemessen honorieren und so ausgestalten, dass sie für die Betriebe auch wirtschaftlich attraktiv sind. Gerade bei europäischen Regelungsvorhaben werden wir uns dafür einsetzen, dass die Erfahrungen und die besonderen agrarstrukturellen Bedingungen Mecklenburg-Vorpommerns frühzeitig in die deutsche Verhandlungsposition einfließen.
Wir wollen auf Landesebene auf zusätzliche Verschärfungen bundes- und europarechtlicher Vorgaben verzichten und neue Regelungen so früh wie möglich transparent kommunizieren. Auf Bundes- und EU-Ebene werden wir uns für ausreichend lange Übergangsfristen und eine praxistaugliche Umsetzung einsetzen. Dabei müssen insbesondere Fristen und Stichtage die betrieblichen Abläufe in der Landwirtschaft berücksichtigen. Änderungen an Förderbedingungen dürfen nicht kurzfristig während eines bereits laufenden Produktions- oder Antragsjahres die wirtschaftliche Kalkulation der Betriebe verändern. Unser Grundsatz ist, dass sich ändernde Anforderungen vorhersehbar sein und den Betrieben ausreichend Zeit zur technischen und wirtschaftlichen Anpassung lassen müssen.
Wir wollen die Agrarverwaltung konsequent nach dem Once-Only-Prinzip ausrichten: Daten, die einer Behörde bereits vorliegen, dürfen nicht erneut vom Betrieb abgefragt werden. Dazu müssen bestehende Datenbanken und Verwaltungsverfahren über einheitliche Schnittstellen besser miteinander verknüpft werden. Im Agrarbereich wollen wir insbesondere Mehrfachmeldungen in der Tierhaltung über eine modernisierte HIT-Datenbank vermeiden und die Dokumentation von
Tierarzneimitteln digitalisieren. Förderverfahren wollen wir ebenfalls vollständig digitalisieren und möglichst über einheitliche Systeme abwickeln. Doppelte Angaben bei nationalen und europäischen Fördervorgaben müssen vermieden, Kontrollanforderungen besser aufeinander abgestimmt und Fristen übersichtlicher gestaltet werden.
Auf Landesebene wollen wir darüber hinaus ein sofortiges Regulierungs- und Bürokratiemoratorium für nicht zwingend notwendige Berichts- und Dokumentationspflichten einführen. Bestehende Pflichten werden überprüft und auf das notwendige Minimum reduziert. Für jede neue Landesvorgabe
sollen zwei bestehende Regelungen entfallen oder zusammengeführt werden. Auf Bundes- und europäischer Ebene werden wir uns über den Bundesrat und im politischen Dialog für entsprechende Entlastungen einsetzen.

Die Landwirtschaft braucht verlässliche politische Rahmenbedingungen statt ständig neuer Vorgaben und kurzfristiger Änderungen. Landwirtschaftliche Betriebe planen über Jahre und Jahrzehnte. Investitionen in Ställe, Technik, Flächen und Bewirtschaftung müssen sich langfristig rechnen können. Deshalb wollen wir die agrarstrukturellen Interessen Mecklenburg-Vorpommerns auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene frühzeitig und mit einer starken Stimme vertreten. Unser Ziel sind weniger Bürokratie, praxistaugliche Regeln, verlässliche Förderung und ausreichend lange Übergangsfristen.
Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland mit einer besonderen Agrarstruktur und sehr unterschiedlich aufgestellten landwirtschaftlichen Betrieben. Diese Besonderheiten müssen bei Entscheidungen auf Bundes- und EU-Ebene stärker berücksichtigt werden. Regelungen dürfen nicht an der betrieblichen Realität vorbeigehen oder bestimmte Betriebsgrößen und Bewirtschaftungsformen strukturell benachteiligen. Das gilt insbesondere für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU. Wir wollen die flächenbezogenen Direktzahlungen erhalten und lehnen Kappung und Degression ab. Mecklenburg-Vorpommern hat historisch gewachsene und sehr unterschiedliche Betriebsstrukturen. Diese Vielfalt wollen wir erhalten. Eine pauschale Benachteiligung größerer Betriebe allein aufgrund ihrer Flächenausstattung
halten wir ebenso falsch wie eine Agrarpolitik, die kleinere Betriebe mit unverhältnismäßiger Bürokratie belastet. Förderung muss die unterschiedlichen Betriebsformen und -größen Berücksichtigen, statt sie gegeneinander auszuspielen. Wir wollen deshalb Bundesratsinitiativen und andere politische Möglichkeiten auf Bundesebene aktiv nutzen und uns auf EU-Ebene frühzeitig einbringen. Die Landesregierung sollte ihre Positionen gemeinsam mit Landwirten und ihren Interessenvertretungen entwickeln, bevor wesentliche Entscheidungen bereits gefallen sind. Ebenso wichtig ist für uns, die unabhängige Agrarforschung in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken und deren wissenschaftliche und praktische Erkenntnisse stärker in Gesetzgebung und Verwaltung einfließen zu lassen.
Ein besonderes Problem sehen wir nicht nur in den europäischen Vorgaben selbst, sondern auch darin, wie diese auf Landes- und kommunaler Ebene ausgelegt und vollzogen werden. Europäische Regelungen lassen den Mitgliedstaaten und Regionen vielfach Handlungsspielräume. Diese dürfen nicht durch eine besonders restriktive Verwaltungspraxis unnötig eingeengt werden. Für uns muss deshalb bei der Nutzung bestehender rechtlicher Handlungsspielräume stärker der
Grundsatz gelten: Was rechtlich nicht verboten ist, muss grundsätzlich ermöglicht werden. Aus europäischen Mindestvorgaben dürfen auf Landesebene nicht vorsorglich immer neue Einschränkungen entstehen. Dafür brauchen wir auch eine andere Verwaltungskultur. Sachbearbeiter müssen rechtssicher entscheiden können, ohne aus Sorge vor späteren Beanstandungen grundsätzlich die restriktivste Auslegung zu wählen. Wir brauchen wieder mehr Entscheidungsverantwortung und auch mehr Mut zu vertretbaren Entscheidungen. Das Land muss seinen Behörden dafür klare Rückendeckung geben und sich gegenüber Bund und EU dafür einsetzen, dass nachvollziehbare Entscheidungen nicht durch eine überzogene Kontroll- und Sanktionspraxis verhindert werden. Regionaler Handlungsspielraum ist schließlich kein Fehler im europäischen System, sondern notwendig, damit Regelungen den unterschiedlichen Bedingungen vor Ort gerecht werden können.
Änderungen im Agrarrecht müssen frühzeitig angekündigt und mit realistischen Übergangsfristen verbunden werden. Es kann nicht sein, dass Betriebe auf Grundlage geltender Vorgaben investieren und wenige Jahre später durch neue Anforderungen erneut zu kostspieligen Umbauten gezwungen
werden. Dabei gilt für uns: Wer nach geltendem Recht und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt gültigen fachlichen Vorgaben gehandelt und investiert hat, muss sich auf einen angemessenen Vertrauens- und Bestandsschutz verlassen können. Neue Vorgaben müssen deshalb auf praktische Umsetzbarkeit, Kosten und Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit geprüft werden. Wo politische Entscheidungen zusätzliche Investitionen erforderlich machen, müssen ausreichend lange Übergangsfristen und gegebenenfalls eine angemessene finanzielle Unterstützung vorgesehen werden.
Ein zentraler Punkt ist der konsequente Abbau von Agrarbürokratie. Wir wollen digitale Verfahren vereinfachen, Anträge und Kontrollen stärker bündeln, Doppelprüfungen vermeiden und Bearbeitungsverfahren beschleunigen. Landwirte sollen Daten grundsätzlich nur einmal an die Verwaltung übermitteln müssen. Bereits bei Behörden vorhandene Informationen dürfen nicht immer wieder neu abgefragt werden. Digitalisierung muss tatsächlich Arbeit sparen und darf nicht lediglich zusätzliche Dokumentationspflichten digitalisieren. Auch Förderprogramme müssen einfacher, verlässlicher und langfristiger werden. Gerade kleinere
Betriebe dürfen nicht faktisch von Förderungen ausgeschlossen werden, weil Antragstellung, Nachweise und Kontrollen in keinem vernünftigen Verhältnis zur Förderung stehen. Unser Grundsatz lautet: Die Arbeitszeit der Landwirte gehört in erster Linie auf den Betrieb und nicht an den Schreibtisch. Wir wollen deshalb Bürokratie abbauen, vorhandene regionale Handlungsspielräume tatsächlich nutzen und unseren Behörden den notwendigen Rückhalt für praxisnahe Entscheidungen geben. Auf Bundes- und EU-Ebene setzen wir uns zugleich für einfache, langfristig verlässliche Regeln und ausreichende Übergangsfristen ein. Landwirtschaft braucht Planungssicherheit – und eine Verwaltung, die ermöglicht, statt vorsorglich zu verhindern.

