Umsatzsteuerpflicht verschiebt sich

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Derzeit befindet sich das Jahressteuergesetz 2022 im parlamentarischen Verfahren, am morgigen Freitag (2.12.) ist die 2. und 3. Lesung im Bundestag vorgesehen. Der Finanzausschuss empfiehlt einen erneuten Aufschub der Umsatzsteuerpflicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts, zu denen auch die Jagdgenossenschaften gehören. Danach soll die Optionserklärung, sofern sie bis zum 1.1.2023 nicht widerrufen wird, bis zum 31.12.2024 gelten.