Düngelandesverordnung für unwirksam erklärt

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Landwirte bereit für gemeinsame Lösungssuche

Nachdem das Oberverwaltungsgerichts Greifswald die Düngelandesverordnung gekippt hat, sieht Detlef Kurreck das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt am Zuge.

„Wir alle wollen eine zielorientierte Lösung. Es liegt jetzt am Minister, diese auch anzugehen und die richtigen Schritte zu machen“, sagte der Präsident des Bauernverbandes MV. Die Landwirte warteten nur darauf, ihre Expertise in die Ausweisung der Roten Gebiete einzubringen. „Wenn der Minister seine Hand ausstreckt, werden wir sie gerne ergreifen“, so Detlef Kurreck.


Die Aussage, dass die Roten Gebiete nach dem Urteil von 13 % auf 85 % der landwirtschaftlichen Fläche anwachsen könnten, widerspreche allerdings der ankündigten Bereitschaft zum Dialog mit dem Bauernverband.

„Der Rückfall auf die Bundesverordnung ist ein Worst-Case-Szenario, das so nicht haltbar ist.“

Ziel müsse die Erarbeitung einer neuen Landesverordnung sein, die beispielsweise von Landwirten gebohrte Messstellen als Stützmessstellen einbezieht und so einem zentralen Kritikpunkt in der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichtes entgegenwirken könnte.

„Was nicht geht, ist die Hände in den Schoß zu legen und auf Bundesrecht zu verweisen.“ Mit §13 a der Düngeverordnung seien die Bundesländer verpflichtet, nitrat- und phosphatbelastete Gebiete auszuweisen. „Und nur weil die Politik es einmal falsch gemacht hat, kann sie nicht gar nichts machen. Politik existiert nicht im luftleeren Raum. Es gibt den Kontrollmechanismus der Gerichte – und der hat jetzt gegriffen. Jetzt muss sich das Ministerium an die Regeln halten“, so der Präsident des Bauernverbandes MV.


Wichtig sei nun, dass das Ministerium die richtigen Lehren aus dem Urteil ziehe.

„Es darf nicht bei Absichtserklärungen bleiben. Entscheidend ist, dass der Minister gemeinsam mit den Landwirten die Themen angeht“, sagte Detlef Kurreck.

Der neue Rahmen müsse zudem schnell gesetzt werden. Denn spätestens im Frühjahr mit der neuen Düngesaison brauchen die Landwirte Klarheit.


Für eine abschließende Beurteilung müsse jedoch nach wie vor die detaillierte Urteilbegründung des Oberverwaltungsgerichtes abgewartet werden.

 

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