Wir haben die Voraussetzungen geschaffen, dass für Mecklenburg-Vorpommern ein Wolfsmanagementplan erstellt bzw. weiterentwickelt werden kann. Dies liegt nun ausschließlich in den Händen der obersten Jagdbehörde. Diese muss gewährleisten, dass der günstige Erhaltungszustand nicht gefährdet wird.
Die Rissgutachter werden geschult, da sie zukünftig Entscheidungen rechtssicher fällen müssen. Ein Schwerpunkt liegt weiterhin in der Unterstützung der Weidetierhalter zum Schutz der Weidetiere vor dem Wolf. Die Aufklärung bleibt eine wichtige Daueraufgabe.
Die genannten Arten unterliegen alle dem Naturschutzrecht. Deswegen wurden entsprechende Richtlinien erlassen, die regelmäßig an die Erfordernisse angepasst werden.
Beim Biber gibt es mit der Biberverordnung eine gute Grundlage für ein abgestuftes Vorgehen, Beratung und mildere Maßnahmen, bei erheblichen Schäden oder Gefahren können weitergehende Maßnahmen umgesetzt werden. Wir streben Anpassungen an, um den praktischen Vollzug der Regelungen weiterzuentwickeln Bei Schäden durch den Biber unterstützen wir die Wasser- und Bodenverbände in unserem Land.
Beim Kormoran ist es kompliziert, weil wir hier eine europäische Lösung zur Bestandsregulierung brauchen. Wir setzen uns weiterhin für einen EU-weiten Kormoran-Managementrahmen ein, dazu gehört auch die Änderung des Schutzstatus des Kormorans.
Der Nutria unterliegt seit September 2017 in Mecklenburg-Vorpommern dem Jagdrecht. Die Aufnahme in das Jagdrecht erfolgte als Reaktion auf die starke Ausbreitung der invasiven Art und die damit verbundenen Schäden an Deichen und Gewässerufern. Seit der Landesjagdgesetz-Novelle 2024 sind für die Jagd auf Nutria auch Nachtsichtvorsatz- oder Nachtsichtaufsatzgeräte erlaubt. Hier kommt es vor allem auf eine gute Zusammenarbeit von Jägerschaft, Wasser- und Bodenverbänden, Landwirtschaft und Behörden an. Für Wildgänse müssen die Jägerschaft und die Jagdbehörde im Rahmen von flächenbezogenen Bejagungsanordnungen alles unternehmen, um entstehenden Wildgänseschäden auf Wintergetreide- und Rapsaussaaten zu begegnen, sofern andere Möglichkeiten versagen. Der Erlass zur Verhinderung übermäßiger Wildgänseschäden auf frisch eingesäten Wintergetreide- und Rapsaussaaten konkretisiert das Vorgehen.

Wir haben die ungehinderte Ausbreitung des Wolfes von Anbeginn an kritisiert. Der nun eingetretene Fall einer enormen Populationsexplosion war abzusehen. Wir wollen die Koexistenz von Wolf und Kulturlandschaft ermöglichen, dabei setzen wir auf ein klares Regionalmanagement. Es soll wolfsfreie Territorien geben und im Gegenzug auch Rückzugsräume für diese Art, in der ein gewisser Vorrang für den Artenschutz vor anderen Nutzungsansprüchen gelten muss.
Mit welchen Instrumenten wollen Sie Konflikte mit Arten wie Biber, Kormoran, Nutria oder Wildgänsen pragmatisch lösen, wenn diese erhebliche landwirtschaftliche oder wasserwirtschaftliche Schäden verursachen? Mit der konsequenten Bejagung. Wir haben großartige Erfolge im Bereich Artenschutz zu
verzeichnen, jedoch ist mittlerweile oftmals eine Grenze überschritten, sodass die Vereinbarkeit von menschlichen Nutzungsansprüchen innerhalb der über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft und der ungehinderten Ausbreitung von Wildarten nicht mehr gegeben ist. Hier muss konsequent eingegriffen werden und es ist kein Platz für falsche, oftmals urban geprägte Romantik.

Die CDU hat sich schon in der Vergangenheit für ein Management des Wolfes und die Reduzierung des Biber- und Kormoranbestandes eingesetzt. Nachdem für den Wolf der Schutzstatus in der Berner Konvention und der FHH-Richtlinie herabgesetzt, dass Bundes- und das Landesjagdgesetz angepasst wurden, werden wir ein Management einrichten, welches feste Bestandszahlen, Abschussquoten und Ausschlussgebiete festlegt.
Wir werden dafür Sorge tragen, dass die unteren Naturschutzbehörden zügig Entnahmegenehmigungen für den Biber erteilen kann. Hierfür werden wir eine entsprechende Verordnung in Kraft setzen. Hinsichtlich der Abwehr von Schäden an landwirtschaftlichen oder wasserwirtschaftlichen Grundstücken ist die Jagd auf Kormoran, Nutria oder Wildgänse schon heute erlaubt. Hier setzen wir auf die Zusammenarbeit zwischen Jagdpächter und Eigentümer.

Der Zielkonflikt zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung ist real. Deshalb unterstützt Die Linke MV den in MV eingeschlagenen Weg, Naturschutz und Weidetierhaltung zusammenzubringen. Das landesweite Wolfsmanagement wird es künftig ermöglichen, rechtssicher, schneller und unbürokratischer als bisher,
sogenannte „Problemwölfe“ oder sogar ganze Rudel zu entnehmen. Oberste Priorität hat, trotz aller Managementmaßnahmen für den Wolf, die Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes dieser geschützten Art. Für uns gilt: Zuerst müssen Herdenschutz und Schadensausgleich funktionieren und unbürokratisch
sein. Zugleich sind rechtsstaatliche und wissenschaftliche Kriterien Maßstab jedes Eingriffs.
Weitere geschützte Arten in das Jagdrecht zu überführen, lehnt Die Linke MV ab. Dies gilt auch für die Kegelrobbe, den Kormoran oder den Biber.

Der Umgang mit Wolf, Biber und Kormoran misst sich nicht an politischer Opportunität oder populistischen Forderungen, sondern an Recht und Gesetz. Der jeweilige aktuelle Erhaltungszustand wird wissenschaftlich ermittelt, alle Maßnahmen leiten sich daraus ab.
Der beste Schutz von Weidetieren sind eine gezielte Förderung des Herdenschutzes und eine bessere Ausstattung der Weidetierhaltung. Leider beschneidet im Gegenteil die Bundesregierung gerade die Grünland- und Weidetierförderung. Einzelne Wölfe, die gelernt haben, Elektrozäune zu überwinden und großen Schaden in Herden anrichten, sollten schnellstmöglich gezielt und fachgerecht abgeschossen werden. Ein genereller, ungezielter Abschuss von Wölfen aus funktionierenden Rudeln ist allerdings kontraproduktiv. Die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ist Symbolpolitik und wird absehbar keine positiven Auswirkungen haben.
Schäden durch geschützte Tiere sollten schneller und unbürokratischer ausgeglichen werden, als das heute häufig der Fall ist.

