Kooperationsvereinbarung ebnet Weg für mehr Trinkwasserschutz in Mecklenburg-Vorpommern

Eine Kooperationsvereinbarung zum besseren Schutz der Trinkwasserressourcen in Mecklenburg-Vorpommern wurde heute (Montag, 17. März 2025) von Vertretern des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Landesgruppe Norddeutschland, der Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser MV e.V. sowie des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V.in Malchin unterzeichnet. Danach können Landwirte künftig auf freiwilliger Basis mit ihrem regionalen Wasserversorgern Vereinbarungen über zusätzliche Schutzmaßnahmen auf den rund 6000 Hektar Ackerflächen im Land, die sich in den Trinkwasserschutzzonen II befinden, aushandeln. Dabei gilt es für beide Seiten eine akzeptable und wirtschaftliche Lösung zu finden. „Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zum Trinkwasserschutz setzen wir Landwirte ein klares Zeichnen für den Trinkwasserschutz“, sagte Karsten Trunk, Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, bei der Unterzeichnung des Papiers. In der Vergangenheit sei der Trinkwasserschutz im Land ausschließlich über das Ordnungsrecht geregelt worden. „Mit der Option freiwillige Kooperationsvereinbarungen abzuschließen, beschreiten wir auf gleich zwei Feldern Neuland“, betonte der Bauernpräsident. So hat das Land erstmals Fördermittel ausgeschrieben, um die sich Wasserversorger und Landwirte mit gemeinsamen Pilotprojekten zum Trinkwasserschutz bewerben können. Neu ist auch, dass Landwirte auf Augenhöhe individuelle Vereinbarungen mit den Wasserversorgern verhandeln können, die die unterschiedliche Struktur der Wasserfassungen und Trinkwasserschutzgebiete berücksichtigen. In vier Arbeitsgruppen hatten in den vergangenen zwei Jahren Vertreter des Bauernverbandes, des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume, der Landesforschungsanstalt sowie Vertreter aus den landwirtschaftlichen Fachbehörden und Fachleute der regionalen Wasserversorger eine Auswahl an „Bausteinen“ für die zu schließenden Verträge erarbeitet. Sie beschreiben aktuell 17 mögliche Maßnahmenvorschläge, die die verschiedensten Gegebenheiten im Land berücksichtigen, eine Landbewirtschaftung ermöglichen und zugleich dem Trinkwasserschutz dienen. Neben Beratungsangeboten, der Umwandlung von Acker in Dauergrünland und der Aufforstung von Flächen listet das Dokument beispielsweise auch den Anbau mehrjähriger Kulturen, die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung und eine Regulierung der Flächenentwässerung auf. Es ist vorgesehen, den Maßnahmekatalog im Laufe der Zusammenarbeit um weitere konkrete Maßnahmen zu erweitern.
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