Die Afrikanische Schweinpest (ASP) bedroht MV!

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Im Falle eines ASP-Ausbruchs würden der Tod der (Haus-)Schweine, die Kosten der Seuchenbekämpfung, insbesondere die Kosten einer Keulung großer Schweinebestände sowie die sofortigen Handelsbeschränkungen nicht nur für die direkt betroffenen Schweinebetriebe ruinöse Folgen haben. Der Deutsche Bauernverband schätzt die Einnahmeverluste für die Schweinehalter auf zwei bis drei Milliarden Euro pro Jahr. Zusammen mit den Folgekosten für die vor- und nachgelagerten Bereiche der Futter- und Lebensmittelherstellung würden in Deutschland volkswirtschaftliche Schäden in zweistelliger Milliardenhöhe entstehen. Drittländer würden sofort ein Importverbot auf Schweine oder Schweinefleischprodukte verhängen, die auch noch Jahre nach einer erfolgreichen Bekämpfung anhalten könnten. Die deutsche Schweinebranche ist jedoch stark exportabhängig. Im Jahr 2016 betrug der Wert der Ausfuhren an Schweinefleisch laut Bundeslandwirtschaftsministerium mehr als 6,2 Milliarden Euro.
Für Mecklenburg-Vorpommern mit 830.000 Hausschweinen in circa 2.700 Betrieben ist mit einem Schaden von 980 Millionen Euro pro Jahr für Handelsausfälle, Tierverluste und Entschädigungszahlungen zu rechnen.


Was können wir tun? +++   Informieren +++ Vorsorgen - Risiko minimieren +++

Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit FLI schätzt die Gefahr einer Einschleppung nach Deutschland als hoch ein.

Wenn Sie hier klicken: Mehr Informationen zur Afrikanischen Schweinepest 
finden Sie direkt auf der Seite des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt MV weitere Informationen, z. B. FAQ´s und auch die Links zu  den Kontaktdaten der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter sowie einen Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen.


FLI - Tierseuchengeschehen: Die aktuellen ASP Entwicklungen finden Sie hier:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/ 

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/karten-zur-afrikanischen-schweinepest/

ASP Risikoampel 

Online-Tool zur Seuchenprävention - Verbesserte Biosicherheit mindert ASP-Eintragsrisiko in Schweinebestände

Das Online-Tool bietet Landwirten die kostenfreie Möglichkeit, die individuelle betriebliche Biosicherheit zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) freiwillig und anonym bewerten zu lassen. Dadurch können Betriebe noch besser Vorsorgemaßnahmen zum Schutz des eigenen Schweinebestandes treffen, um so das Seucheneintragsrisiko weiter zu senken und für den Ernstfall besser gerüstet zu sein. Die Risikoampel beinhaltet 111 Fragen, die den Bereichen Sicherung des Betriebes, Sicherung des Stalls und Arbeitsabläufe zugeordnet sind. Ein nach Ampelfarben visualisiertes Ergebnis gibt Auskunft über die erreichte Risikoklasse. In einer Optimierungsanalyse werden alle identifizierten Risikofaktoren ihrer Bedeutung gemäß aufgelistet und konkrete Hinweise zur Umsetzung im Betrieb gegeben. Mit diesem Ampelsystem kann jeder Schweinehalter regelmäßig überprüfen, ob das eigene Biosicherheitskonzept den Betrieb noch optimal schützt. 
Investieren Sie 1 Stunde für die Überprüfung ihres Betriebes.

https://risikoampel.uni-vechta.de/index.php 

Risikoampel: 

Sie erhalten eine betriebsspezifische Risikobewertung und eine To-Do-Liste, um das ASP-Eintragsrisiko in Ihrem Betrieb zu minimieren. Sie können so   ggf. gezielt präventiv notwendige Verbesserungen vornehmen.
Damit ist die ASP-Risikoampel für Tierhalter ein Tool für die Selbstkontrolle in puncto Hygiene und Biosicherheit.


Ernteversicherung - Afrikanische Schweinepest      

Ein Ausbruch der ASP (auch bei Wildschweinen) kann dazu führen, dass landwirtschaftliche Nutzflächen nicht oder nur eingeschränkt genutzt und bearbeitet werden können. Für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe bedeutet dies erhebliche wirtschaftliche Nachteile.

Versicherungsangebote hierzu auf Seite des Bauernverbandes MV: VVB des BV / Ernteversicherung ASP     (Link ggf. kopieren)
https://vvb.bauernverband-mv.de/ernteversicherung-bei-asp/

Aktualität der Meldung bei der Tierseuchenkasse von MV beachten! 

Tierzahlmeldung an die Tierseuchenkasse                               
Am 20.01. endet die Frist zur Meldung Ihrer am 03.01. gehaltenen Tiere.

Wann muss nachgemeldet werden?
Nachgemeldet werden muss, wenn nach dem Stichtag ein Tierbestand neu gegründet, die Tierhaltung begonnen, wieder aufgebaut bzw. aufgenommen wird und wenn Tiere einer nicht vorhandenen Tierart neu aufgenommen werden oder sich die Tierzahl bei einer bereits gemeldeten Tierart um mehr als fünf Prozent durch Zugänge aus anderen Tierbeständen erhöht, mindestens aber um mehr als 10 Tiere bzw. bei Bienen und Hummeln um mehr als 5 Völker.

Bei Fragen wenden Sie sich gern direkt an die TSK von MV: https://tskmv.de

Ansprechpartner Referat
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Silvia Ey