Wir setzen uns für ein wissenscha1lich fundiertes Wildtiermanagement ein, das sowohl den Artenschutz als auch die berechtigten Interessen der Land- und Forstwirtschaft berücksichtigt. Pauschale Lösungen werden den unterschiedlichen regionalen Situationen nicht gerecht. Deshalb unterstützen wir ein sachgerechtes Bestandsmanagement bei konfliktträchtigen Arten wie Biber, Kormoran, Wildgänsen und Wolf. Wo erhebliche land- oder wasserwirtschaftliche Schäden entstehen,
müssen rechtssichere und praktikable Möglichkeiten bestehen, Bestände zu regulieren oder einzelne Tiere zu entnehmen. Entscheidend ist, dass Behörden schnell, unbürokratisch und auf Grundlage nachvollziehbarer Kriterien entscheiden können. Gleichzeitig müssen Präventionsmaßnahmen und praktikable Schadensvermeidungsstrategien dort unterstützt werden, wo sie tatsächlich wirksam sind.
Bei invasiven Arten wie der Nutria unterstützen wir eine konsequente Bestandsregulierung.

Für uns gehören Artenschutz, der Schutz der landwirtschaftlichen Tierhaltung und die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum zusammen. Der Wolf hat sich in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland wieder fest etabliert. Damit kann sich die Politik nicht länger darauf beschränken, ausschließlich seinen Schutz zu organisieren. Sie muss ebenso gewährleisten, dass insbesondere Weidetierhaltung wirtschaftlich und praktisch möglich bleibt und die berechtigten Sicherheitsinteressen der Bevölkerung berücksichtigt werden. Gerade die Weidetierhaltung ist für Landschaftspflege, Biodiversität und regionale Tierhaltung von
großer Bedeutung. Wo einzelne Tierarten erhebliche Schäden verursachen, auffälliges Verhalten zeigen oder Bestände regional zu hoch werden, brauchen wir ein wirksames und rechtssicheres Bestandsmanagement.
Nachdem der Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene abgesenkt und der Wolf inzwischen in das Bundesjagdgesetz aufgenommen wurde, müssen die daraus erweiterten Handlungsmöglichkeiten nun auch in Mecklenburg-Vorpommern konsequent und rechtssicher genutzt werden. Unser Ziel ist ein rechtssicheres Wolfsmanagement, das die regional sehr unterschiedlichen Bestandsdichten und Konfliktlagen berücksichtigt. Die Entnahme von Problemwölfen muss deutlich schneller und unbürokratischer möglich sein. Wo sich Wölfe wiederholt Nutztieren, Menschen oder Siedlungen nähern, Herdenschutz überwinden oder ihre natürliche Scheu verlieren, muss gehandelt werden können. Darüber hinaus setzen wir uns für die Möglichkeit wolfsfreier Zonen ein. Diese brauchen wir insbesondere dort, wo ein wirksamer Herdenschutz aufgrund der örtlichen Gegebenheiten praktisch nicht oder nur unverhältnismäßig möglich ist. Das betrifft beispielsweise Deichgebiete, in denen eine sichere Einzäunung der Weidetiere mit den Anforderungen des Hochwasserschutzes kollidieren kann, aber auch stark touristisch genutzte Gebiete, in denen etwa der Einsatz von Herdenschutzhunden zu zusätzlichen Konflikten führen kann. Wenn Weidetierhaltung politisch
gewollt ist, müssen wir sie auch dort ermöglichen, wo klassischer Herdenschutz an seine praktischen Grenzen stößt. Auch die Sorgen der Menschen im ländlichen Raum müssen ernst genommen werden. Wenn Wölfe wiederholt unmittelbar an Wohnhäusern oder in Gärten auftreten, verändert dies das Sicherheitsgefühl und den Alltag. Eltern müssen darauf vertrauen können, dass ihre Kinder im eigenen Garten spielen oder kurze Wege im Dorf zurücklegen können. Ebenso müssen Menschen sich grundsätzlich sicher fühlen können, wenn sie im Wald spazieren gehen, Pilze suchen oder sich anderweitig in der Natur bewegen.
Solche Sorgen anzusprechen, darf nicht dazu führen, Menschen pauschal als Wolfsgegner oder Gegner des Artenschutzes abzustempeln. Akzeptanz entsteht nur, wenn Politik Ängste, Erfahrungen und konkrete Konflikte ernst nimmt.
Ein wirksames Wolfsmanagement ersetzt den Herdenschutz nicht. Wir wollen die Förderung des Herdenschutzes ausdrücklich fortführen und die Weidetierhalter dabei langfristig und verlässlich unterstützen. Dazu gehören geeignete Zäune, technische Schutzmaßnahmen und – wo ihr Einsatz sinnvoll und praktikabel ist – Herdenschutzhunde. Die Förderung muss unbürokratisch ausgestaltet sein und darf sich nicht allein auf die erstmalige Anschaffung beschränken. Denn Herdenschutz verursacht dauerhafte Kosten und zusätzlichen Arbeitsaufwand: Kontrolle und Unterhaltung von Zäunen, Freihalten von Zauntrassen, Reparaturen sowie Haltung und Versorgung von Herdenschutzhunden. Diese laufenden Belastungen müssen bei der Unterstützung der Weidetierhalter angemessen berücksichtigt werden. Gleichzeitig muss klar sein: Herdenschutz hat Grenzen. Nicht jede Landschaft und nicht jede Form der Weidetierhaltung lässt sich mit immer höheren Zäunen oder Herdenschutzhunden absichern. Deshalb brauchen wir beides: dauerhaft geförderten Herdenschutz und ein konsequentes Bestandsmanagement einschließlich der Möglichkeit wolfsfreier Zonen.
Kommt es trotz Schutzmaßnahmen zu Nutztierrissen, brauchen die betroffenen Betriebe schnelle, unbürokratische und vollständige Entschädigungen. Dabei darf nicht allein der unmittelbare Wert des gerissenen Tieres betrachtet werden. Auch nachweisbare Folgeschäden – beispielsweise verletzte Tiere, Tierarztkosten, Fehlgeburten oder weitere wirtschaftliche Schäden innerhalb einer Herde – müssen angemessen berücksichtigt werden. Verfahren zur Feststellung und Regulierung von Schäden müssen so einfach wie möglich ausgestaltet werden. Unser Ziel bleibt jedoch, Schäden möglichst zu verhindern, statt sie anschließend lediglich zu
entschädigen.
Auch bei anderen Arten brauchen wir ein stärker an den tatsächlichen regionalen Verhältnissen orientiertes Management. Artenschutz darf nicht dazu führen, dass erhebliche landwirtschaftliche, wasserwirtschaftliche oder ökologische Schäden dauerhaft hingenommen werden müssen. Bei Biber, Kormoran, Nutria oder regional sehr hohen Wildgänsebeständen müssen wirksame und rechtssichere Instrumente zur Bestandsregulierung zur Verfügung stehen. Wo einzelne Arten erhebliche Schäden verursachen, Entwässerungssysteme beeinträchtigen, Flächen übermäßig belasten oder andere ökologische und wirtschaftliche Probleme entstehen, muss gezielt eingegriffen werden können. Dabei setzen wir nicht auf pauschale Bekämpfung, sondern auf ein wissenschaftlich begründetes, regional differenziertes Wildtiermanagement, das Schutzinteressen ebenso berücksichtigt wie Landwirtschaft, Fischerei, Wasserwirtschaft und die berechtigten Interessen der Menschen vor Ort. Unser Grundsatz lautet: Artenschutz braucht Akzeptanz. Dafür brauchen wir beim Wolf drei Dinge gleichzeitig: dauerhaft geförderten Herdenschutz, ein konsequentes und rechtssicheres Bestandsmanagement sowie wolfsfreie Zonen dort, wo Herdenschutz praktisch nicht ausreichend umsetzbar ist. Die Sorgen der Menschen im ländlichen Raum und die Belastungen der Weidetierhalter müssen ernst genommen werden. Wer auf Probleme und Sicherheitsbedenken
hinweist, darf nicht ausgegrenzt oder pauschal als Gegner des Artenschutzes dargestellt werden.

