Öko-Förderung ab 2023 – Aktueller Stand

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Im Anschluss an die Videokonferenzen zu den aktuellen AUKM-Richtlinienentwürfen für MV in der KW29, veröffentlichte das Ministerium gestern (25.07.) den aktuellen Planungsstand zur Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise ab 01.01.2023 (Extensivierungsrichtlinie 2023). 

Die aktuell geplanten Förderhöhen zur Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise ab 01.01.2023 sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Dabei verweist das LM insbesondere auf die Anhebung der Förderhöhe für die Ackerland-Beibehaltung (von 244 €/ha auf 284 €/ha). 

Förderhöhen Ökolandbau

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine abschließende Mitteilung zur Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise sowie den anderen AUKM ist laut LM Anfang September 2022 vorgesehen.  

*Bitte beachten Sie: die Grünland-Prämie im Rahmen der Extensivierungsrichtlinie ist an einen RGV-Besatz von 0,3 RGV pro Hektar gekoppelt. Sollten Sie keine Rinder halten, dann können Sie u.a., laut Hinweis des LM, die Richtlinie "extensive und naturschutzgerechte Dauergrünlandbewirtschaftung" nutzen. 

Wenn dabei die Verpflichtungsvariante "Extensives Dauergrünland" für Sie in Frage kommt, wäre ohne Kopplung zum Ökolandbau (da keine RGV vorhanden und damit keine Doppelförderung gegeben ist) eine Prämie von 220€ je Hektar für Sie nutzbar. 

 

Ausschnitt Richtlinie:  

Verpflichtungsvariante "Extensives Dauergrünland"
a)    220 Euro je Hektar für die Verpflichtung nach Nummer 6.3 für konventionell wirtschaftende Betriebe

b)    175 Euro je Hektar für die Verpflichtung nach Nummer 6.3 für ökologisch wirtschaftende Betriebe, die eine Förderung nach der Extensivierungsrichtlinie erhalten.