Landeswassergesetz schwächt Betriebe und Tierhaltung
Nutzbarkeit der Flächen erhalten
pixabay. Alsen
„Der Landtag verpasst damit die Chance auf ein ausgewogenes, praxistaugliches und faires Wasserrecht“, so Karsten Trunk, Präsident des Bauernverbandes MV. „Wir haben bis zuletzt auf echte Nachbesserungen gehofft – diese Hoffnung wurde enttäuscht“, erklärte Karsten Trunk. Nach der Verabschiedung des Dauergrünlandgesetzes MV am Ende des vergangenen Jahres ist das Landeswassergesetz jetzt innerhalb kürzester Zeit die Erwartungshaltung des Berufsstandes und des ländlichen Raums nicht erfüllt. „Die Betriebe stehen ohnehin von allen Seiten unter Druck – sie brauchen klare Unterstützung vom Land und keine zusätzlichen Belastungen ohne Mehrwert“, sagte der Präsident. „Hier werden Existenzen infrage gestellt, hier wird die Nutztierhaltung im Land weiter geschwächt.“Mit dem Landeswassergesetz werden Maßnahmen des Wasserrückhalts, des Klimaschutzes und des Gewässerschutzes massiv ausgeweitet, ohne eine faire Kostenverteilung sicherzustellen. Gemeinden, Unterhaltungsverbände, Flächeneigentümer und Bewirtschafter werden zur Kasse gebeten und zusätzlich belastet, wie ein gemeinsames Positionspapier vom Bauernverband MV, den Familienbetrieben Land und Forst, dem Landesimker-, Landesjagd- und Waldbesitzerverband, dem Landesverband der Wasser- und Bodenverbände und dem Städte- und Gemeindetag bereits Anfang Januar deutlich aufgezeigt hatte. Mitte Januar hatte zudem auch der Landkreistag MV das Schreiben unterzeichnet. Aus Sicht des Bauernverbandes MV belasten neben der Abwälzung der Unterhaltskosten zudem die Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes und das pauschale Bewirtschaftungsverbot von Gewässerrandstreifen die Landwirtinnen und Landwirte.
„Wasser ist kein Luxusgut, sondern Grundlage von Pflanzenbau und Tierhaltung“, so Bauernpräsident Karsten Trunk. „Höhere Entgelte sparen keinen Tropfen Wasser, sie schwächen Betriebe und verschärfen den Wettbewerbsdruck.“ Zudem gefährde das jetzt verabschiedete Gesetz bereits bestehende und entstehende Trinkwasserkooperationen. „Dabei sind solche Vereinbarungen ein wirklich praktikabler Weg, um das Wasser zu schützen – ohne die Akzeptanz und das Vertrauen im ländlichen Raum zu untergraben.“Mit der Verabschiedung des Landeswassergesetzes setze der Landtag ein fatales Signal: „Wasserschutz ja – aber überwiegend auf Kosten der Gemeinden, Unterhaltungsverbände und der Landwirtschaft.“
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Ralf Benecke
stellv. Hauptgeschäftsführer