Die SPD MV steht für starke berufliche Bildung im ganzen Land. Die drei landwirtschaftlichen Berufsschulstandorte sind für die Ausbildung in einem Flächenland von besonderer Bedeutung. Wir wollen das Netz der beruflichen Schulen landesweit sichern und Ausbildungsgänge auch durch digitale Unterstützungs- und Vernetzungsmöglichkeiten wie die digitale Landesschule stärken. Dadurch ermöglichen wir kürzere Wege zum Ausbildungsort für Auszubildende, unabhängig von ihrem Wohn- und Arbeitsort oder ihrer Berufsausbildung. Für die Landwirtschaft bedeutet das: gut erreichbare Standorte, moderne Lernbedingungen und eine enge Verbindung zwischen Berufsschule, Ausbildungsbetrieben, Berufsverbänden und der Praxis. Bereits heute finanzieren wir dafür in 13 Ausbildungsberufen im Agrarbereich die Ausbildungskosten der Bildungsträger zu 70 Prozent und leisten zusätzlich Zuwendungen für anfallende Übernachtungskosten der Azubis.
Wir haben die Berufsschulen bereits mit 150 zusätzlichen Stellen für Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer unterstützt. Diesen Weg wollen wir fortsetzen. Unser Ziel ist, die duale Ausbildung auf hohem Niveau zu halten, die Anzahl der Ausbildungsvertragsauflösungen durch bessere Beratung reduzieren, um somit alle Auszubildenden zu einem hochwertigen Abschluss zu führen. Dazu gehören ausreichend Lehrkräfte, attraktive Arbeitsbedingungen, Fortbildung, digitale Lernmaterialien und multiprofessionelle Teams an Berufsschulen. Auch die systematische Entwicklung von KI-Kompetenz in Schule, Ausbildung, Studium und Weiterbildung wollen wir strukturell voranbringen.
Für gute Rahmenbedingungen der dualen Ausbildung werden wir bis 2037 insgesamt 250 Millionen Euro in Berufsschulen und handwerkliche Bildungszentren investieren. Davon sollen auch moderne Ausstattung, digitale Lernmöglichkeiten und zukunftsfeste Ausbildungsstrukturen profitieren. Zusätzlich wollen wir die Unterstützung für Unterkunftskosten von Auszubildenden beibehalten und bei steigenden Kosten weiterentwickeln. Das Ziel von 1000 neuen oder sanierten Wohnheimplätzen für Auszubildende und Studierende hilft gerade jungen Menschen aus ländlichen Räumen.
Mobilitätsangebote der Azubis bleibt für eine attraktive Ausbildung in unserem Land ein Kernanliegen. Das Azubiticket wird deshalb fortgeführt. Gemeinsam mit den Kommunen beraten wir zusätzlich über ein MV-Jugendticket für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende zwischen 14 und 18 Jahren. Ergänzend wollen wir den ersten Führerscheinerwerb durch ein zinsloses Darlehen unterstützen. So stärken wir Ausbildung, Erreichbarkeit und Attraktivität landwirtschaftlicher Berufe. Für die weiterführende Ausbildung im Bereich der Agrarwirtschaft unterstützen wir den Hochschulstandort Neubrandenburg.

Wir wollen die Berufsschulen grundsätzlich stärken, da sie ein essentieller Bestandteil der Bildungslandschaft Mecklenburg-Vorpommerns sind. Wir werden uns zusammen mit den Landkreisen und der Landesverwaltung dafür einsetzen, dass die bauliche, technische und finanzielle Ausstattung der Berufsschulen dauerhaft gesichert ist. Finanzielle Unterstützung aus dem Landeshaushalt kann beispielsweise durch Streichung von Projekten in der „Demokratieförderung“ und der politischen Bildung abgesichert werden.
Die Sicherung eines qualifizierten Lehrkräftenachwuchses stellt eine große Herausforderung im ganzen Land dar. Zur strukturellen Stärkung der Lehrerausbildung setzen wir uns für den Aufbau einer pädagogischen Hochschule ein, an der Praxisnähe das Leitprinzip ist. Lehramtsstudenten werden dort frühzeitig mit dem realen Schulalltag konfrontiert. Dies umfasst auch landwirtschaftliche Berufsschulen. Die Ausbildung soll vergütet werden und mit einer sicheren Übernahmeperspektive
verbunden sein. Gleichzeitig wollen wir bereits an den Schulen junge Menschen frühzeitig für die Möglichkeiten der Berufsausbildung und die Bedeutung von Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei sensibilisieren. Zu diesem Zweck können auch Vertreter aus landwirtschaftlichen Betrieben und Verbänden an die Schulen eingeladen werden, beispielsweise im Rahmen von Projekttagen.
Neben einem landesweiten Azubi-Ticket und einem attraktiven öffentlichen Nahverkehr für Lehrlinge ist die Berufsschuldichte wieder zu erhöhen. Berufliche Bildung muss wohnortnah erreichbar bleiben. Deshalb werden wir die Mindestschülerzahlen für Berufsschulklassen deutlich absenken, um die Anzahl der Berufsschulstandorte insbesondere im Osten des Landes wieder zu erhöhen. Digitale Unterrichtseinheiten sind für uns eine wichtige Ergänzung zum klassischen Berufsschulunterricht. Dafür müssen die Berufsschulen baulich und technisch entsprechend ausgerüstet sein.

Wir bekennen uns ausdrücklich zum Erhalt der drei landwirtschaftlichen Berufsschulstandorte in Mecklenburg-Vorpommern und werden ihre Zukunft durch eine verlässliche Ausstattung und ausreichende Ausbildungskapazitäten sichern. Dabei setzen wir insbesondere auf die Digitalisierung als Chance für den Erhalt der Berufsschulstandorte. Digitale Lernplattformen, hybride Unterrichtsangebote und eine moderne technische Ausstattung können dazu beitragen, Ausbildungsqualität, Erreichbarkeit und Attraktivität der Grünen Berufe nachhaltig zu stärken.
Die Gewinnung von Nachwuchskräften ist vordergründig Aufgabe der landwirtschaftlichen Unternehmen. Wir werden uns für den Erhalt der Attraktivität des Landwirtschaftsberufes einsetzen, in dem wir Bürokratieabbau, Deregulierung und Digitalisierung vorantreiben. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass einkommenswirksame Leistungen auch künftig durch die Gemeinsame Agrarpolitik gesichert werden. Wir werden die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaftsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig stärken, um Perspektiven für zukünftige Generationen im Bereich Landwirtschaft zu erhalten.
Wir wollen die landwirtschaftliche Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern attraktiver gestalten und junge Menschen stärker für die Grünen Berufe gewinnen.
Dazu werden wir Auszubildende gezielt unterstützen. Hierzu gehören insbesondere ein Führerscheinzuschuss, um die Mobilität im ländlichen Raum zu verbessern, sowie eine Azubi-Prämie als Anreiz für die Aufnahme und den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung. Darüber hinaus werden wir bestehende Förderprogramme überprüfen und weiterentwickeln, um die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu erleichtern. Gerade für Auszubildende und Berufseinsteiger im ländlichen Raum sind attraktive Wohnangebote ein wichtiger Standortfaktor.
Um die Ausbildungsqualität weiter zu verbessern, setzen wir auf digitale Lernmittel, hybride Unterrichtsangebote und eine moderne technische Ausstattung der Berufsschulen. Gleichzeitig wollen wir erfahrene Lehrkräfte, die bereits im Ruhestand sind, für Unterricht, Praxisbegleitung und Wissenstransfer zurückgewinnen.
Unser Ziel ist es, die Grünen Berufe attraktiver zu machen, die Fachkräftebasis der Landwirtschaft langfristig zu sichern und jungen Menschen gute Perspektiven in Mecklenburg-Vorpommern zu eröffnen.

