Investitionsprogramm Landwirtschaft: Neue Anträge im Losverfahren

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Die zweite Antragsrunde zum Investitionsprogramm Landwirtschaft startet im April. Der genaue Termin ist noch offen. Im Vergleich zur ersten Runde gibt es aber eine  Reihe von  Änderungen im Antragsverfahren. Damit reagiert das Landwirtschaftsministerium auf die heftige Kritik an der ersten Runde.
Wichtigste Änderung ist, dass Förderanträge nun nicht mehr nach dem Windhundverfahren beschieden werden. Um eine Benachteiligung von Antragstellern mit schlechter Internetverbindung zu vermeiden, werden die Zuschläge im Losverfahren erteilt.
Nach Freistellung des neuen Verfahrens durch die Europäische Union soll das Programm mit den geänderten Modalitäten im April beginnen. Über den genauen Starttermin wird das Bundesministerium rechtzeitig informieren.


Lieferfristen:
Aufgrund der Lieferengpässe der Landmaschinenhersteller in diesem Jahr wird die bisherige Lieferfrist für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft um vier Wochen verlängert: vom 31. Oktober auf den 1. Dezember 2021.

Registrierung und neues Verfahren

  • Das Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank für die Registrierung ist weiterhin geöffnet. Von der Möglichkeit der Online-Registrierung sollte bereits jetzt Gebrauch gemacht werden, um die einzelnen Verfahrensschritte zeitlich zu entzerren. Alle Registrierungen, die bereits erfolgt sind, bleiben weiterhin gültig, eine nochmalige Registrierung ist daher nicht nötig.
  •  Alle Registrierten erhalten von der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein An­schreiben per E-Mail mit der Einladung zur Teilnahme an einem „Interessenbekundungsverfahren“.

Im Rahmen dieses „Interessenbekundungsverfahrens" teilen die an der Förderung interessierten Unternehmen mit, dass sie an der kommenden und auch einer zukünftigen Antragsrunde (Termine werden noch bekannt gegeben) teilnehmen möchten. Hierzu muss sich eindeutig identifiziert werden, um Mehrfachanmeldungen zu verhindern. Das Interessenbekundungsverfahren wird über mehrere Tage in einem festgelegten Zeitraum geöffnet sein, sodass kein Zeitdruck besteht.

Es wird abgefragt, in welchem Förderbereich eine Investition geplant ist (Maschinenbeschaffung, Bau von Lagern für Wirtschaftsdünger oder Beschaffung von Separierungsanlagen), das gewünschte Jahr der Förderung sowie eine unverbindliche, ungefähre Preisangabe.

Per Zufallsverfahren (Losverfahren) werden anschließend alle eingegangenen Interessenbekundungen in eine Reihenfolge gebracht. Anhand dieser Reihung wird sukzessive die Aufforderung der Rentenbank an die Unternehmen ergehen innerhalb einer vorgegebenen Frist einen Zuschussantrag zu stellen.
Zunächst werden die Interessenbekundungen für die Jahre 2021 und 2022 bearbeitet werden.
Die Antragstellung für die per Zufall Ausgewählten erfolgt dann wie bisher über das Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank unter www.rentenbank.de und die Hausbank.

 
Hierdurch werden die folgenden Verbesserungen erreicht:

  • Die Gleichbehandlung aller Unternehmen, die eine Förderung erhalten möchten, ist gesichert.
  • Es besteht ausreichend Zeit sich zu registrieren, das Interesse zu bekunden, den Antrag einzureichen und die notwendigen Unterlagen zu beschaffen.
  • Damit wird der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten deutlich verringert.
  • Die Laufzeit des Programmes ermöglicht eine Förderung von 2021 bis 2024. Durch die Interessenbekundungen können die vorgesehenen Haushaltsmittel über die gesamte Laufzeit des Programmes noch sachgerechter eingesetzt werden.
  • Die Landwirte erfahren rechtzeitig, wann das neue Verfahren startet.


Änderung bei den Förderbedingungen:

  • Um die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Maschinennutzung zu erleichtern, werden auch neu gegründete GbRs zukünftig gefördert werden können.
  • Das maximal in den Jahren 2021 bis 2024 förderfähige Investitionsvolumen wird auf 1 Million Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt.
  • Für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion wird die Förderung auf eine Fördersumme von 250.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt.
  • Die Förderung für gewerbliche Unternehmen darf eine Fördersumme von 100.000 Euro pro Unter­nehmen und Investitionsvorhaben nicht übersteigen.
  • Damit wird die Voraussetzung geschaffen, dass möglichst viele einzelne Anträge gestellt werden können

 
Ergänzung der Positivliste um bestimmte Maschinenkategorien:

Um insbesondere Betriebe mit Sonderkulturen und kleinstrukturierte Landwirtschaft noch besser fördern zu können, wird es folgende Ergänzungen geben:

  • Maschinen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, die in Sonderkultur­betrieben eingesetzt werden.
  •  Kleinere mit moderner Technik ausgestattete Pflanzenschutzgeräte mit maximal 18 m Arbeitsbreite und max. 1800 Liter Behältergröße.
  • Möglichkeit der Nachrüstung mit GPS-Grundausstattung auch für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und bei der mechanischen Unkrautbekämpfung.
  • Bei Maschinen zur Gülleseparierung entfällt die Begrenzung auf bestimmte Techniken.

 
Diese zusätzlichen Maschinen müssen von den Herstellern zur Aufnahme auf die Positivliste gemeldet und danach entsprechend geprüft werden. Die Neuerungen werden sich entsprechend zeitversetzt auf der Positivliste wiederfinden.

 

Ansprechpartner Referat
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Ralf Benecke stellv. Hauptgeschäftsführer