Landeswassergesetz birgt Bedrohung für Landwirte und ländlichen Raum

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„Ein Landeswassergesetz in Form des vorliegenden Entwurfes ist eine existenzielle Belastung für den gesamten ländlichen Raum“, sagt Karsten Trunk, Präsident des Bauernverbandes MV. Wie bedrohlich die aktuellen Vorschläge zum Wasser- und Küstenschutz für die Dörfer und Städte in Mecklenburg-Vorpommern sei, zeige sich in dem breiten Zusammenschluss verschiedener Akteure des ländlichen Raumes, die jetzt in einem gemeinsamen Positionspapier eine umfassende Überarbeitung des Gesetzesentwurfes gefordert haben. Der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände MV, kommunale Spitzenverbände wie der Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag MV, die Familienbetriebe Land und Forst MV, der Waldbesitzerverband und der Bauernverband MV machen im gemeinsamen Brief deutlich, dass der Entwurf Rechtsunsicherheiten birgt, Aufgaben und deren Kostenpflicht zulasten des ländlichen Raumes verlagert und dezentralisiert sowie zusätzliche unnötige Bürokratie schafft.

„Für unsere Landwirte bedeutet der Gesetzesentwurf darüber hinaus einen massiven Eingriff in ihre Arbeit und die wirtschaftliche Stabilität ihrer Betriebe“, so Karsten Trunk.

Ohne grundlegende Nachbesserungen belaste der Gesetzesentwurf Landwirte überproportional mit Kosten für die Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes. Da der öffentlichen Hand mit dem Gesetz weitreichende Zugriffsrechte zustünden, drohe Flächenverlust sowie starke Einschränkungen der Flächennutzung. „Wir als Bauernverband haben daher bereits im September in unserer Stellungnahme deutliche Änderungen eingefordert, die eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung sicherstellen und gleichzeitig die Existenzfähigkeit des ländlichen Raums bewahren“, sagt der Präsident des Bauernverbandes MV.

Dazu gehören unter anderem Anpassungen bei der Gewässereinteilung, der Landnutzung in Gewässerrandstreifen, der Wasserentnahmegebühren und der Gewässerunterhaltung. Besonders wichtig sei außerdem die Beteiligung der Landwirtschaft an den Entscheidungsprozessen.

„Nur so lässt sich eine praxisnahe und faire Umsetzung der neuen Regelungen erreichen“, so Karsten Trunk. „Wir brauchen eine faire und transparente Gesetzesregelung.“

 

Zentrale Forderungen und Positionen des BVMV

  1. Transparente und nachvollziehbare Einstufung von Gewässern

Die Neuzuordnung von Gewässern in die Kategorien erster und zweiter Ordnung, ausschließlich basierend auf einer Einzugsgebietsgröße von 200 km², ist nicht ausreichend begründet und intransparent. Es braucht klare Kriterien zur Definition der „wasserwirtschaftlichen Bedeutung“ und eine vollständige Liste der betroffenen Gewässer, einschließlich Ausbau- und Unterhaltungszustand. Zudem sollte die Neuordnung erst nach Rücksprache mit den Wasser- und Bodenverbänden erfolgen.

  1. Anpassung der Nutzungseinschränkungen an Gewässerrandstreifen

Die geplanten strikten Verbote zur Bodenbearbeitung sowie zum Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln innerhalb der Fünf-Meter-Gewässerrandstreifen sind unverhältnismäßig und greifen stark in die Bewirtschaftungsrechte ein. Die Einschränkungen sollten an bestehende Fachgesetze, die bereits adäquate Regelungen vorsehen (DüV, PflSchAnwVO, GAP-KondV), angepasst werden, auf generelle Verbote verzichten und auf kooperative und freiwillige Schutzmaßnahmen setzen.

  1. Erhöhte Kostentransparenz und staatliche Beteiligung an Kosten

Die Neuregelungen verlagern steigende Kosten auf die Landwirte und Grundeigentümer, ohne ausreichende Kompensation oder staatliche Unterstützung. Das Land sollte einen wesentlichen Teil der Kosten für den Ausbau und die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung sowie für die neu anfallenden Aufgaben der Wasser- und Bodenverbände übernehmen, wenn diese im öffentlichen Interesse liegen.

  1. Vermeidung von zusätzlicher Bürokratie und Dokumentationspflichten

Die Einführung mehrjähriger Gewässerentwicklungs- und Pflegepläne (GEPP) für alle Wasser- und Bodenverbände ist übermäßig bürokratisch und bringt keinen nachweisbaren Mehrwert. Die Erstellung sollte auf freiwilliger Basis geschehen und die Förderung solcher Maßnahmen durch Landesmittel gewährleistet sein.

  1. Angemessene und wettbewerbsneutrale Entgeltregelungen für Wasserentnahme

Die vorgesehene Verdopplung des Abgabesatzes für landwirtschaftliche Wasserentnahmen belastet besonders die landwirtschaftliche Tierhaltung, die in MV bereits rückläufig ist.

Der Abgabesatz sollte auf maximal zehn Cent je Kubikmeter begrenzt und damit dem Satz für Beregnungswasser angepasst werden, um die landwirtschaftliche Nutzbarkeit und den Erhalt der Nutztierhaltung zu gewährleisten.

  1. Keine weiteren Flächenverluste oder -einschränkungen

Vorkaufsrechte sind für den Trinkwasserschutz weder geeignet noch erforderlich. Stattdessen wird der Flächendruck für die landwirtschaftlichen Betriebe ohne Not verschärft.

  1. Trinkwasserkooperationen fördern, statt Bestimmungen erlassen

Auch ist nicht nachvollziehbar, warum die oberste Wasserbehörde für alte DDR-Trinkwasserschutzgebiete im bestehenden räumlichen Geltungsbereich einzeln oder allgemein Schutzbestimmungen erlassen können soll, ohne eine Erforderlichkeitsprüfung für Ver- und Gebote vornehmen zu müssen. Bestehende Bestrebungen zu Trinkwasserkooperationen werden so aus unserer Sicht konterkariert.

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