Die Linke MV steht klar zum Erhalt der drei landwirtschaftlichen Berufsschulstandorte im Land. Gerade in einem Flächenland wie MV brauchen wir wohnortnahe, gut erreichbare Ausbildungsorte, damit berufliche Bildung nicht an langen Wegen oder sozialen Hürden scheitert. Berufsschulen sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – insbesondere für die Landwirtschaft, die auf qualifizierten Nachwuchs angewiesen ist und für die regionale Wertschöpfung, Ernährungssicherheit und die Entwicklung ländlicher Räume von zentraler Bedeutung ist. Wir setzen uns deshalb für eine langfristige Bestandsgarantie der bestehenden Standorte ein. Standortentscheidungen dürfen nicht allein nach kurzfristigen Wirtschaftlichkeitskriterien oder sinkenden Ausbildungszahlen getroffen werden. Kleine Klassen und regionale Erreichbarkeit sind im Flächenland kein Nachteil, sondern Voraussetzung für Chancengerechtigkeit. Unser Ziel ist eine verlässliche Planungssicherheit für Auszubildende, Betriebe und Lehrkräfte.
Darüber hinaus wollen wir die landwirtschaftlichen Berufsschulen zu modernen Kompetenzzentren weiterentwickeln. Dazu gehören Investitionen in Werkstätten, Stalltechnik, Digitalisierung, Klimaanpassung, Bodenschutz, nachhaltige Bewirtschaftung, Tierwohl, Agroforstsysteme, regenerative Energien und moderne Agrartechnik. Landwirtschaftliche Ausbildung muss traditionelle Fachkenntnisse mit den Anforderungen einer nachhaltigen und zukunftsfesten Landwirtschaft
verbinden. Gute berufliche Bildung ist für uns eine öffentliche Zukunftsinvestition. Bildung und Ausbildung verstehen wir als Schlüssel für gute Lebensperspektiven
und starke ländliche Räume.
Der Fachkräftemangel an beruflichen Schulen betrifft auch die landwirtschaftliche Bildung. Wir wollen deshalb die Gewinnung und Bindung von Lehrkräften
strukturell stärken, statt lediglich auf kurzfristige Notlösungen zu setzen. Ebenso setzt sich Die Linke MV für attraktive Arbeitsbedingungen an Schulen und beruflichen Schulen ein. Für landwirtschaftliche Berufsschulen bedeutet das konkret: Wir wollen den Seiteneinstieg für Fachkräfte aus Landwirtschaft, Agrarwissenschaft, Tierhaltung oder Landtechnik qualifiziert ermöglichen, begleitet durch pädagogische Weiterbildung und gute Unterstützung im Berufseinstieg.
Gleichzeitig wollen wir Kooperationen mit den Hochschulen, Fachschulen und Praxisbetrieben ausbauen, um Nachwuchs frühzeitig für das Lehramt an beruflichen Schulen zu gewinnen.
Die Linke MV setzt sich für weitere Unterstützungsangebote für Auszubildende wie eine faire Mobilität und soziale Absicherung in Ausbildung ein. Niemand darf wegen hoher Fahrtkosten, fehlender Unterkünfte oder finanzieller Belastungen auf eine Ausbildung verzichten. Besonders im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern brauchen Auszubildende Unterstützung statt zusätzlicher Hürden. Deshalb wollen wir eine vollständige und unbürokratische Übernahme der ahrtkosten zur Ausbildungsstätte.

Der Fachkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen für die Landwirtschaft. Mecklenburg-Vorpommern braucht gerade auch in diesem Bereich mehr junge Menschen in Ausbildung, bessere Berufsorientierung, starke Berufsschulen, attraktive Arbeitsbedingungen und gezielte Weiterbildung.
Wir wollen die Berufsorientierung praxisnäher machen und Berufe der Land- und Lebensmittelwirtschaft sichtbarer machen. Wer junge Menschen gewinnen will, muss zeigen, dass diese Berufe Zukunft haben und für die Versorgung unseres Landes unverzichtbar sind.
Dazu gehören gute Ausbildungsbedingungen, bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende, bessere Mobilität, moderne Berufsschulen und mehr Unterstützung beim Übergang von Schule in Ausbildung. Mit einem Azubi-Start-Bonus wollen wir jungen Menschen den Start in die erste Ausbildung erleichtern. Auch Weiterbildung und Qualifizierung im Betrieb müssen gestärkt werden, gerade in Branchen, die sich technologisch und organisatorisch verändern.
Ohne internationale Arbeits- und Fachkräfte wird Fachkräftesicherung nicht gelingen. Deshalb brauchen wir schnellere Anerkennungsverfahren, bessere Deutschkurse, gute Beratung für Unternehmen und Beschäftigte sowie eine Willkommenskultur, die Menschen nicht abschreckt, sondern bei uns hält.

Wir wollen die beruflichen Schulen insgesamt stärken und Ausbildungsangebote auch im ländlichen Raum erhalten. Entscheidungen über Schulstandorte dürfen sich nicht ausschließlich an kurzfristigen Schülerzahlen orientieren, sondern müssen die Bedeutung der jeweiligen Ausbildungsgänge für die regionale Wirtschaft berücksichtigen. Ziel bleibt ein wohnortnahes und qualitativ hochwertiges Ausbildungsangebot, dass dem hohen Wert der beruflichen Bildung gerecht wird.
Wir wollen die Lehrkräfteausbildung insgesamt praxisnäher gestalten und den Einstieg in den Lehrerberuf attraktiver machen. Dazu gehören mehr Praxisphasen bereits im Studium, bessere Verzahnung von Theorie und Praxis sowie flexible Qualifizierungswege für Fachkräfte aus der beruflichen Praxis. Gerade im beruflichen Schulwesen sehen wir großes Potenzial darin, erfahrene Praktiker stärker einzubinden und den Wechsel aus der Landwirtschaft in den Schuldienst zu erleichtern.
Wir wollen die berufliche Bildung insgesamt attraktiver machen. Dazu gehören moderne digitale Lernangebote, eine zeitgemäße Ausstattung der Berufsschulen sowie gute Mobilitätsmöglichkeiten für Auszubildende im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus unterstützen wir eine stärkere Digitalisierung der Ausbildung sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen Betrieben, Berufsschulen und Hochschulen.

