Bauernverband MV verlangt fachlich tragfähige Neuregelung des Düngerechts statt politischer Eile

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Sarah Selig
Mit deutlichen Worten hatte Agrarminister Till Backhaus auf der Präsidiumsklausur des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern in dieser Woche schnelle Entscheidungen des Bundes zur Umsetzung der gültigen Düngeverordnung eingefordert. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Umsetzung der bayerischen Düngelandesverordnung, das die bundesweite Gebietsausweisung wegen verfassungswidriger Ermächtigungsgrundlage für ungültig erklärt. Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Gesprächsbereitschaft des Ministers – lehnt jedoch politischen Zeitdruck als oberste Maxime ab. Für den Verband ist nicht Tempo entscheidend, sondern fachliche Solidität und Rechtssicherheit. Bauernpräsident Karsten Trunk stellt klar:
„Fachgerechte Düngung und der Schutz unserer Gewässer gehören für uns zusammen – denn sauberes Wasser und gesunde Böden sind Grundlage unserer Arbeit. Aber dafür brauchen wir Regeln, die stimmen. Unsere Betriebe brauchen Vorgaben, die fachlich passen und rechtlich belastbar sind.“
Mecklenburg-Vorpommern hat als einziges Bundesland konsequent auf das Leipziger Urteil reagiert und die zusätzlichen Auflagen in den Roten Gebieten – darunter die verpflichtende 20-Prozent-Reduktion der Stickstoffdüngung – „bis auf Weiteres“ ausgesetzt. Für den Bauernverband ist dieser Schritt ein notwendiges Signal, um neue Unsicherheiten zu vermeiden. Für das weitere Vorgehen formulierte der Verband unmissverständlich, was jetzt notwendig ist:
  • bundesweit einheitliches, transparentes und wissenschaftlich tragfähiges Verfahren zur Gebietsausweisung,
  • Rechtssicherheit zur Düngesaison 2026,
  • Überarbeitung des Wasserschutzgebiets Warnow,
  • Abschaffung der Zuschläge für Denitrifikation.
 „Es geht nicht um mehr oder weniger Düngung – sondern um richtige, fachgerechte, standortangepasste Düngung. Und dafür brauchen wir Regeln, die nachvollziehbar und belastbar sind“, betont Bauernpräsident Karsten Trunk. „Tempo vor Tragfähigkeit würde genau jene Fehler wiederholen, die das Leipziger Urteil offengelegt hat“, so Trunk. „Wir stehen bereit, konstruktiv mitzuwirken – aber wir akzeptieren keine neuen Rechtsunsicherheiten. Lieber eine stabile Brücke, die trägt, als ein Steg, der beim ersten Hochwasser wegschwimmt.“
 

HINTERGRUND

Das Leipziger Urteil und seine Folgen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die bayerische Düngelandesverordnung verworfen, weil sie nicht auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage basierte. Die zugehörige Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) des Bundes genügt demnach nicht, um Rote und Gelbe Gebiete rechtssicher festzulegen. Damit steht die Gebietsausweisung bundesweit auf dem Prüfstand.
Bundes- und EU-Debatte verschärft sich
Die Umweltministerkonferenz fordert vom Bund „unverzüglich“ Vorschläge für eine rechtssichere Anpassung des Düngerechts. Das Bundeslandwirtschaftsministerium bremst jedoch: Eine kleine Lösung sei frühestens Mitte 2026 möglich, eine umfassendere Reform erst 2027 – auch wegen notwendiger Abstimmungen mit der EU-Kommission. Deutschland steht wegen der Umsetzung der Nitratrichtlinie weiterhin unter Beobachtung. Unklar ist, wie lange die EU die aktuelle Übergangsphase tolerieren wird.
Voraussetzungen für eine rechtssichere Neuregelung
Das Bundesverwaltungsgericht fordert:
  • ein transparentes, wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Gebietsausweisung,
  • ein dichteres Messstellennetz,
  • klare Kriterien für Rote und Gelbe Gebiete,
  • eine Rechtsnorm mit Außenwirkung statt Verwaltungsvorschriften
Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern wird die Ausgestaltung der nun notwendigen Bundeslösung eng begleiten – mit dem Ziel, rechtssicheres, praxistaugliches und langfristig tragfähiges Düngerecht durchzusetzen.
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