Bauernverband MV kritisiert Dauergrünlandgesetz als Bürokratie-Maschine

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Zur heutigen Verabschiedung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes im Landtag Mecklenburg-Vorpommern erklärt Karsten Trunk, Präsident des Bauernverbandes MV:

„Mit diesem Gesetz wurde eine große Chance vertan: Statt echten Bürokratieabbau zu liefern, schafft das Land neue Hürden für unsere Betriebe“, so Trunk. Fast das gesamte Dauergrünland in MV sei bereits heute durch Bundes- und Landesrecht geschützt, zusätzlich liege ein großer Teil der Landesfläche in Schutzgebieten.

An dieser Stelle findet Trunk deutliche Worte:

„Ein eigenes Landesgesetz obendrauf – das ist kein Schutzprogramm, das ist ein Papier-Programm. Dieses Gesetz schützt keine Gräser, keine Käfer und kein Klima – es lässt nur Papierberge wachsen.“

Der Bauernpräsident verweist darauf, dass der Bund längst praxistaugliche und ausgewogene Regeln geschaffen habe, die Schutz und Nutzung miteinander vereinbaren. „Diese funktionierenden Lösungen werden in MV aber durch zusätzliche Landesvorschriften blockiert. Damit verlieren unsere Betriebe Handlungsspielräume und wirtschaftliche Stabilität.“

Trunks Forderung ist eindeutig: „Wir wollen eine starke regionale Landwirtschaft. Dazu brauchen wir nicht mehr Vorschriften, sondern weniger Ballast. Die Chance zum Bürokratieabbau ist heute vertan worden – das Dauergrünlanderhaltungsgesetz gehört abgeschafft.“

 

Hintergrund:

Der Dauergrünlandanteil in MV ist laut Agrarstrukturerhebung in MV auf einem gleichbleibend hohen Niveau und von 264.500 ha in 2010 auf 269.400 ha in 2023 angestiegen. Vor dem Umbruch ist das Dauergrünland auch durch Schutzbestimmungen im Natur-, Landschafts- und Wasserschutzgesetz sowie für Gewässerrandstreifen umfassend geschützt.

Auf Bundesebene gelten seit 2023 starke Schutzbestimmungen zum Dauergrünland, gleichzeitig wurden flexible und unbürokratische Erleichterungen geschaffen. Sie sollen vor allem vermeiden, dass Dauergrünland nur umgebrochen wird, um den Ackerstatus des Landes zu erhalten – Umbrüche, die weder ökologisch, noch ökonomisch sinnvoll sind.

So entsteht nach Bundesrecht beispielsweise kein Dauergrünland, wenn eine Gras-Leguminosen-Mischung abwechselnd mit einer Gräsermischung als Fruchtfolge angesät wird. Auch ein begrünter Randstreifen bleibt Ackerland, ohne dass die Landwirtinnen und Landwirte den Streifen umbrechen müssen. Diese Möglichkeiten sind derzeit durch das Dauergrünlanderhaltungsgesetz für Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern nicht, beziehungsweise nicht sicher anwendbar. Das Gesetz zum Erhalt von Dauergrünland in Mecklenburg-Vorpommern lässt zwangsweise aus Ackerland Grünland werden, die Fläche nicht umgebrochen wird.

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