Grundsätzlich gilt für uns: Mecklenburg-Vorpommern braucht eine starke berufliche Ausbildung in der Landwirtschaft und Ausbildungsstandorte, die für junge Menschen tatsächlich erreichbar und attraktiv sind. Gerade angesichts des Fachkräftemangels und des anstehenden Generationswechsels in vielen Betrieben können wir es uns nicht leisten, Ausbildungsangebote auszudünnen und jungen Menschen durch lange Wege oder schlechte Rahmenbedingungen den Einstieg in die grünen Berufe zusätzlich zu erschweren. Dabei geht es nicht allein um die Zahl der Ausbildungsplätze. Entscheidend ist das Gesamtpaket aus Berufsschule, überbetrieblicher Ausbildung, Ausbildungsbetrieben, Unterbringung, Mobilität und einer guten fachlichen Begleitung.
Wir wollen die drei landwirtschaftlichen Berufsschulstandorte in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft erhalten. Eine weitere Zentralisierung halten wir angesichts der Größe unseres Flächenlandes für den falschen Weg. Auszubildende in landwirtschaftlichen Berufen haben ohnehin besondere Anforderungen. Ausbildungsbetriebe liegen häufig weit außerhalb der größeren Städte, Arbeitszeiten beginnen früh und der öffentliche Nahverkehr ist gerade im ländlichen Raum nicht überall auf die Bedürfnisse der Auszubildenden abgestimmt. Noch längere Wege zur Berufsschule würden die Attraktivität einer landwirtschaftlichen Ausbildung weiter verschlechtern. Deshalb wollen wir nicht nur die Standorte erhalten, sondern auch ihre personelle und fachliche Ausstattung sichern. Dazu gehören ausreichend qualifizierte Lehrkräfte, eine moderne technische Ausstattung und Unterricht, der die tatsächliche Entwicklung der Landwirtschaft abbildet.
2. Qualifizierte Lehrkräfte gewinnen und langfristig binden Ein Berufsschulstandort nutzt wenig, wenn dort die Fachlehrer fehlen. Deshalb müssen wir gezielt
dafür sorgen, qualifizierte Lehrkräfte für die landwirtschaftlichen Berufsschulen zu gewinnen und dauerhaft in Mecklenburg-Vorpommern zu halten. Dabei sollten wir den Schuldienst stärker für Quereinsteiger aus der landwirtschaftlichen Praxis öffnen. Erfahrene Landwirtschaftsmeister, Agraringenieure oder andere entsprechend qualifizierte Praktiker bringen Kenntnisse mit, die für eine gute berufliche Ausbildung besonders wertvoll sind. Der Zugang zum Schuldienst muss für solche Fachkräfte einfacher werden, ohne die pädagogische Qualität der Ausbildung abzusenken. Gleichzeitig brauchen wir eine engere Zusammenarbeit zwischen Berufsschulen, Ausbildungsbetrieben, Landwirtschaft, Hochschulen und Fachverbänden. Landwirtschaft verändert sich ständig. Deshalb muss auch die Ausbildung regelmäßig an neue technische und fachliche Entwicklungen angepasst werden.
Für ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern reicht es nicht, einen Ausbildungs- oder Berufsschulstandort lediglich auf der Landkarte vorzuhalten. Er muss für die Auszubildenden auch tatsächlich erreichbar sein. Deshalb wollen wir ergänzend Unterstützungsmöglichkeiten wie Wohnangebote beziehungsweise
Internats- und Wohnheimplätze, Mobilitätszuschüsse und geeignete digitale Lernangebote stärken. Gerade Blockunterricht kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, lange tägliche Fahrwege zu vermeiden. Wo Auszubildende während solcher Unterrichtsphasen auswärts untergebracht werden müssen, darf dies nicht zu einer unverhältnismäßigen finanziellen Belastung werden. Digitale Lernangebote können den Präsenzunterricht ergänzen und insbesondere bei großen Entfernungen helfen. Sie dürfen aber gerade in landwirtschaftlichen Berufen die praktische Ausbildung und den persönlichen Unterricht nicht ersetzen.
Wir wollen die Zusammenarbeit zwischen Schulen und landwirtschaftlichen Betrieben weiter stärken. Landwirtschaft lernt man nicht ausschließlich im Klassenraum. Die Ausbildungsbetriebe verfügen über moderne Maschinen, Produktionsverfahren und praktisches Wissen, das stärker in die schulische Ausbildung einbezogen werden sollte. Denkbar sind beispielsweise gemeinsame Praxistage, Betriebsbesuche, Kooperationen mit überbetrieblichen Ausbildungsstätten und eine stärkere Einbindung erfahrener Praktiker in einzelne Ausbildungsinhalte. Gleichzeitig müssen die Ausbildungsbetriebe selbst unterstützt werden. Gerade kleinere und mittlere Betriebe dürfen nicht aufgrund immer umfangreicherer bürokratischer Anforderungen darauf verzichten, überhaupt noch auszubilden. Wer jungen Menschen einen Beruf vermittelt, übernimmt Verantwortung für die Zukunft unserer Landwirtschaft und verdient dafür Unterstützung statt zusätzlicher Hürden.
Wir müssen außerdem früher anfangen, junge Menschen für landwirtschaftliche Berufe zu interessieren. Dazu gehört eine stärkere Berufsorientierung an den Schulen, bei der Landwirtschaft nicht über Klischees vermittelt wird, sondern als moderner und vielseitiger Wirtschaftsbereich. Landwirtschaftliche Berufe verbinden heute praktische Arbeit mit moderner Technik, Digitalisierung, Naturwissenschaften, Tierhaltung, Pflanzenbau und unternehmerischer Verantwortung. Diese Vielfalt müssen wir jungen Menschen stärker zeigen. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern kann eine gute landwirtschaftliche Ausbildung zudem dazu
beitragen, junge Menschen im ländlichen Raum zu halten. Wer hier einen Ausbildungsplatz findet, anschließend eine berufliche Perspektive hat und sich ein Leben aufbauen kann, bleibt eher in seiner Heimatregion. Damit ist Ausbildung zugleich Fachkräfte-, Wirtschafts- und Strukturpolitik. Unser Grundsatz lautet deshalb: Wir wollen die drei landwirtschaftlichen Berufsschulstandorte erhalten und stärken, ausreichend qualifizierte Lehrkräfte gewinnen, Ausbildung und Praxis enger
miteinander verbinden und dafür sorgen, dass Ausbildung auch in einem großen Flächenland erreichbar und bezahlbar bleibt. Landwirtschaftliche Ausbildung ist für uns keine Randaufgabe, sondern eine Investition in die Zukunft der Betriebe und des ländlichen Raumes.

Frauen tragen in der Landwirtschaft Verantwortung als Unternehmerinnen, Hofnachfolgerinnen und Fachkräfte. Die SPD MV will strukturelle Benachteiligungen von Frauen in jeder Branche abbauen und natürlich auch gleiche Chancen bei Unternehmensführung, Hofnachfolge, Gründung, Weiterbildung und politischer Beteiligung schaffen.
Bei Nachfolge und Gründung setzen wir auf Beratung, Förderung und Vernetzung. Dafür bieten wir zum Beispiel bereits jetzt Bildungschecks für Qualifizierungen und Beratung von Gründerinnen und Nachfolgerinnen an sowie zinslose Mikrodarlehen und Gründungsstipendien. Bestehende Strukturen wie die Nachfolgezentrale, die Landeswirtschaftsförderung und künftige Möglichkeiten einer Landesförderbank stehen allen offen.
Für Selbstständige in der Land- und Forstwirtschaft, die in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versichert sind, bestehen gezielte Unterstützungsmaßnahmen. So können Betriebs- und Haushaltshilfen in Anspruch genommen werden, damit ein Betrieb bei Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschutz weitergeführt werden kann. Darüber hinaus sehen wir dennoch Weiterentwicklungsbedarf. Den Mutterschutz für Selbstständige haben wir daher auf Bundesebene im vergangenen Jahr erstmals im Koalitionsvertrag verankert. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für die soziale Absicherung selbstständig tätiger Frauen. Wir möchten einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen. Dafür prüfen wir zeitnah umlagefinanzierte und andere geeignete Finanzierungsmodelle. Darüber hinaus entwickeln wir gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft Konzepte für die Absicherung der betroffenen Betriebe. Wir begrüßen es zudem sehr, dass der Deutsche Bauernverband im September 2025 dem Bündnis „Mutterschutz für Selbstständige” beigetreten ist. Mit den dargelegten Schritten möchten wir gemeinsam mit allen Beteiligten Akteuren eine nachhaltige Verbesserung der sozialen Absicherung selbstständiger Frauen in der Landwirtschaft erreichen. Selbstständige Frauen werden trotz Mutterschutz ihrer betrieblichen Verantwortungen gerecht, weil sich diese auch gar nicht ablegen lässt, dafür danken wir diesen Müttern.
Wir wollen die Beteiligung von Frauen in agrarpolitischen Kommissionen, Beiräten und Arbeitsgruppen gezielt stärken. Dafür setzen wir vor allem auf transparente Besetzungsverfahren, die aktive Ansprache geeigneter Kandidatinnen, planbare Sitzungszeiten, digitale Teilnahmemöglichkeiten und eine bessere Vereinbarkeit mit familiären Verpflichtungen. Zugleich wollen wir den Bauernverband, den Landfrauenverband und andere landwirtschaftliche Organisationen ermutigen, bei Benennungen stärker auf eine ausgewogene Beteiligung von Frauen zu achten. Auch bei landeseigenen Gremien werden wir das weiterhin

Wir sehen keinen besonderen Bedarf für eine gezielte Frauenförderung in der Landwirtschaft. Es steht heute jedem jungen Menschen frei, unabhängig seines biologischen Geschlechts, den Beruf des Landwirtes zu erlernen oder ein einschlägiges Studium zu absolvieren. Eine gute Betriebsführung hat nichts mit dem Geschlecht zu tun. Weshalb Frauen hier mehr Bedarf an Hilfe Dritter haben sollen erschließt sich nicht.
Neben dem reinen Verdienstausfall kommt bei Frauen, die selbstständig in der Landwirtschaft tätig sind, die Notwendigkeit der Fortführung des Betriebs hinzu. Beides muss im Rahmen des Möglichen kompensiert werden. Während der Verdienstausfall mit den gleichen Maßstäben zu berücksichtigen ist wie bei anderen Selbstständigen auch, ist die Betriebshilfe eine sehr landwirtschaftseigene Herausforderung. Hier ist die Branche gefordert entsprechende Hilfsnetze zu etablieren, eine AfD- Regierung würde im Rahmen des Möglichen unterstützen. Familiengründung darf nicht an betrieblichen Zwängen scheitern. Auch ein verpflichtendes Dienstjahr für junge Menschen könnte hier zielführend integriert werden, das ist jedoch Bundespolitik, wir werden uns als Landesregierung jedoch vehement für ein solches Dienstjahr einsetzen.
Wir lehnen Quoten ab. Entscheidend muss die Kompetenz sein.

