Futternutzung auf Zwischenfruchtflächen als ökologische Vorrangflächen in MV für dieses Jahr erlaubt

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BV MV

Das Landwirtschaftsministerium teilt mit: 

Der Beschluss des Bundesrates zur Futternutzung von Zwischenfrüchten im Rahmen der ÖVF wird in MV ab sofort umgesetzt.

Zwischenfruchtflächen, welche in 2018 als Ökologische Vorrangflächen im Agrarantrag ausgewiesen wurden, können für die Futternutzung (sowohl Mahd wie Beweidung) in ganz Mecklenburg-Vorpommern genutzt werden, teilt das Landwirtschaftsministerium in Schwerin mit. Ein gesonderter Antrag dazu ist nicht erforderlich. Das Ministerium macht damit von der am vergangenen Freitag im Bundesrat getroffenen Möglichkeit, diese Flächen auch mit anderen Tierarten zu beweiden bzw. einer Schnittnutzung zu zuführen.

Durch die Änderungen der nationalen Verordnung wird die Nutzung der o.g. Flächen für Futterzwecke ohne Beschränkung des Nutzungszeitraums und ohne, dass es zuvor eines Genehmigungsverfahrens bedarf, zugelassen. Dadurch wird die Effektivität der Maßnahme verbessert und die Abwicklung für Landwirte und Verwaltung deutlich vereinfacht. Eine vorzeitige anderweitige Nutzung bzw. Umbruch vor den 15. Februar 2019 als relevanten Cross Compliance-Termin ist rechtlich nicht erlaubt und würde zur Aberkennung als Ökologische Vorrangfläche führen.  

In MV haben in 2018 insgesamt 968 Landwirte Zwischenfrüchte auf 2.479 Parzellen im Umfang von 59.363 ha als ökologische Vorrangflächen angegeben, dessen Aufwuchs damit für die Futtergewinnung zur Verfügung stehen könnte.