Bauernverband fordert Begrenzung staatlicher Vorkaufsrechte und Schutz landwirtschaftlicher Nutzflächen

Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern stellt mit Sorge fest, dass landwirtschaftliche Nutzflächen in Deutschland und insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern kontinuierlich abnehmen. Eine aktuelle Studie des Thünen-Instituts zeigt, dass die Verringerung vor allem durch den Ausbau von Siedlungs- und Verkehrsflächen erfolgt.

Aktuell verschärfen geplante Maßnahmen diesen Flächenverlust weiter:

  • Staatliche Eingriffe in Privateigentum durch neue Vorkaufsrechte, Bewirtschaftungsverbote und Schutzgebietsausweisungen.
  • Wohnungsneubau und Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere Freiflächen-Photovoltaik
  • Biodiversitäts- und Klimaschutzmaßnahmen wie Aufforstung und Wiedervernässung von Mooren

Darüber hinaus hat die Zahl der Vorkaufsrechte durch Bund und Land in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Aktuell bestehen Vorkaufsrechte insbesondere in den Bereichen Natur-, Denkmal- sowie Gewässer- und Küstenschutz. Neu hinzugekommen sind im LWaKüG, das am 28. Januar 2026 verabschiedet wurde, weitere Vorkaufsrechte für wasserwirtschaftliche Infrastruktur. Im Entwurf des Klimaverträglichkeitsgesetzes sind zusätzliche Vorkaufsrechte vorgesehen, unter anderem für Klimaschutzflächen sowie für den Ausbau von Alleen- und Radwegen. Auf Bundesebene ist zudem ein Naturflächenbedarfsgesetz (Bedarfsflächengesetz) geplant, das den Herausverkauf landwirtschaftlicher Nutzflächen für Extensivierung und Naturschutzausgleich erleichtern soll.

In ihrer Gesamtheit führen diese Maßnahmen zu erheblichen Eigentumsverlusten, mindern den Marktwert landwirtschaftlicher Flächen und gefährden die regionale Lebensmittelproduktion. Der Eigentumsgedanke, die Sicherung landwirtschaftlicher Nutzung und die Ernährungssicherheit geraten zunehmend ins Hintertreffen.

Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern hat daher auf dem Bauerntag am 20. März 2026 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Stopp der Ausweitung staatlicher Vorkaufsrechte

Eigentum ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Staatliche Vorkaufsrechte dürfen nicht als Zwangsinstrument eingesetzt werden, sondern nur in eng begrenzten Ausnahmefällen.

Vorkaufsrechte dürfen daher nur ausnahmsweise und unter klar definierten, strengen Voraussetzungen ausgeübt werden. Sie müssen Transparenz, Verhältnismäßigkeit und demokratische Legitimation gewährleisten. Eigentümer und Bewirtschafter müssen frühzeitig informiert und aktiv beteiligt werden. Die Sicherung von Naturschutz-, Küstenschutz- oder Klimaflächen darf nicht zulasten der Ernährungssicherheit und der Existenz landwirtschaftlicher Betriebe erfolgen.

  1. Ablehnung von Vorkaufsrechten im Landeswasser- und Küstenschutzgesetz und Klimaverträglichkeitsgesetz (LWaKüG)

Das am 28. Januar 2026 beschlossene Vorkaufsrecht im LWaKüG zugunsten von Trinkwasserversorgern wurde zwar noch leicht modifiziert, gleichwohl sieht der Bauernverband keine Rechtfertigung und Notwendigkeit.

Die geplanten Vorkaufsrechte im Entwurf eines Klimaverträglichkeitsgesetzes, insbesondere für Klimaschutzflächen sowie für den Ausbau von Alleen und Radwegen werden abgelehnt. Sie greifen in die Eigentums- und Vertragsfreiheit ein, ohne dass eine Notwendigkeit zu erkennen ist. Insbesondere bei Alleenpflanzungen und Radwegebau finden sich in der Praxis zumeist einvernehmliche Erwerbslösungen. Freiwillige Vereinbarungen und Tauschflächenangebote stellen eine praktikable und rechtssichere Lösung dar.

  1. Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung

Die EU-Naturwiederherstellungsverordnung ist rückwärtsgewandt, zu stark ordnungsrechtlich geprägt und mit der FFH-Logik vergleichbar. Die Verordnung muss in Brüssel grundlegend überarbeitet werden. Die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag angestrebten Erleichterungen auf EU-Ebene sind von der Landesregierung zu unterstützen. Eine verbindliche Ausrichtung auf Freiwilligkeit, Kooperation und Anreize statt Ordnungsrecht ist dabei gefordert. Voraussetzung ist zudem eine gesicherte, langfristige Finanzierung außerhalb der GAP. Eigentumsrechte müssen gewahrt bleiben. Es soll keine hoheitliche Flächenüberplanung, keine neuen Schutzgebietsausweisungen und keine Enteignungen über Vorkaufsrechte geben. Auch die Bewirtschaftung bestehender Flächen darf nicht weiter eingeschränkt werden. Für bereits bestehende Schutzgebiete wird ein dauerhaft gesicherter Nachteilsausgleich verlangt. Bei der Umsetzung werden wir gemeinsam mit Landbewirtschaftern und Besitzern unseren Focus auf die Praxistauglichkeit der Maßnahmen legen.

  1. Schutz landwirtschaftlicher Nutzflächen

Hochwertige Ackerflächen für die Nahrungsmittelproduktion sind vorrangig zu sichern.

Flächen mit hoher Produktivität dürfen nicht durch staatliche Eingriffe verloren gehen.

Neue Gesetze oder Schutzmaßnahmen dürfen nur nach strenger Prüfung der Notwendigkeit, unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit und unter Sicherstellung der Nutzung durch Landwirte erfolgen.

Das geplante Naturflächenbedarfsgesetz der Bundesregierung wird kritisch bewertet und abgelehnt, soweit es den Flächenentzug landwirtschaftlicher Nutzflächen begünstigt. Es soll Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Vernetzung von Ausgleichsmaßnahmen (Biotopverbund) für zukünftige Infrastrukturmaßnahmen erleichtern.

  1. Begrenzung des Flächenentzugs

Der Flächenentzug landwirtschaftlicher Nutzflächen ist zu stoppen bzw. stark zu begrenzen. Wo landwirtschaftliche Nutzung möglich ist, muss sie Vorrang vor staatlichen Extensivierungs- oder Naturschutzmaßnahmen haben.

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