Aktuell stehen zahlreiche landwirtschaftliche Unternehmen vor der Herausforderung eine geeignete Nachfolgerin oder Nachfolger zu finden. Es ist notwendig allen Interessierten durch Coaching, Mediation, Rechts und Steuerberatung die Möglichkeit der Hof- oder Unternehmensnachfolge zu ermöglichen.
Die soziale Absicherung der Frauen in der Landwirtschaft unterliegt der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Schon heute werden Landwirtschaftsunternehmen, bei Ausfällen durch Elternzeit oder Krankheit, durch Betriebshelfer unterstützt.
Weitere Maßnahmen und Unterstützungsleistungen sind ggf. zu prüfen.
Männer und Frauen bereichern mit Ihrer Kompetenz und Ihren Sichtweisen die Gremienarbeit. Wir setzen uns für eine ausgewogene und faire Besetzung agrarpolitischer Kommissionen, Beiräte und Arbeitsgruppen ein.

Die Linke MV will Frauen bei der Existenzgründung unterstützen. Hierfür sind spezifische Förderprogramme und Beratungsstrukturen für Betriebsübernahmen hilfreich, die wir unterstützen. Weiterbildungen für selbstständige Landwirtinnen in Fragen zu sozialer Absicherung, betriebswirtschaftlicher Kompetenzen und Finanzwissen sind für uns hilfreich und notwendig, um die berufliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu stärken.
Die Linke in Bund und Land spricht sich für einen Mutterschutz für Selbstständige aus. Dieser würde dann auch selbstständigen Frauen in der Landwirtschaft zugutekommen. Ebenso wollen wir eine Elternzeitregelung für Selbstständige. Zur sozialen Absicherung setzen wir auf Beratungsstrukturen, die
landwirtschaftliche Betriebe bei der Einführung sozialversicherungspflichtiger Modelle für Familienangehörige beraten. Im Übrigen fordern wir, dass soziale Absicherung in Form von Altersvorsorge sowie Kranken- und Unfallversicherung für dauerhaft im Betrieb tätige Familienangehörige verpflichtend sein sollte. Dazu
wollen wir in Zukunft landwirtschaftliche Förderprogramme an die sozialversicherungspflichtige Absicherung aller mitarbeitenden Familienangehörigen zu knüpfen.
Die Linke in Bund und Land setzt sich grundsätzlich für eine paritätische Besetzung nicht nur für agrarpolitischen Kommissionen, Beiräte und Arbeitsgruppen ein. Wir leben diesen Grundsatz auch innerparteilich und in allen parlamentarischen Vertretungen.

2026 ist das Internationales Jahr der Frauen in der Landwirtschaft. Wir Grüne haben dazu die herausragenden Leistungen aber auch die schwierige Situation der Frauen besonders in die Aufmerksamkeit gerückt: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104470.pdf
Wir wollen unter anderem gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Landwirtschaft zu einer Handlungsmaxime der Agrarpolitik zu machen, die Gleichstellung der Frauen aktiv fördern und dazu insbesondere gezielt Frauen als Betriebsleiterinnen, Hofnachfolgerinnen, Existenzgründerinnen und Leitungspersonen fördern und dazu rechtliche Beratung, bestehende Informations-, Weiterbildungs-, Coaching- oder Netzwerkangebote sowie Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Frauen verstetigen und ausbauen.
Gemeinsam mit dem Bund, den anderen Ländern, den Versicherungsträgern und landwirtschaftlichen Verbänden wollen wir tragfähige Lösungen erarbeiten, um Lücken in der Beschäftigung, der Versorgung oder Inanspruchnahme bestehender Angebote zu identifizieren und zu schließen. Außerdem wollen wir Maßnahmen ergreifen, um die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen zu stärken, insbesondere mit Blick auf die Absicherung im Alter, in Fällen von Trennung und Scheidung, bei Beschäftigungsmodellen in Voll- und Teilzeit sowie rund um Schwangerschaft und Mutterschutz Wir werden darauf hinwirken, dass Gleichstellung und Diversität in der landwirtschaftlichen Ausbildung und dem Studium stärker verankert werden, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen speziell für Frauen gestärkt werden und mit spezifischen Inhalten und Schlüsselqualifikationen Frauen für Hofübernahmen, Betriebsleitungen oder Existenzgründungen qualifizieren. Es ist eine Aufgabe aller, für bestehende Vorstellungen von Geschlechterrollen in der Landwirtschaft sowie die Benachteiligung von Frauen zu sensibilisieren und dabei gezielt auch Jungen und Männer zu adressieren.

Für uns entscheidet Leistung und nicht das Geschlecht. Frauen übernehmen heute in vielen landwirtschaftlichen Betrieben Verantwortung als Unternehmerinnen, Betriebsleiterinnen oder Familienangehörige mit Führungsaufgaben. Dafür brauchen sie gute Rahmenbedingungen, keine staatlich vorgegebenen Quoten.
Entscheidend sind eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, verlässliche Kinderbetreuung im ländlichen Raum, leistungsfähige digitale Infrastruktur sowie gleiche wirtschaftliche Chancen für Unternehmensgründungen und Betriebsübernahmen.
Familienfreundliche Rahmenbedingungen sind ein wesentlicher Standortfaktor für den ländlichen Raum. Dazu gehören flexible Betreuungsangebote, gute Mobilität und leistungsfähige Gesundheitsversorgung. Darüber hinaus wollen wir bürokratische Belastungen landwirtschaftlicher Betriebe reduzieren. Jede Stunde, die nicht für Dokumentation und Verwaltung aufgewendet werden muss, schafft Freiräume für Familie und Betrieb.
Frauen sind unverzichtbar für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung des ländlichen Raums. Sie führen Betriebe, gründen Unternehmen, engagieren sich ehrenamtlich und tragen Verantwortung in Familien und Kommunen. Unser Ziel ist ein ländlicher Raum, in dem Frauen und Männer gleichermaßen die Möglichkeit haben, unternehmerisch tätig zu sein, Verantwortung zu übernehmen und Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Dafür braucht es keine Sonderrechte, sondern gute Rahmenbedingungen, Eigenverantwortung und Chancengleichheit.

