top agrar: So stellt sich der Bauernverband die EU-Agrarreform 2020 vor

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Bildquelle: DBV / Breloer

Artikel von top agrar - Stand 10.01.2020 - Von Stefanie Awater-Esper

Die künftige Ausgestaltung der EU-Agrarzahlungen soll mehr Umweltelemente enthalten. Der Bauernverband weist diese in seiner neuen Strategie jedoch in fest umrissene Schranken.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat in dieser Woche seine Strategie für die künftige Ausgestaltung der EU-Agrarzahlungen vorgelegt. „Die neue Agrarpolitik wird und muss grüner werden, weil sie sonst gesellschaftlich und politisch nicht akzeptiert wird und keine Mehrheiten bekommt“, sagte DBV-Präsident Joachim Rukwied bei der Präsentation vor Agrarjournalisten in Berlin. Er stellt seine Vorstellungen auch unter den Vorbehalt, dass das EU-Agrarbudget in der kommenden Förderperiode von 2021 bis 2027 stabil bleibt. „Weniger Geld und eine grünere GAP, das geht nicht zusammen“, sagte Rukwied.

Vorschlag soll Grundlage für die GAP-Verhandlungen 2020 sein

Noch haben die EU-Staats- und Regierungschefs den Finanzrahmen für die Jahre bis 2027 nicht festgezurrt. Es wird erwartet, dass dies spätestens unter der deutschen Ratspräsidentschaft in der zweiten Hälfte von 2020 geschehen wird. Offen ist auch noch, ob es Deutschland dann auch gelingt die gesamte Reform der EU-Agrarzahlungen mit allen Maßnahmen und Details bis zum Ende des Jahres zum Ende zu verhandeln. Für die Verteilung der dann für die Gemeinsame EU-Agrarpolitik (GAP) zur Verfügung stehenden Mittel hat der DBV erstmals einen konkreten Vorschlag entwickelt. Er soll Grundlage für die zahlreichen agrarpolitischen Diskussionen auf der kommende Woche startenden Grünen Woche in Berlin sein und danach in die nationalen und europäischen Beratungen gehen.

Basisprämie soll mindestens 60% betragen

Eine große Bedeutung weist der DBV weiterhin den pauschalen Direktzahlungen zu. Diese sollen über die gesamte Förderperiode bis 2027 weiterhin als Basisprämie mindestens 60 Prozent der Zahlungen in der 1. Säule der GAP ausmachen. Weitere 10 Prozent der Mittel sollen nach den Vorstellungen des DBV über die stärkere Förderung der ersten Hektare auf die kleinen und mittleren Betriebe umgewälzt werden.

Eingrenzung der Umweltvorgaben für die Basisprämie

Während die EU-Kommission in ihren Vorstellungen Umweltvorgaben macht, die Voraussetzung bereits für den Bezug der Basisprämie sind (Konditionalität), will der DBV diese auf „fachlich sinnvolle Maßnahmen“ eingrenzen. „Der DBV hält den Vorschlag der EU-Kommission, die Anforderungen des heutigen Greening in die Konditionalität zu verschieben, für den falschen Weg“, schreibt er in seiner Strategie. Folgende Punkte hält er dabei für wichtig:

  1. Die bisher starr vorgegebene 5-Jahres-Regulierung für die Entstehung von Dauergrünland soll durch eine Stichtagsregelung abgelöst werden.
  2. Vorgaben für Feucht/ und Torfgebiete sollen keine Rolle bei der Basisprämie spielen.
  3. Flächendeckende Betriebsnachhaltigkeitsinstrumente für Nährstoffe sollen nur auf freiwilliger Basis laufen.
  4. Es soll keine Fruchtfolgevorgaben für die Basisprämie geben. Als Begründung gibt das DBV dafür an, dass der Landwirt nicht in seiner standortangepassten Flächenbewirtschaftung eingeschränkt werden dürfe. Außerdem wäre eine mehrjährige Fruchtfolgevorgabe bei einjährigen Zahlungen schwer nachweisbar, so der DBV weiter.
  5. Auch will der DBV keinen festen Prozentsatz für „nicht produktive Flächen“ oder Brachen als Bedingung für die Basisprämie aufnehmen. Diese will er lieber über die Programme und Gelder bei den Eco-Schemes fördern.
  6. Das Umwandlungsverbot von Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten unterstützt der DBV. Vogelschutzgebiete will er aber von dem Verbot ausnehmen lassen.
  7. Die Kennzeichnung und Registrierung von Tieren will der DBV aus den Auflagen für die Basisprämie ausnehmen. Diese würden bereits umfangreich über das Fachrecht überwacht, lautet die Argumentation des DBV.

Betriebspauschale für die Umweltleistungen (Eco-Schemes)

Für die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Eco-Schemes, die innerhalb der ersten Säule besondere Umweltleistungen von Landwirten honorieren sollen, will der DBV am liebsten 20 Prozent der Mittel aus der 1. Säule reservieren. Aus Wettbewerbsgründen pocht der Verband dafür auf einen EU-weit einheitlichen Prozentsatz. Die Eco-Schemes sollen ähnlich wie die jetzigen Ökologischen Vorrangflächen für den Anbau von Zwischenfrüchten, für Blühstreifen, partielle Brachen oder Altgrasstreifen, weite Fruchtfolgen oder den Grünlanderhalt bezahlt werden. Der DBV schlägt für die Eco-Schemes zur Vereinfachung der Auszahlung außerdem eine Betriebspauschale vor.

Die Änderungen im Rechenbeispiel

Die übrigen 10 Prozent der Gelder in der ersten Säule sollen als Puffer für die Mitgliedstaaten bleiben. Während diese von einigen EU-Mitgliedstaaten vermutlich für gekoppelte Prämien ausgegeben werden, präferiert der DBV diese auf die Basisprämie aufzuschlagen, so dass diese letztendlich in Deutschland doch bei 70 Prozent der Mittel aus der 1. Säule landen würden. Rechnerisch hieße dies, wenn ein Betrieb von zum Beispiel 100 ha heute über die Flächenprämie von rund 300 €/ha rund 30.000 € an Direktzahlungen pro Jahr bekommt, würden ihm künftig 24.000 € an Basisprämie und über die Förderung der ersten Hektare zukommen und 6.000 € auf die Eco-Schemes entfallen, für die er Blühstreifen oder andere Biodiversitätsmaßnahmen umsetzen müsste.

Finanzielle Anreize für Natur- und Klimaschutzmaßnahmen

Für die Agrarumwelt und Klimamaßnahmen, die über die 2. Säule der GAP finanziert werden, fordert der DBV eine Anreizkomponente. Diese würde dazu führen, dass Naturschutzmaßnahmen für die Landwirte attraktiver würden, so die Argumentation. In der zweiten Säule sieht der DBV vor allem folgende Maßnahmen:

  • Freiwillige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
  • Biodiversitätsmaßnahmen durch Landwirte und Naturschutz Kooperativen
  • Förderung der Weidetierhaltung für Wiederkäuer
  • Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Den Original-Beitrag finden Sie unter: https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/so-stellt-sich-der-bauernverband-die-eu-agrarreform-vor-11951613.html