Entschädigung für Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Afrikanischen Schweinepest

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Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt erlässt im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und nach Anhörung des Landesrechnungshofes folgende Verwaltungsvorschrift bezüglich der Entschädigung von Präventionsmaßnahmen. Zusätzlich beachten Sie bitte folgende Information der obersten Jagdbehörde zu Detailfragen der Gewährung einer Aufwandsentschädigung.