Für uns beginnt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen nicht erst auf dem landwirtschaftlichen Betrieb. Wir müssen grundsätzlich Rahmenbedingungen schaffen, die es Frauen ermöglichen, Familie, Beruf und unternehmerische Verantwortung miteinander zu vereinbaren. Das betrifft Frauen in der Landwirtschaft ebenso wie Frauen in allen anderen Wirtschafts- und Lebensbereichen. Dabei gehört für uns auch zur gesellschaftlichen Realität, dass Familien- und Care-Arbeit
partnerschaftlicher verteilt werden muss. Kindererziehung, Haushalt, die Betreuung und Pflege von Angehörigen oder die organisatorische Verantwortung für die Familie dürfen nicht selbstverständlich überwiegend bei Frauen liegen. Politik kann und soll Familien nicht vorschreiben, wie sie ihr Zusammenleben organisieren. Sie muss aber Rahmenbedingungen schaffen, unter denen beide Partner Verantwortung übernehmen können und Frauen nicht aufgrund familiärer Aufgaben
beruflich zurückstehen müssen. Gerade in der Landwirtschaft wird deutlich, wie groß die Diskrepanz noch immer ist: Mehr als die Hälfte der Studierenden im Agrarbereich sind inzwischen weiblich, gleichzeitig werden nur rund elf Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe von Frauen geleitet. Deutschland gehört damit im
europäischen Vergleich zu den Schlusslichtern. Das zeigt, dass es nicht grundsätzlich an qualifizierten und interessierten Frauen fehlt. Vielmehr müssen wir stärker die Rahmenbedingungen in den Blick nehmen, die darüber entscheiden, ob Frauen später tatsächlich einen Betrieb übernehmen oder unternehmerische Führungsverantwortung wahrnehmen können.
Wir wollen gezielte Nachfolge- und Gründungsberatung stärken und dabei die Situation von Frauen stärker berücksichtigen. Dazu gehören Beratung zur Hofübernahme, Unternehmensgründung, Finanzierung sowie Rechts- und Steuerfragen. Gerade bei der Hofnachfolge muss selbstverständlich sein, dass Eignung, Qualifikation und der Wille zur Betriebsübernahme entscheidend sind – und nicht überkommene Vorstellungen darüber, ob ein Sohn oder eine Tochter den Hof übernehmen sollte. Eigene Sonderprogramme oder höhere Agrarprämien allein für weibliche Betriebsleiterinnen halten wir dabei nicht für den richtigen Ansatz. Eine zusätzliche Prämie löst die eigentlichen Hindernisse nicht. Wenn beispielsweise eine Frau einen landwirtschaftlichen Betrieb nicht übernehmen oder führen kann, weil eine verlässliche Kinderbetreuung fehlt oder sie den überwiegenden Teil der familiären Sorgearbeit allein tragen muss, hilft ihr auch eine höhere Agrarprämie nicht entscheidend weiter. Unser Ansatz ist deshalb, die Ursachen bestehender Benachteiligungen anzugehen, statt sie lediglich finanziell auszugleichen. Wir wollen Rahmenbedingungen schaffen, unter denen Frauen tatsächlich die gleiche Möglichkeit haben, einen Betrieb zu übernehmen und dauerhaft erfolgreich zu führen. Dazu gehören eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine partnerschaftlichere Verteilung der Care-Arbeit, verlässliche Betreuungsangebote und eine gute soziale Absicherung ebenso wie ein gleichberechtigter Zugang zu Beratung, Finanzierung und bestehenden Förderinstrumenten.
Entscheidend ist für uns nicht, ob eine Betriebsleiterin aufgrund ihres Geschlechts eine höhere Prämie erhält, sondern ob sie unter vergleichbaren Bedingungen wie ein Mann überhaupt die Möglichkeit hat, unternehmerische Verantwortung zu übernehmen. Genau dort wollen wir ansetzen.
Ein wesentlicher Schlüssel für mehr Frauen in Führungsverantwortung liegt für uns in einer besseren und partnerschaftlicheren Verteilung der Familien- und Care-Arbeit. Wer neben der beruflichen Tätigkeit überwiegend für Kinder, Haushalt, pflegebedürftige Angehörige und die Organisation des Familienalltags verantwortlich ist, hat zwangsläufig schlechtere Voraussetzungen, zusätzlich einen landwirtschaftlichen Betrieb oder ein anderes Unternehmen zu führen. Deshalb geht es uns nicht darum, Frauen mit Quoten in Führungspositionen zu bringen. Wir wollen Bedingungen schaffen, unter denen Frauen, die Verantwortung übernehmen wollen, dies auch tatsächlich können. Wenn familiäre Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt wird und beide Partner Familie und Beruf miteinander vereinbaren können, verbessern sich auch die Voraussetzungen dafür, dass mehr Frauen Betriebe übernehmen und Unternehmensführungen wahrnehmen. Dazu gehört auch die gesellschaftliche Anerkennung, dass Care-Arbeit nicht automatisch Frauenarbeit ist. Verantwortung für Familie ist eine gemeinsame Aufgabe. Das gilt nicht nur für
landwirtschaftliche Familien, sondern grundsätzlich.
Ein wesentlicher Punkt ist die soziale Absicherung selbstständiger Frauen und mitarbeitender Familienangehöriger in der Landwirtschaft. Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit oder die Pflege von Angehörigen dürfen nicht dazu führen, dass ein Betrieb vor kaum lösbaren organisatorischen oder finanziellen Problemen steht. Gerade in landwirtschaftlichen Betrieben kann die Arbeit nicht einfach mehrere Wochen oder Monate liegen bleiben. Tiere müssen versorgt, Kulturen gepflegt und betriebliche Abläufe aufrechterhalten werden. Deshalb brauchen wir verlässliche und praxistaugliche Vertretungsmöglichkeiten.
Betriebs- und Haushaltshilfen müssen deshalb ausreichend verfügbar, unkompliziert zugänglich und so ausgestaltet sein, dass sie den tatsächlichen Ausfall einer Betriebsleiterin oder einer wesentlich im Betrieb mitarbeitenden Frau auffangen können. Das gilt für Mutterschutz und Elternzeit ebenso wie für Krankheit oder Pflegefälle. Dabei geht es nicht um Sonderrechte, sondern darum, selbstständigen Frauen eine soziale Absicherung zu ermöglichen, die ihrer besonderen beruflichen Situation Rechnung trägt.
Gleichberechtigung entscheidet sich am Ende nicht in politischen Grundsatzerklärungen, sondern im Alltag. Gerade deshalb brauchen wir im ländlichen Raum verlässliche Kinderbetreuung, ausreichende Pflegeangebote, wohnortnahe Gesundheitsversorgung, Mobilität und eine leistungsfähige digitale Infrastruktur.
Dabei müssen Betreuungsangebote auch die Arbeitsrealität landwirtschaftlicher Familien berücksichtigen. Landwirtschaft richtet sich weder nach klassischen Bürozeiten noch immer nach einer Fünf-Tage-Woche. In arbeitsintensiven Zeiten wie Aussaat und Ernte entstehen besondere Belastungen. Je besser diese Infrastruktur funktioniert und je partnerschaftlicher familiäre Verantwortung verteilt werden kann, desto größer wird auch die tatsächliche berufliche Entscheidungsfreiheit von Frauen. Wenn Kinderbetreuung, medizinische Versorgung, Pflegeangebote oder Mobilität fehlen, wird diese Lücke innerhalb der Familie aufgefangen – und diese Verantwortung liegt noch immer häufig bei den Frauen.
Frauen in der Landwirtschaft brauchen außerdem Möglichkeiten zum fachlichen Austausch, zur Vernetzung und zur gegenseitigen Unterstützung. Bestehende Netzwerke und Beratungsangebote wollen wir deshalb unterstützen und bekannter machen, anstatt unnötig neue Parallelstrukturen aufzubauen. Auch bei landwirtschaftlichen Gremien, Beiräten und Arbeitsgruppen wollen wir darauf achten, dass Frauen die Möglichkeit haben, ihre Erfahrungen und Perspektiven einzubringen. Dabei setzen wir auf Beteiligung und gute Rahmenbedingungen statt auf starre Quoten. Denn auch hier gilt: Wer aufgrund von Kinderbetreuung, Pflegeverantwortung oder fehlenden Betreuungsmöglichkeiten faktisch keine Zeit für eine Sitzung oder ein Ehrenamt hat, dem hilft das formale Recht zur Beteiligung allein wenig. Unser Grundsatz lautet deshalb: Wir wollen Frauen nicht vorschreiben, wie sie leben oder arbeiten sollen, sondern ihnen echte Wahlfreiheit ermöglichen. Dazu gehört, familiäre und Care-Verantwortung partnerschaftlicher zu verteilen, die soziale Absicherung zu verbessern und Familie,
Beruf und Unternehmensführung besser miteinander vereinbar zu machen. Dass Frauen im Agrarbereich inzwischen die Mehrheit der Studierenden stellen, aber nur rund elf Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe von Frauen geleitet werden, zeigt, dass hier weiterhin Handlungsbedarf besteht. Unser Ziel sind Rahmenbedingungen, unter denen eine Frau einen Betrieb übernehmen und führen kann, ohne deshalb selbstverständlich auch noch den überwiegenden Teil
der Verantwortung für Familie und Haushalt allein tragen zu müssen.




