Gutachten weist gravierende Mängel im Messstellennetz des Landes nach

MEssselle

Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern sieht sich in seiner Kritik an dem Messstellennetz zur Beurteilung der Wasserqualität im oberflächennächsten wasserwirtschaftlich bedeutsamen Grundwasserleiter bestärkt. Denn laut einem Gutachten des Berliner Büros HYDOR Consult GmbH erfüllt mehr als jede zweite Grundwassermessstelle im Land (54 Prozent), an der zwischen 2014 und 2019 erhöhte Nitratwerte im Land festgestellt wurden, nicht die gesetzlichen Anforderungen.  In den vergangenen Wochen hatte das renommierte Unternehmen 103 Grundwassermessstellen des Wasserrahmenrichtlinien-Messnetzes in Mecklenburg-Vorpommern untersucht. Die Daten für die Analyse wurden vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie zur Verfügung gestellt.

„Die Studie zeigt sehr deutlich die Mängel des aktuellen Messstellennetzes in Mecklenburg-Vorpommern auf“, sagt Bauernpräsident Detlef Kurreck.  „Sie macht klar: Die Daten auf deren Basis die Bewirtschaftungsauflagen in den so genannten „roten Gebieten“ festgelegt werden, sind nicht valide.“ Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern fordert eine fundierte Überarbeitung der Gebietsausweisung.“

Die Analyse belegt, dass 56 der 103 untersuchten Messstellen hydrogeologisch nicht repräsentativ sind. Die Messstellen sind zum Teil nicht tief genug ausgebaut oder ziehen ihre Wasserproben nicht aus dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen  Grundwasserleiter. Das Gutachten ermittelte außerdem bei 82 Messstellen unter Berücksichtigung der Grundwasserströmung die Ursprungsbereiche des beprobten Grundwassers.  Bei 18 Prozent der Messstellen wurde dabei festgestellt, dass die Nitratgehalte nicht nur mit landwirtschaftlicher Nutzung in Zusammenhang gebracht werden können. In acht Fällen wurden sogar konkrete andere Quellen, wie beispielsweise Deponien, identifiziert.

„Wir Landwirte stehen zu unserer Verantwortung für den Gewässerschutz“, unterstreicht Bauernpräsident Detlef Kurreck. Dazu müssten gesicherte, glaubhafte und präzise Daten vorliegen. Gerade vor der großen Bedeutung, die dem Ergebnis jeder einzelnen Messstelle bei der Festlegung der Bewirtschaftungsauflagen in den so genannten „roten Gebieten“ zukomme, müsse deren Aussagekraft absolut unangreifbar sein. Dem Messnetz komme eine Schlüsselfunktion im Rahmen des Gewässerschutzes zu, denn die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Flächen sind sehr einschneidend.

Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern erwarte deshalb vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, dass bei der Gebietsausweisung im Rahmen der neuen Landesdüngeverordnung, die im Januar 2021 in Kraft treten wird, die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten möglichen Regelungen ausgeschöpft werden.

Das in der Verantwortung von Dr. Stephan Hannappel erarbeitete Gutachten hat der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern in Auftrag gegeben.
Es trägt den Titel „Analyse der hydrogeologischen Repräsentanz der  Grundwassermessstellen mit Schwellenwertüberschreitungen von Nitrat im Wasserrahmenrichtlinien-Messnetz von Mecklenburg-Vorpommern“. Die ausführlichen Ergebnisse werden in der kommenden Woche politischen Entscheidungsträgern im Land vorgestellt. Im direkten Gespräch wird der Bauernverband dann seine Kritik erläutern.

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