Praktikumstag in der Landwirtschaft ermöglichen

Girls-Day-2022-Praktikumsbetrieb-werden-2
canva

Am 28. April ist es wieder soweit: Bundesweit wird der Girls' Day bzw. Mädchen-Zukunftstag umgesetzt, um Mädchen Einblicke in bisher von Männern dominierten Berufen zu ermöglichen (MINT-Berufe). Auch der Bauernverband MV beteiligt sich an diesem Aktionstag. Die Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten in der Agrarbranche in Mecklenburg-Vorpommern werden wir zum zweiten Mal in Folge mit Hilfe eines digitalen Praktikumstages über unseren Instagram-Account vorstellen.

Praktikumsbetrieb werden

Nach aktueller Situation sind auch Präsenz-Praktika möglich. So können nun auch landwirtschaftliche Betriebe wieder Schülerinnen für einen Tag mit in den landwirtschaftlichen Alltag nehmen und Einblicke in die Aufgaben von Landwirten und Landwirtinnen gewähren. Wenn auch Sie sich mit Ihrem Landwirtschaftsbetrieb am Girls' Day beteiligten möchten, dann können Sie Ihr Angebot direkt mit einer regional ansässigen Schule abstimmen und/oder sich im offiziellen Girls‘ Day-Radar registrieren. Um Ihr Angebot auch in unserer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit abbilden zu können, möchten wir Sie bitten, Ihren Regionalbauernverband über Ihre Teilnahme am Aktionstag zu informieren. 


Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur befürwortet die Teilnahme der Schülerinnen am Girls' Day. Für die teilnehmenden Mädchen wird dieser Tag als schulische Veranstaltung im Sinne von Betriebserkundungen eingeordnet. Im Anschluss an die Veranstaltung ist die Teilnahmebestätigung in der Schule vorzulegen. Wenn der Girls' Day als Schulveranstaltung durchgeführt wird, sind die Schülerinnen über die Schule gesetzlich unfallversichert. Ist das besuchte Angebot im Girls' Day-Radar auf der offiziellen Website www.girls-day.de eingetragen, sind die Mädchen über eine zusätzliche, sog. subsidiäre Versicherung unfallversichert, die greift, falls es sich nicht um eine Schulveranstaltung handelt. Weitere Infos erhalten Sie hier: Regelungen MV.


Corona-Regelungen MV: "Schülerbetriebspraktika im Rahmen der beruflichen Orientierung (...) können unter Einhaltung der festgelegten Maßnahmen der jeweiligen Betriebsstätte und in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens durchgeführt werden. Bei fortschreitendem Infektionsgeschehen erfolgen individuelle Absprachen mit dem jeweiligen Praktikumsunternehmen und den Erziehungsberechtigten."