Sperrfrist endet: Bauern dürfen Gülle ausfahren

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Marco Gemballa

Landwirte dürfen in Mecklenburg-Vorpommern ab diesem Freitag, 1. Februar, wieder Gülle und Gärreste auf ihre Acker- und Grünlandflächen ausbringen – denn heute, am 31. Januar, endet die gesetzliche Sperrfrist für den Einsatz von Düngemitteln.


„Die aktuellen Witterungsbedingungen in vielen Teilen unseres Bundeslandes sind optimal für die Ausbringung von Gülle“, erklärt Detlef Kurreck, Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern. „Ist der Boden am Morgen noch gefroren, bietet er die notwendige Tragfähigkeit, um den Acker zu befahren und den Dünger auszubringen ohne diesen durch Bodenverdichtung zu schädigen. Taut der Boden dann zur Mittagszeit auf, kann er die wichtigen Nährstoffe der Gülle aufnehmen und im Boden binden.“

Entscheidend für die Planung der Gülleausbringung sind die Daten des Deutschen Wetterdienstes. Dieser informiert unter anderem über die Tiefe des Bodenfrostes sowie die Tagestemperaturen und prognostiziert auch das zeitweise Auftauen des Bodens. Werden laut Deutschem Wetterdienst Tagestemperaturen von über 0 Grad Celsius erreicht und tauen dadurch bereits wenige Zentimeter des Bodens auf, sind somit die Voraussetzungen zur Ausbringung des Düngers gegeben.

Auf Grundlage dieser Informationen sowie der Erfahrung und dem pflanzenbaulichen Fachwissen entscheiden die Landwirte über den Düngeeinsatz.

„Es gilt also: Bodenfrost am Morgen und Abend sowie eine aufgetaute, aufnahmefähige Bodenschicht zur Tageszeit sind ideale Voraussetzungen für das Ausbringen der wertvollen Nährstoffe, die für das Pflanzenwachstum entscheidend sind“, erklärt Detlef Kurreck.


Die Sperrfrist, welche am 31. Januar endet, betrifft Gülle, Jauche, Gärreste aus Biogasanlagen, Geflügelkot, stickstoffhaltige Mineraldünger und viele Klärschlämme. Diese dürfen zwischen Anfang Oktober und Ende Januar nicht auf Äcker und zwischen Anfang November und Ende Januar auch nicht auf Grünland verteilt werden.

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Bettina Schipke Pressesprecherin 0395 4309212