Bauernverband MV fordert Aufhebung der bisherigen Roten Gebiete
Rote Gebiete müssen auf den Prüfstand
Der Bauernverband MV fordert, dass die aktuelle Ausweisung der Roten Gebiete im Land unverzüglich aufgehoben wird. „Viel zu lang mussten unsere Landwirtinnen und Landwirte starke Einschränkungen hinnehmen, ohne dass es eine nachvollziehbare und verursachergerechte Grundlage gab“, so Karsten Trunk, Präsident des Bauernverbandes MV. In Mecklenburg-Vorpommern gelten seit 2023 rund 429.000 Hektar und damit 32 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche als sogenannte Rote Gebiete. Wer dort wirtschaftet, darf nur 80 Prozent des eigentlichen Bedarfs der Kulturen düngen und muss starke Einbußen in Qualität und Quantität der Ernte hinnehmen.
Mit dem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig zur Ausweisung Roter und Gelber Gebiete in Bayern sei nun bundesweit ein deutliches Zeichen erfolgt: Die Ermächtigungsgrundlage des Bundes genügt nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundrechts auf Eigentum und der Berufsfreiheit. „Wir bewirtschaften unsere Felder nach guter fachlicher Praxis, mit Verantwortungsbewusstsein und großem Fachwissen“, so Bauernpräsident Trunk. Für die Düngung gelte stets: So wenig wie möglich, so viel wie nötig.
„Wenn die Düngung in Roten Gebieten eingeschränkt wird, hat das enorme Auswirkungen auf den Anbau, den Ertrag und die Qualität. Deshalb fordern wir Verhältnismäßigkeit nach dem Verursacherprinzip.“
Konkret kritisiert der Bauernverband MV seit Jahren die unzureichende Messstellendichte im Land sowie die mangelnde Repräsentativität einzelner Messstellen, die von einem Gutachten belegt wurden. Auch das angewendete Ausweisungsverfahren bemängelt der Bauernverband MV als praxisfern. „Außerdem muss es Ausnahmen für Betriebe geben, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften“, so Karsten Trunk. „Wir brauchen eine praxisnahe, verhältnismäßige Düngeregelung, die Gewässerschutz mit Beschäftigungs-, Investitions- und Ernährungssicherheit verbindet.“ Bis die neue, rechtlich sichere Ausweisung vorliege, müssen die bisherigen Roten Gebiete außer Kraft gesetzt werden.
„Sonst werden wir bestraft, obwohl die Grundlage dafür längst vom Gericht einkassiert wurde.“




