Düngelandesverordnung benachteiligt Landwirte in MV

Bauernverband kritisiert Messstellen
Thea von Hartz

Am morgigen Dienstag wird das Landeskabinett voraussichtlich die neue Düngelandesverordnung in Mecklenburg-Vorpommern beschließen. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung am 1. Januar 2020 werden die hiesigen Landwirte gegenüber Berufskollegen  in anderen Bundesländern deutlich benachteiligt sein. Auf rund 170 000 Hektar, das sind etwa 13 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen, dürfen sie dann nur noch 80 Prozent des erforderlichen Düngers ausbringen. Das hat erhebliche Ernte- und somit auch Einkommensverluste zur Folge.  

„Wir sind von der neuen Modellierung sehr enttäuscht und erwarten dringend, dass nachgebessert wird“, bringt es Detlef Kurreck auf den Punkt. „Denn mit Inkrafttreten der neuen Regelungen zählen die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern deutschlandweit zu den Verlierern der neuen Düngeverordnung. Das können wir nicht akzeptieren.“  

Lediglich die Landwirte in Sachsen haben mit 14,5 Prozent der Ackerflächen in den „roten Gebieten“ im Vergleich der fünf neuen Bundesländer mit ähnlich schlechten Voraussetzungen zu kämpfen.

Bauernverband MV und „Land schafft Verbindung - MV“  (LSV-MV) wenden sich deshalb am Vorabend der Beschlussfassung in Schwerin mit drei Forderungen an die Landespolitik. Als erstes fordern sie die Festschreibung einer Evaluierung des Messstellennetzes im Land bis zum 30. Juni 2021. Danach sollen nur hydrogeologisch repräsentative Messstellen in ausreichender Anzahl für die Neuausweisung der „roten Gebiete“ genutzt werden. Außerdem verlangen sie die jährliche Überprüfung der Gebietskulisse. Ergeben die gewonnenen Daten, dass die Auflagen zur Stickstoff-Düngung nicht mehr erforderlich sind, müssen die Flächen aus den „roten Gebieten“ herausgenommen werden.

Darüber hinaus müssen einzelbetriebliche Ausnahmen von zusätzlichen Auflagen in „roten Gebieten“ fixiert werden.

„Wenn der Landwirt anhand von Bilanzsalden, Düngebedarfsermittlung und Düngedokumentation sowie Stoffstrombilanz belegt, dass er gewässerschonend wirtschaftet, darf er nicht mit Einschränkungen konfrontiert werden“, formuliert Bauernpräsident Detlef Kurreck die zweite Forderung.

Das gelte insbesondere, wenn der betriebliche Stickstoff-Saldo geringer als der tolerierbare Saldo sei.

„Eine ganze Reihe von Betrieben haben erst nach der Herbstaussaat erfahren, dass sie in roten Gebieten wirtschaften“, macht Toni Reincke von LSV-MV auf ein weiteres Problem aufmerksam. „Für diese Betriebe muss es für die Düngung Sonderregelungen bis zur nächsten Ernte geben. Sonst ist es wieder einmal der Landwirt, der alleine die Zeche zahlen muss.“